AG Stuttgart |
UWG §§ 1, 3; BRAO § 43 b; BORA §§ 7, 6 Abs. 2 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Es ist zulässig, dass auf einer Anwaltshomepage nur Tätigkeitsfelder angegeben werden, ohne diese nach § 7 BORA als Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte zu qualifizieren, da es auf einer Homepage Anwälten grundsätzlich gestattet sein muss, über ihr gesamtes Dienstleistungsangebot sachlich und berufsbezogen zu unterrichten. Dies schließt das Recht ein, Bereiche anzugeben, in denen der Rechtsanwalt schwerpunktmäßig tätig ist, ohne daneben Angaben über Tätigkeits- und/oder Interessenschwerpunkte angeben zu müssen. |
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[online seit: 07.10.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Stuttgart, AG, Tätigkeitsfelder auf einer Anwalts-Homepage - JurPC-Web-Dok. 0311/2002 |