JurPC Web-Dok. 136/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/20052011136

Kammergericht
Urteil vom 05.08.2005

13 U 4/05

Sperrung eines eBay-Nutzerkontos

JurPC Web-Dok. 136/2005


BGB §§ 307 Abs. 2, 314 Abs. 2, 626; GWB § 19 Abs. 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Aufgrund des berechtigten Interesses von eBay, Manipulationen des Marktgeschehens auf der Plattform zu verhindern, ist eine Regelung in AGB, die eine Befugnis zur Sperrung des Nutzerkontos einräumt, ohne weiteres angemessen im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB.

2. Eine Sperrung des Nutzerkontos aus wichtigem Grund ist dann zulässig, wenn mit der Anmeldung eines neuen Accounts (vorliegend durch die Ehefrau) eine bestehende Sperrung umgangen werden soll.

3. Der Inhaber eines Nutzerkontos auf einer Internetauktionsplattform kann vom Betreiber die Löschung negativer Bewertungen nicht alleine aufgrund der Behauptung verlangen, bei den negativen Bewertungen handele es sich um unzutreffende Rachebewertungen. Voraussetzung eines Anspruchs gegen den Betreiber der Plattform ist vielmehr entweder die Zustimmung des Bewertenden oder der Nachweis der Regelwidrigkeit der Bewertung durch rechtskräftige Verurteilung des Bewertenden.

4. Es ist zweifelhaft, ob es mit § 307 Abs. 2 BGB vereinbar ist, dass eine Sperrung ohne vorherige Abmahnung erfolgen kann, da nach § 314 Abs. 2 BGB bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigung grundsätzlich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist oder vorheriger erfolgloser Abmahnung zulässig ist.

5. Es ist nicht offensichtlich, dass eBay auf dem Gebiet des Schmuckhandels eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 19 Abs. 3 GWB innehat.

Anmerkung der Redaktion:
Beachten Sie bitte auch die Entscheidung der Vorinstanz, LG Berlin, Urt. v. 28.12.2004, Az: 14 O 482/04 = JurPC Web-Dok. 129/2005.

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[online seit: 11.11.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Sperrung eines eBay-Nutzerkontos - JurPC-Web-Dok. 0136/2005