| - Die von Google im Jahr 2012 verwendete "Datenschutzerklärung" ist größtenteils rechtswidrig und Klauseln in den Google-Nutzungsbedingungen sind teilweise unwirksam.
- Dies betrifft u.a. die Regelungen, wonach gerätespezifische Informationen und Standortdaten erfasst werden sollten, personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft werden sollten sowie die persönlichen Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden sollten. Auch die Klausel, wonach Kundinnen und Kunden bei der Anmeldung durch Ankreuzen eines Kästchens erklären mussten, dass sie mit den Nutzungsbedingungen einverstanden sind und die Datenschutzerklärung gelesen haben, war zu beanstanden.
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