JurPC Web-Dok. 73/2017 - DOI 10.7328/jurpcb201732573

Wolfram Viefhues *

Rezension "Elektronischer Rechtsverkehr mit dem beA"

JurPC Web-Dok. 73/2017, Abs. 1 - 26


Brosch · Lummel · Sandkühler · FreiheitAbs. 1
Elektronischer Rechtsverkehr mit dem beAAbs. 2
Eine EinführungAbs. 3
Luchterhand-VerlagAbs. 4
172 SeitenAbs. 5
Preis: 34 EuroAbs. 6
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist in Deutschland Realität und wird weiter ausgebaut werden. Um so notwendiger ist es für die Praxis, sich mit den dazu erforderlichen Rahmenbedingungen zu befassen, um für die um für die neue Welt ausreichend gerüstet zu sein. Gerade in Zeiten der wachsenden Konkurrenz innerhalb der Anwaltschaft wäre es verfehlt, hier nicht mehr mithalten zu können.Abs. 7
Einen wichtigen Meilenstein des elektronischen Rechtsverkehrs bildet dabei das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Teilnahme am ERV ermöglicht. Nach Aufhebung zweier Beschlüsse des AGH Berlin, die den Start des beA zuletzt verhindert hatten, ist es am 28.11.2016 dann endlich in Betrieb gegangen und wird zwischenzeitlich in der anwaltlichen Praxis auch angenommen.Abs. 8
Das Buch richtet sich in erster Linie an diejenigen, die von dem ERV mit dem beA unmittelbar betroffen sind – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht zuletzt aber auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist jedoch auch eine wertvolle und hilfreiche Lektüre für Personen z.B. in der Justiz, die sich fundiert über die Einzelheiten des beA informieren wollen.Abs. 9
Bei den Autoren handelt es sich um qualifizierte Fachleute, die seit Langem mit der Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Anwaltschaft und der Justiz und speziell des beA befasst sind und diese Entwicklung auch intensiv und entscheidend mitgestaltet haben.Abs. 10
Dargestellt wird der ERV im engeren Sinne, d.h.die verfahrensrechtlich relevante elektronische Kommunikation mit der Justiz.Abs. 11
Nach der Einleitung in Kapitel A stellt Kapitel B die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen des ERV bis zu dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vollständig dar. Vom Signaturgesetz über das Formvorschriftenanpassungsgesetz aus dem Jahre 2001 und das Justizkommunikationsgesetz von 2005 bis zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs von 2013 wird die Entwicklungsgeschichte unter Einbeziehung noch weiterer Gesetze umfassend dargestellt. Der daraus ersichtliche Zeitrahmen macht einmal mehr deutlich, welch „schwere Geburt" der elektronische Rechtsverkehr hinter sich hatte und lässt zugleich erahnen, wieviel Zeit und Mühe noch aufzuwenden sein wird, bis das Kind „Laufen gelernt" haben wird.Abs. 12
In Kapitel C werden die juristischen Grundlagen aufgrund der Rechtslage nach dem ERV-Gesetz einschließlich der bis zum Redaktionsschluss am 30.11.2016 nachfolgenden gesetzlichen Änderungen mit Auswirkungen insbesondere auf das beA sorgfältig und gut verständlich beschrieben. Bezug genommen wird dabei auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO. Nicht besonders erwähnt werden Parallelvorschriften anderer Verfahrensordnungen mit identischem oder im Wesentlichen gleichem Inhalt.Abs. 13
Auch hier werden für die Praxis wertvolle Hinweise gegeben, so bei Rdnr. 61 die zur Vermeidung von haftungsträchtigen Fehlern erforderliche Klarstellung, dass die Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges iSd § 130 IV ZPO zwar die verfahrensrechtlich erforderliche Schriftform wahrt, nicht aber die nach materiellem Recht bei bestimmten Erklärungen erforderliche Schriftform. Hier muss der Anwalt darauf achten, dass sein übermitteltes Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.Abs. 14
