Arbeitsgericht Hannover |
BGB § 626 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Das Herunterladen von Dateien pornografischen Inhalts aus dem Internet auf den Rechner am Arbeitsplatz kann einen wichtigen Grund zur außerordnentlichen Kündigung darstellen. Dabei bedarf es bei solchen Nutzungen des dienstlichen PCs, die erkennbar dem Unternehmenszweck zuwiderlaufen bzw. krass von ihm abweichen, keiner vorherigen Abmahnung oder einer vorherigen ausdrücklichen untersagenden Regelung. |
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[online seit: 09.12.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hannover, Arbeitsgericht, Kündigung wegen Herunterladens pornografischer Dateien aus dem Internet am Arbeitsplatz - JurPC-Web-Dok. 0162/2002 |