LG Düsseldorf |
RBerG §§ 1 ff. |
Leitsatz (der Redaktion) |
Es ist nicht zulässig, Kunden geschäftsmäßig anzubieten, die Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten nach §§ 7 a GJSM, 8 Abs. 5 MDSTV wahrzunehmen, solange die betreffende Person nicht zu dem in §§ 1 ff. Rechtsberatungsgesetz genannten Personenkreis gehört. |
Anmerkung der Redaktion: Der vorliegende Beschluss ist durch Urteil vom 18.09.2002 mit gleichem Aktenzeichen aufgehoben worden (= JurPC Web-Dok. 347/2002). |
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[online seit: 21.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, Jugendschutzbeauftragter - JurPC-Web-Dok. 0316/2002 |