LG München I |
UrhG §§ 97, 2 Abs. 1, 16, 17, 23 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Das Anbieten eines elektronischen Pressespiegels in der Form, dass eine Auflistung von zu Suchbegriffen gefundenen Artikeln dargeboten wird, die nur Fundstelle, Überschrift des Artikels, Namen der Zeitung als Quellenangabe, Ressort und den Satz des Artikels mit dem Suchbegriff enthalten, verstößt nicht gegen Urheberrecht und ist als Gesamtangebot nicht zu beanstanden. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF) |
[online seit: 09.04.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, Elektronische Pressespiegel - JurPC-Web-Dok. 0121/2002 |