OLG Frankfurt a.M. |
UWG §§ 1, 3; BGB § 826 |
Leitsatz |
Einem Drogistenverband stehen weder aus dem Gesichtspunkt der Behinderung noch wegen Irreführungsgefahr Ansprüche gegen den Inhaber der Domain "drogerie.de" zu, der unter der Domain ein Internet-Portal betreiben will. Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber der Domain eine Vielzahl generischer Domains hält, ohne entsprechende Internet-Portale geschaffen zu haben. |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
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[online seit: 14.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, drogerie.de - JurPC-Web-Dok. 0322/2002 |