Wolfgang Kuntz*Kurzrezension Büscher, Dittmer, Schiwy, „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht“ Kommentar, Carl Heymanns Verlag, 2008JurPC Web-Dok. 167/2008, Abs. 1 - 6 |
Das 2930 Seiten starke Buch kann mit Fug und Recht als neuartiges Kommentarwerk bezeichnet werden. Es vereinigt Kommentierungen aus dem gesamten Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts sowie des Medienrechts in einem Band und vernetzt die Kommentierungen der verschiedenen Rechtsgebiete durch Querverweise untereinander. Das Werk enthält Kommentierungen zum Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, UWG, Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens, Preisangabenverordnung, Urhebergesetz, Wahrnehmungsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung und Lizenzvertragsrecht, daneben eine kommentierte Zusammenstellung des Medienrechts und des zu den Bereichen gehörenden Gebührenrechts in einem Band. Die Darstellung der einzelnen Rechtsgebiete ist dabei zwar weniger breit und ausführlich als in einem einzelnen Spezialkommentar, das Buch soll aber nach Ansicht der Herausgeber in erster Linie das Ziel verfolgen, den in diesen Rechtsgebieten tätigen Praktikern, insbesondere Rechtsanwälten, einen übersichtlichen Einstieg in die Materie zu ermöglichen. Dass einzelne Fragen dabei weniger vertieft erörtert werden können, nehmen die Herausgeber in Kauf. So sind z.B. die urheberrechtlichen Fragen des „Filesharing“ in nur zwei Halbsätzen des urheberrechtlichen Kommentarteils gestreift. | JurPC Web-Dok. 167/2008, Abs. 1 |
Gleichwohl können sich die einzelnen Kommentierungen im Vergleich mit Spezialkommentaren sehen lassen. Beispielsweise ist das UWG auf rund 450 Seiten dargestellt, das Urheberrecht auf knapp 500 Seiten. Diese Umfänge werden zwar von speziellen Kommentaren in diesen Bereichen übertroffen. Dennoch reichen z.B. rund 500 Seiten zum Urheberrecht für eine kompakte Darstellung der wesentlichen Rechtsfragen aus. Zur vertieften Erörterung von Rechtsfragen und bei Spezialproblemen muss der Praktiker ohnehin auf weiterführende Literatur zurückgreifen. | Abs. 2 |
Die einzelnen Vorschriften werden nach einem immer gleichen Aufbauschema erläutert. Zu Beginn einer Kommentierung finden sich Ausführungen zu Bedeutung und Normzweck, danach werden die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift im Einzelnen erörtert, wobei sich die Erläuterungen zu den allgemeinen Begriffen vor den spezielleren befinden, wie z.B. bei § 2 UrhG, wo der Werkbegriff des Absatzes 2 in der Gliederung vor den einzelnen Werkarten des Absatzes 1 erläutert wird. Ausführlicheren und umfangreicheren Ausführungen zu einzelnen Normen sind Kurzgliederungen mit Randnummernangaben zur besseren Orientierung des Lesers vorangestellt. Der medienrechtliche Teil folgt einem vielleicht etwas eigenwilligen, aber dennoch wohl durchdachten Aufbau. So wird zunächst eine Einführung zum Medienrecht vorangestellt, es folgt die Erörterung der einzelnen Ansprüche gegenüber Medien, wobei die Ansprüche aus den verschiedenen Rechtsbereichen systematisch nach Art des Anspruchs, z.B. Unterlassungsansprüche, erörtert werden. Danach gibt es Erläuterungen zum Medienvertragsrecht, unterteilt in Film- und TV-Produktion, Internetvertragsrecht und einen Exkurs zum Sonderarbeitsrecht der Medien. Es schließt sich ein Kapitel zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Medien an, ehe auf das Medienkartell- und -konzentrationsrecht eingegangen wird. Das Buch wird abgerundet durch eine Zusammenstellung der wichtigsten gebührenrechtlichen Fragen der dargestellten Rechtsgebiete, die insbesondere für Anwälte interessant ist. | Abs. 3 |
Herausgeber Prof. Dr. Wolfgang Büscher ist Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats. Er ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück und Autor verschiedener Veröffentlichungen zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Mitherausgeber Dr. Stefan Dittmer ist Rechtsanwalt in der Sozietät Baker & McKenzie in Berlin. Er berät und vertritt seit mehr als zehn Jahren Unternehmen auf allen Feldern des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des privaten Medienrechts. Seine wettbewerbs- und streitverfahrensrechtliche Praxis ist durch zahlreiche Publikationen und Vorträge ausgewiesen. Der weitere Mitherausgeber Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Schiwy lehrt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer Medienrecht und -politik. Er studierte Rechtswissenschaften, Osteuropäische Geschichte und Publizistik. Nach Tätigkeiten als Zeitungskorrespondent war er später Chefredakteur und Intendant öffentlich-rechtlicher Anstalten (NDR und RIAS Berlin). Im Carl Heymanns Verlag liegt das von ihm mit herausgegebene "Medienrecht - Lexikon für Praxis und Wissenschaft" in 4. Auflage vor. | Abs. 4 |
Die Kommentierungen sind durchweg von bekannten und anerkannten Praktikern aus den verschiedenen Rechtsgebieten verfasst. | Abs. 5 |
Mit dem vorliegenden Werk hat der Carl Heymanns Verlag einen gelungenen,
zusammenfassenden Kompaktkommentar zu den wesentlichen Rechtsfragen des im
Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht tätigen Praktikers veröffentlicht,
der bislang in dieser Form noch nicht am Markt war. Das Werk kostet 188,- Euro,
für die der Leser einen guten Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen aus
diesen Gebieten erhält. Dem zwar umfangreichen, aber zugleich handlichen Werk
ist ein guter Erfolg am Markt zu wünschen.
| JurPC Web-Dok. 167/2008, Abs. 6 |
* Wolfgang Kuntz, Mitarbeiter der Recht für Deutschland GmbH, ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Valentin & Schmieden in Saarbrücken tätig. |
[ online seit: 04.11.2008 ] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Kuntz, Wolfgang, Kurzrezension Büscher, Dittmer, Schiwy, „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht“ Kommentar, Carl Heymanns Verlag, 2008 - JurPC-Web-Dok. 0167/2008 |