Einen breiten Teil der Ausführungen nimmt naturgemäß die Darstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches beA ein. Für die anwaltliche Praxis bedeutsam und hilfreich sind hier die Erläuterungen ab Rn. 70 über die Postfachinhaber, also die Frage, wer jeweils ein beA Postfach bekommen kann. Aufgrund des Redaktionsschlusses konnte sich das Buch nur mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe befassen, das zwischenzeitlich vom Bundestag beschlossen worden ist. Das ist ein kleines Manko, das bei einem herkömmlichen gedruckten Buch leider generell nicht zu vermeiden ist. Deswegen wünscht man sich bis zur - hoffentlich bald erscheinenden Neuauflage - ein Online-Update auf den Internet-Seiten des Verlags.Abs. 15
Dementsprechend konnten auch die Regelungen in der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERV-VO[1]), die auch im Zeitpunkt der Abfassung dieser Rezension nur als Entwurf vorliegt ebenso wenig berücksichtigt werden wie die Vorschriften des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (Bundestags-Drucksache 18/9416), das in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 28.04.2017 (Drucksache 18/12203) noch im Mai die letzten parlamentarischen Hürden nehmen wird.Abs. 16
Dennoch sind wichtige Aspekte bereits vorausschauend berücksichtigt worden. So enthält das Buch bei den Erläuterungen zu den Signaturen die wichtige Empfehlung, auf die sog. Containersignatur[2] möglichst zu verzichten (Rn. 28). Der Entwurf der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr geht sogar noch weiter und verbietet für den elektronischen Rechtsverkehr in § 4 die Containersignatur. Diese Einschränkung ist geboten, weil andernfalls eine Überprüfung der Authentizität und Integrität der elektronischen Dokumente im weiteren Verfahren regelmäßig nicht mehr möglich wäre. Denn nach der Trennung der elektronischen Dokumente kann die „Container-Signatur" weder vom Gericht noch vom Verfahrensgegner mehr überprüft werden. Die Begründung der RVO weist zutreffend darauf hin, dass zudem aus datenschutzrechtlichen Gründen erhebliche Probleme bestehen, wenn Dokumente aus verschiedenen Verfahren in einem mit einer Containersignatur versehenen Container eingereicht werden.Abs. 17
Sehr klar erläutert werden die ab 1.1.2018 geltenden Regelungen zur elektronischen Zustellung, wobei auch ein Einblick in die Diskussion während des Gesetzgebungsverfahrens gegeben wird, die letztlich zu der jetzt geltenden Gesetzesfassung geführt hat. In diese Diskussion hatte sich der EDV-Gerichtstag ebenfalls intensiv und konstruktiv eingebracht.Abs. 18
Im Teil VI wird die Empfangsbereitschaft und Nutzungspflicht des beA behandelt, wobei recht ausführlich die „Leidensgeschichte der AGH-Entscheidungen" dargestellt wird. Der AGH hatte aufgrund des Antrages von zwei Anwälten die Freischaltung des beA über Monate blockiert. Letztlich wurde durch diese sehr umstrittenen in Verfahren der einstweiligen Anordnung getroffenen Entscheidungen der anwaltlichen Praxis leider wertvolle Monate für das Üben und Erproben des beA genommen.Abs. 19
Besonders hilfreich für die Praxis ist die am Ende dieses Kapitels dargestellte tabellarisch Übersicht über die Zeitpunkte des Inkrafttretens der verschiedenen Normen sowie der mit Praxistipps angereicherte Überblick über mögliche Fehler und Haftungsrisiken.Abs. 20
Kapitel D widmet sich dann umfassend und gut verständlich der technischen Infrastruktur des ERV, die für das Verständnis der Zusammenhänge und Entwicklungen von großer Bedeutung ist. Der Einblick in die entsprechenden Organisationsstrukturen der Justiz, der hier dem Außenstehenden geboten wird, ist wertvoll für das Verständnis auch der Aufwände und Schwierigkeiten, die sich für die Justiz bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs ergeben. Die Darstellung macht aber auch deutlich, welche Vorleistungen auf Seiten der Justiz bislang – von außen weitgehend unerkannt – erbracht worden sind, ohne die das beA nicht hätte errichtet werden können.Abs. 21
