AG Frankfurt a.M. |
BGB § 823 Abs. 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Das ohne Einverständnis des Empfängers erfolgte Übersenden von Werbematerial per Telefax stellt einen unzulässigen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb dar, weil die bestimmungsgemäße Funktion des Telefaxgerätes beeinträchigt ist. Es liegt auch eine Verletzung des Eigentums durch Benutzung des Telefaxpapiers und der Druckerpatrone vor. |
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[online seit: 29.04.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., AG, Schadensersatz bei Faxwerbung - JurPC-Web-Dok. 0135/2002 |