LG München I |
UrhG §§ 87 a, 87 b |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Die im Internetangebot einer Zeitung in Form einer "Newsline" bzw. eines "Nachrichten-Tickers" eingestellten Nachrichten geniessen Datenbankschutz nach § 87 a UrhG (entgegen LG Berlin 16 O 792/00 vom 30.01.2001 = JurPC Web-Dok. 185/2001). 2. Die Übernahme dieser Daten und der Link-Verbindungen in einen eigenen Nachrichtenindex stellt eine unbefugte Datenbanknutzung nach § 87 b UrhG dar. 3. Die sukzessive gleichförmige Wiedergabe vor einzelnen Nutzern genügt dem Öffentlichkeitsbegriff des § 15 Abs. 3 UrhG nicht. |
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[online seit: 01.07.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, Datenbankschutz von Schlagzeilensammlungen im Internet - JurPC-Web-Dok. 0083/2002 |