JurPC Web-Dok. 201/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082312198

Wolfgang Kuntz*

Rechtsprechungsüberblick: Rundfunkgebührenpflicht für PCs

JurPC Web-Dok. 201/2008, Abs. 1 - 8


Kuntz, Wolfgang
Verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte haben sich bislang mit der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs beschäftigt. Die Rechtsprechung bietet derzeit ein uneinheitliches Bild mit sich widersprechenden Entscheidungen. JurPC Web-Dok.
201/2008, Abs. 1
PC ist Rundfunkempfangsgerät
Das VG Ansbach (1) stellte im Fall eines Freiberuflers fest, dass ein internetfähiger PC ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) sei und daher eine Rundfunkgebührenpflicht zu bejahen sei.
Abs. 2
Keine typische Verwendung zur Rundfunkteilnahme
Demgegenüber entschied das VG Koblenz (2), dass ein Rechtsanwalt, der einen PC für Internetrecherchen und Datenbankrecherchen beruflich nutzt, für den PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren zu entrichten habe, da ein PC in der Rechtsanwaltskanzlei typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde.
Abs. 3
Keine Rundfunkgebührenpflicht bei beruflich genutztem PC in Privatwohnung
Das VG Braunschweig urteilte (3), dass ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer eines Inhabers einer Beratungsfirma, der in der Privatwohnung ein Büro für die Firma unterhielt, nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterliege, wenn er für die in der Privatwohnung vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichte.
Abs. 4
Keine Bedenken gegen Rundfunkgebührenpflicht
Das VG Hamburg (4) stellte hingegen fest, dass ein internetfähiger PC einer Rechtsanwältin rundfunkgebührenrechtlich als Rundfunkempfangsgerät zu qualifizieren sei. Es bestünden keine Bedenken gegen eine Einbeziehung von internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte.
Abs. 5
Tatsächliche Nutzung zum Rundfunkempfang entscheidend
Demgegenüber stellte das VG Münster (5) nicht auf die abstrakte Eignung eines PCs zum Rundfunkempfang ab, sondern konstatierte differenzierend, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät nicht bestehe, wenn nach Sinn und Zweck der rundfunkgebührenrechtlichen Vorschriften das Abstellen auf die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang in den Fällen nicht gerechtfertigt ist, in denen die § 1 Absatz 2 Satz 2 RGebStV zugrunde liegende typisierende Annahme, ein vorhandenes Rundfunkempfangsgerät werde auch tatsächlich zum Empfang genutzt, regelmäßig nicht zutreffe. Damit entschied das VG Münster in einem ähnlichen Sinne wie das VG Koblenz.
Abs. 6
Im Falle des vereinseigenen PCs einer Musik- und Sportgemeinschaft, kam das VG Braunschweig (6) zu der Entscheidung, dass bei sogenannten neuartigen Empfangsgeräten wie internetfähigen PCs, die multifunktional einsetzbar seien, nicht alleine vom bloßen Besitz auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Das VG Braunschweig verneinte daher eine Rundfunkgebührenpflicht des betroffenen Vereins. Abs. 7
Keine Rechtsgrundlage für Gebührenbescheid
Das VG Wiesbaden (7) lehnte eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs ebenfalls ab und zwar bereits aufgrund der Tatsache, dass eine Rechtsgrundlage für die Heranziehung zur Gebühr aufgrund der nicht ausdrücklichen Benennung des Gebührentatbestands im Gesetz nicht gegeben sei. Daneben sei auch das Merkmal „zum Empfang bereithalten“ bei beruflich genutzten Internet-PCs nicht gegeben, da ein Rundfunkempfang über den PC für berufliche Zwecke eher fern liegend sei. Außerdem gelte nach § 5 Absatz 3 Satz 1 RGebStV Gebührenfreiheit für im „nicht ausschließlich privaten Bereich" genutzte Internet-PCs und eine Einschränkung der Norm auf andere - nur gewerblich genutzte - Rundfunkempfangsgeräte, verbiete sich angesichts des klaren Wortlauts.
JurPC Web-Dok.
201/2008, Abs. 8

Fußnoten:

(1) VG Ansbach, Urteil vom 10.07.2008, AN 5 K 08.00348 = JurPC Web-Dok. 199/2008, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080199.htm
(2) VG Koblenz, Urteil vom 15.07.2008, 1 K 496/08.KO, demnächst in JurPC
(3) VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2008, 4 A 149/07 = JurPC Web-Dok. 122/2008, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080122.htm
(4) VG Hamburg, Urteil vom 24.07.2008, 10 K 1261/08 = JurPC Web-Dok. 187/2008, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080187.htm
(5) VG Münster, Urteil vom 26.09.2008, 7 K 1473/07 = JurPC Web-Dok. 188/2008, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080188.htm
(6) VG Braunschweig, Urteil vom 21.10.2008, 4 A 109/07, demnächst in JurPC
(7) VG Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008, 5 E 243/08.WI = JurPC Web-Dok. 200/2008, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080200.htm
*  Wolfgang Kuntz, Mitarbeiter der Recht für Deutschland GmbH, ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Valentin & Schmieden in Saarbrücken tätig.
[ online seit: 16.12.2008 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Kuntz, Wolfgang, Rechtsprechungsübersicht: Rundfunkgebührenpflicht für PCs - JurPC-Web-Dok. 0201/2008