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Ausgabe vom 23. April 2024
61/2024
Joachim von Ungern-Sternberg: Wirksamkeitsvoraussetzungen der Rechtsübertragung auf Verwertungsgesellschaften nach § 10 VGG - Änderungsvorhaben des Regierungsentwurfs des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes
Für Verwertungsgesellschaften ist die kollektive Wahrnehmung der Ansprüche, die Rechtsinhaber bei ihnen einbringen, ein Massengeschäft. Der Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) schlägt nunmehr in seinem Art. 28 im Interesse der Verwertungsgesellschaften, die bei der Erweiterung der Rechtsübertragung in ihren Wahrnehmungsverträgen Zustimmungsfiktionen vorsehen, eine Änderung des § 10 VGG vor. Danach soll § 10 Satz 2 VGG aufgehoben werden, in dem geregelt ist, dass eine Vereinbarung über die Wahrnehmung von Rechten durch die Verwertungsgesellschaft der Textform (§ 126b BGB) bedarf. Der Autor ist in dem hier veröffentlichten Beitrag der Ansicht, dass dieser Vorschlag mit dem Unionsrecht unvereinbar ist.
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