JurPC Web-Dok. 99/2022 - DOI 10.7328/jurpcb202237699

AG Essen
Beschluss vom 24.05.2022

163 IK 66/22

Einfache Signatur der verantwortenden Person

JurPC Web-Dok. 99/2022


Leitsätze:

  1. Auch der durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigter des Schuldners eingereichte Eigenantrag unterliegt dem Formerfordernis gemäß §§ 4 InsO, 130d, 130a ZPO.
  2. Wird ein elektronisches Dokument nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so bedarf es neben der Übermittlung auf einem sicherem Übertragungsweges auch einer einfachen Signatur der verantwortenden Person.
  3. Eine solche Signatur erfordert zumindest die Wiedergabe des Namens der zu verantwortenden Person am Ende des Textes. Eine Übersendung aus dem elektronischen Anwaltspostfach des Bevollmächtigten genügt dafür nicht.

- Zum Volltext der Entscheidung via justiz.nrw.de -

[online seit: 28.06.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Essen, AG, Einfache Signatur der verantwortenden Person - JurPC-Web-Dok. 0099/2022