JurPC Web-Dok. 126/2023 - DOI 10.7328/jurpcb2023389126

OLG Hamm
Urteil vom 10.08.2023

18 U 34/23

Maklercourtage und Widerrufsbelehrung

JurPC Web-Dok. 126/2023


Leitsätze:

  1. Eine ordnungsgemäße Belehrung gem. Art. 246a § 1 Abs. 2. Satz 1 Nr. 1 EGBGB in der Fassung bis zum 27.05.2022 (a. F.) über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 kann auch bei bestimmten Abweichungen vom Text der Widerrufsbelehrung gem. Anlage 1 (hier u.a. Nichtangabe der Telefaxnummer) gegeben sein.
  2. Die spätere Unterzeichnung einer „Courtagevereinbarung“ durch die Maklerkunden, mit der eine zwischenzeitlich vereinbarte Herabsetzung der Courtage dokumentiert wird, sowie eine ihnen diesbezüglich erteilte Widerrufsbelehrung führen nicht zum Wiederaufleben eines bereits gem. § 356 Abs. 4 S. 1 BGB (a. F.) erloschenen Widerrufsrechts.

- Zum Volltext der Entscheidung via www.justiz.nrw.de -

[online seit: 13.09.2023]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Maklercourtage und Widerrufsbelehrung - JurPC-Web-Dok. 0126/2023