OLG München |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit fehlt, wenn der Antragsteller weiß, dass sein Partner die streitgegenständliche Domain auf seinen Namen registrieren ließ, auch wenn er annimmt, selbst als Admin-C berechtigt zu sein. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 77 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 185 KB) |
[online seit: 15.12.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, OLG, Einstweilige Verfügung gegen Domainregistrierung - JurPC-Web-Dok. 0316/2003 |