Die Ausführungen zum Akteneinsichtsportal und zu xJustiz geben eine kleine Vorschau auf das, was in – sehr naher - Zukunft noch kommen wird. Denn das oben zitierte Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs betrifft – über den insoweit missverständlichen Titel des Gesetzes hinausgehend – nicht nur die Strafverfahren, sondern schreibt die verbindliche Einführung der elektronischen Akten bis spätestens 1.1.2026 in allen gerichtlichen Verfahren vor.Abs. 22
In Kapitel E wird anschließend das beA selbst intensiv erläutert. Neben den grundlegenden Strukturen und Zusammenhängen fasst das Buch für den Anwender bedeutsame Informationen zusammen. Es werden nicht nur die technisch-organisatorischen Grundlagen vermittelt, sondern auch wertvolle Hinweise zum Umgang mit dem beA und speziell zur Sicherheit des beA, zur Ersteinrichtung und zu den unterschiedlichen und abgestuften Berechtigungen gegeben, die für die anwaltliche Arbeit unverzichtbar sind.Abs. 23
Abgeschlossen wird das gelungene Buch im Kapitel F dann mit der– für die anwaltliche Praxis besonders wichtig - sorgfältigen Darstellung besonders bedeutender Arbeitsabläufe im beA. Veranschaulicht werden diese verständlichen Ausführungen durch Screenshots, die von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellt wurden. Abs. 24
Das Buch ist als Einführung in den elektronischen Rechtsverkehr und das beA konzipiert. Daher werden nicht dargestellt außerhalb des ERV liegende Fragestellungen wie solche aus dem Bereich des ersetzenden Scannens und der elektronischen Verwaltung (E-Government), die nicht Teil des ERV sind. Ebenfalls hier nicht behandelt wird die elektronische Aktenführung sowohl in der Justiz als auch beim Rechtsanwalt. Da die künftige Gesetzeslage – wie oben näher ausgeführt – die elektronische Gerichtsakte in nicht allzu ferner Zukunft verbindlich vorschreibt, sei an dieser Stelle bereits der Wunsch nach einem Anschlussband geäußert, der für dieses Gebiet ebenso hilfreiche Unterstützungen liefern sollte.Abs. 25
Der Untertitel „eine Einführung" ist eine Untertreibung. Es handelt sich vielmehr um ein veritables Anleitungsbuch zum ERV und speziell zum beA. Das Werk ist gut lesbar geschrieben und auch für Laien, die sich bislang noch nicht mit der Materie befasst haben, leicht verständlich. Zahlreiche Praxishinweise geben wertvolle Hilfestellungen. Besonders wertvoll und nützlich für die anwaltliche Praxis sind die Schaubilder (Screenshots) in den letzten Kapiteln, mit denen die dort aufgeführten ganz praktischen Hilfestellungen noch weiter gut veranschaulicht werden. Insgesamt ein sehr gelungenes Werk mit einer guten Kombination von gründlichen Details zum ERV und ganz praktischen Hinweisen für die alltägliche Anwaltspraxis. Das Buch ist mit seinem angemessenen und fairen Preis von 34 Euro eine Anschaffung wert und sollte den Weg in jede Anwaltskanzlei finden.Abs. 26

Fußnoten

* Autor ist Dr. Wolfram Viefhues, Weiterer Aufsichtführender Richter am Amtsgericht a.D., Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission "Elektronischer Rechtsverkehr" des EDV-Gerichtstages e.V.
[1] http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Elektronischer_Rechtsverkehr_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
[2] Zu deren Zulässigkeit nach bisheriger Rechtsprechung siehe Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Mai 2013 – VI ZB 7/13 –, BGHZ 197, 209 ff.; Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Oktober 2006 – XI R 22/06 –, BFHE 215, 47; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. November 2010 – 2 C 16/09 –, BVerwGE 138, 102 ff.

 
(online seit: 23.05.2017)
 
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok, Abs.
 
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Rezension "Elektronischer Rechtsverkehr mit dem beA" - JurPC-Web-Dok. 0073/2017