JurPC Web-Dok. 153/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062112148

Wolfgang Kuntz *

Anlage (Tabelle) zu  "Die Praxis der Konsolidierung von Gesetzen im Bund und in den Ländern"

JurPC Web-Dok. 153/2006, Abs. 1


Kuntz, Wolfgang




Umfrage Konsolidierung


Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Aus- wer- tung

Bund

Sammlung des Bundesrechts, herausgegeben durch juris und die Dokumentationsstelle des BMJ

Im Internet für jedermann, ansonsten bei juris kostenpflichtig

juris

Referat Z B 2 des BMJ in Bonn, Datenbankpflege durch juris

Normen, die in den Verkündungs-blättern des Bundes enthalten sind

Kein Gültigkeits-verzeichnis der Verwaltungsvor-schriften, aber Fundstellennachweise ohne Schluss auf Gültigkeit der enthaltenen Normen


Baden-Württ.

VD-BW, Eigeninitiative eines Dritten

Kostenpflichtig , für jedermann

VD-BW

VD-BW

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs-vorschriften, Erlasse etc.

Gültigkeitsverz. ohne rechtliche Wirkung


Bayern

Bayerische Rechtssammlung aufgr. Rechtsbe-

Reinigung zum 1.1.83 im Übrigen keine amtliche konsolidierte Fassung.

Datenbank Bayern-Recht nicht amtlich, Konsolidierung Bayern-Recht durch Dritte

Bayern-Recht für jedermann und Abonnenten

juris

juris

Gesetze, Verordnungen ab 1.1.83 und Verwaltungs-vorschriften

Jeweils eigene Gültigkeitsv. (Fortführungs-nachweis), für Verwaltungs-vorschriften gilt ab 1.1.2007 nur was in Bayern-Recht enthalten ist


Berlin

Amtliche Sammlung in Loseblattform, Redaktion Senverw., Druck und Vertrieb Privater



SenVerwaltung

Gesetze und Verordnungen

Deklaratorische Wirkung der Ein-stellung


Branden- burg

BRAVORS – Sammlung des Landesrechts, Verwaltungsvor-schriften;dezentral durch Ministerien, Gesetze/VO durch MinJustiz

Verwaltung im Intranet, Bürger im Internet

Zuständigkeit des Landes selbst

Mitarbeiter des Landes

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs-vorschriften

Gültigkeitsv. (Print), elektr. Fundstellenn. Internet/ Intranet


Bremen

Sammlung bremischen Rechts als Sonderband zum GBl. Durch Nomos

Interne und externe Zwecke

Nomos

Redaktionell zwischen Land und Verlag, technisch Verlag

Gesetze, Verordnungen, Ortsgesetze

Nein


Hamburg

Konsolidierte Loseblattsamml. Herausgeber Senat, Abwicklung im Auftrag durch Dritte, elektr. Fassung im Auftrag durch Dritte

Intern und extern, elektr. Fassung im Internet

Nomos/ elektr. juris

Durch Dritte

Gesetze, VO, Zuständigkeitsv.

Internes Bestandsverz., ohne rechtliche Wirkung


Hessen

Sammlung des bereinigten hessischen Landesrechts, Konsolid. Durch MinJustiz, Verlag Dritter

Hessenrecht im Internet


Durch MinJUst für Sammlung, für Internet durch Dritte

Sämtliche im GVBl. Veröffentlichten Rechtsvorschriften

nein


Meck- lenburg-V.

LARIS Konsolidierung im Auftrag durch Dritten

Interner und externer Gebrauch

Intranet/ Internet durch Dritte

Juris = Dritter

Gesetze, Verordnungen

Nein


Niedersachsen

LexisNexis = Dritter (VORIS)

Intranet für Bedienstete, Internet


Durch Dritten

Gesetze, VO, Beschlüsse der Reg. Mit binden-der Wirkung

Ja, keine rechtliche Wirkung


Nordrh-Westf.

Die Publikationen GV. NRW., SGV. NRW., MBl. NRW., SMBl. NRW., das Fundstellenverzeichnis, die Historien und die CD-ROM SGV. NRW. sowie SMBl. NRW werden vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 56, erstellt. Es gibt ein kostenloses Angebot (Bürgerservice) konsolidierter Gesetze im Internet und ein kostenpflichtiges Angebot konsolidierter Gesetze im Internet.

Unterrichtung der Öffentlichkeit, Internetangebot

Durch das Innenministerium; die Software für das Internetangebot stammt von einer Drittfirma.

Innenministerium

Gesetze, Verordnungen, Sammlung des NRW-Rechts

Fundstellenverzeichnis


Rheinl.-Pfalz

Sammlung des bereinigten Landesrechts/ juris andererseits Konsolidierung BS durch Nomos mit Endkontrolle MinJust, juris eigenständig

Unterrichtung der Öffentkichkeit/ Internet

Print Dritter/ Internet juris

Dritter mit Ausnahme der Schlusskontrolle, juris alleine

Gesetze Verordnungen

Fundstellenverz und Gültigkeitsverz ohne Rechtswirkungen


Saarland

Bereinigte Sammlung Saar durch MinJust/ elektronisch über juris



Amtliche Verantwortung

Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge, Abkommen

Fußnoten in der BS


Sachsen

Elektr. Daten- sammlung des Landesrechts

Im Auftrag durch Dritten

Intranet/ Kommunales Datennetz/ Internet = Bürgerservice

Datensammlung wird zur Verfügung gestellt, sonst Dritter

Durch Dritten

Gesetze, Verordnungen, veröffentlichte Verwaltungs-vorschriften

Nein, nur für Verwaltungs-vorschriften


Sachsen-Anhalt

Nicht in Papierform, aber elektr. Über juris

Intranet/Internet

juris

juris

Gesetze, Verordnungen

Ja, Bestand des geltenden Landesrechts


Schleswig Holst

Datenbank Landesrecht SH in Datenzentrale heute dataport

Intern/Extern

juris

juris

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs-vorschriften

Fundstellenverzeich-nis und Erlassver-zeichnis ohne rechtliche Wirkungen


Thüringen

Sammlung des bereinigten Landesrechts

Intern/extern

Nomos

Nomos

Gesetze, Verordnungen

Gültigkeitsverzeichnis für Verwaltungs-vorschriften als Bestandteil der Sammlung, abschließende Ausweisung aller am Stichtag geltenden Verwaltungsvor- schriften


*  Wolfgang Kuntz, Mitarbeiter der Recht für Deutschland GmbH in Wiesbaden, ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Valentin & Schmieden in Saarbrücken-Gersweiler.
[online seit: 12.12.2006 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Kuntz, Wolfgang, Anlage (Tabelle) zu  "Die Praxis der Konsolidierung von Gesetzen im Bund und in den Ländern" - JurPC-Web-Dok. 0153/2006