JurPC Web-Dok. 323/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021710268

LG Düsseldorf
Urteil vom 14.08.2002

2 a O 312/01

Äußerungen in einem Internet-Gästebuch

JurPC Web-Dok. 323/2002


BGB §§ 670, 683, 823, 1004; TDG § 5 Abs. 1, Abs. 2 (a.F.)

Leitsatz (der Redaktion)

Der Anbieter eines Gästebuches im Internet ist nach § 5 Abs. 1 TDG (a.F.) nach allgemeinen Gesetzen für die Eintragungen in einem auf der Homepage zur Verfügung gestellten Gästebuch verantwortlich. Das Haftungsprivileg von § 5 Abs. 2 TDG (a.F.) greift zugunsten des Anbieters nicht ein, wenn der Anbieter sich die Eintragungen durch Duldung zu eigen macht, was der Fall ist, wenn er damit rechnen muss, dass - aufgrund der redaktionellen Vorberichterstattung zu einem Thema - ehrverletzende Äußerungen gegen bestimmte Personen erfolgen könnten und er diese nicht entfernt. Einer Haftung kann der Anbieter durch regelmäßige Kontrolle entgehen, indem er dafür Sorge trägt, dass die Eintragungen wieder gelöscht werden. Ein Zeitraum von 3-4 Monaten, in denen die ehrverletzenden Einträge sichtbar bleiben, ist jedenfalls zu lang.

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[online seit: 14.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, Äußerungen in einem Internet-Gästebuch - JurPC-Web-Dok. 0323/2002