Anja Steinert *Fachbibliographien zum deutschen Recht |
Vorwort |
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um die überarbeitete Version meiner Bachelorarbeit im Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule der Medien Stuttgart. Diese Arbeit entstand studienbegleitend in der Zeit vom 01. Juni bis 03. September 2007. Die im Folgenden angegeben Informationen geben daher den Stand zum Zeitpunkt der Entstehungsphase der Bachelorarbeit wieder. |
An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit, mich nochmals für die freundliche Unterstützung zu bedanken, die mir während des Schreibens dieser Arbeit entgegen gebracht wurde. |
Anmerkung der Redaktion: Die Arbeit war bereits in der Zeitschrift Recht, Bibliothek, Dokumentation (RBD) - Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) vorveröffentlicht. Für die Genehmigung der Veröffentlichung auch in JurPC danken wir der AjBD ausdrücklich. |
Kurzfassung |
Bei der Recherche nach bibliographischen Informationen zur deutschen Rechtsliteratur können verschiedene Informationsmittel herangezogen werden. Häufig ist aus den Verlagsangaben nicht klar ersichtlich, in welchem Maße verschiedene Literaturgattungen in den einzelnen Bibliographien nachgewiesen werden. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, ausgewählte Literaturverzeichnisse hinsichtlich ihrer Entstehung und Inhalte umfassend zu beschreiben und mögliche dokumentarische Überschneidungen zu Konkurrenzprodukten aufzuzeigen. Im analysierenden Teil der Arbeit werden die einzelnen Informationsmittel bezüglich ihrer Stärken und Schwächen im kritischen Vergleich einander gegenübergestellt. | JurPC Web-Dok. 32/2008, Abs. 1 |
I n h a l t s ü b e r s i c h t | ||||||||
Kurz | Kurzfassung | |||||||
1 | Einleitung | |||||||
2 | Die Bibliographie | |||||||
Definition und Typologie | ||||||||
Die Fachbibliographie | ||||||||
Der Nachweis juristischer Literatur | ||||||||
3 | Vorbereitung der Untersuchung | |||||||
Die Auswahl der Informationsmittel | ||||||||
Untersuchungskriterien | ||||||||
4 | Untersuchung der Informationsmittel | |||||||
Kuselit Online | ||||||||
Juris Literaturnachweise | ||||||||
Karlsruher Juristische Bibliographie | ||||||||
SWB - Online-Katalog | ||||||||
Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts | ||||||||
Bibliothek des Bundesgerichtshofs | ||||||||
Juristisches Seminar Tübingen | ||||||||
OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages | ||||||||
Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge: Deutschland, Schweiz, Österreich | ||||||||
5 | Ergebnisse der Untersuchung | |||||||
Inhaltliche Überschneidungen dargestellt am Nachweis unselbständiger Literatur | ||||||||
Vergleich der Informationsmittel | ||||||||
6 | Zusammenfassung und Fazit | |||||||
Abb | Abbildungsverzeichnis | |||||||
Tab | Tabellenverzeichnis | |||||||
Abk | Abkürzungsverzeichnis | |||||||
Lit | Literaturverzeichnis |
1 Einleitung |
Wer sich auf die Suche nach bibliographischen Daten begibt, hat in der Regel die Möglichkeit, auf eine Vielzahl von Informationsmitteln zurückzugreifen. Auch die Rechtswissenschaft bildet hier keine Ausnahme. Es ist häufig nicht klar ersichtlich, welche Publikationen tatsächlich in den einzelnen Bibliographien verzeichnet werden. Die Angaben der Verlage sind in diesem Zusammenhang oft nicht eindeutig. Natürlich wird nicht darauf hingewiesen, dass die gesuchten bibliographischen Informationen womöglich auch an anderer Stelle gesammelt werden. So lohnt es sich, den Angeboten nicht nur blind zu vertrauen, sondern auch die Inhalte der verschiedenen Informationsmittel zu hinterfragen. Deshalb soll die Aufgabe dieser Bachelorarbeit sein, soweit möglich, Transparenz im Bereich der juristischen Literaturnachweise zu schaffen. Ausgewählte Informationsmittel sollen hierfür genauer untersucht und vorgestellt werden. Zudem setzt sich diese Arbeit kritisch mit den Leistungen der Literaturverzeichnisse, auch hinsichtlich möglicher dokumentarischer Überschneidungen, auseinander. | Abs. 2 |
Um sich bei der Untersuchung in einem überschaubaren Rahmen zu bewegen, werden die berücksichtigten Informationsmittel auf eine Auswahl beschränkt. Beachtung finden typische Bibliographien, ungeachtet ihres Medienformats, sowie Bibliothekskataloge. Bewusst ausgeklammert werden Buchhandelsverzeichnisse aufgrund ihrer - unter bibliothekarischen Gesichtspunkten - mangelnden bibliographischen Genauigkeit. Auch Fundhefte bleiben wegen ihrer Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete unbeachtet. Weiterhin konzentriert sich die Betrachtung ausschließlich auf den Nachweis der Publikationen des deutschen Rechts, obgleich die ausgewählten Informationsmittel zum Teil auch ausländische Publikationen verzeichnen. | Abs. 3 |
Die Untersuchung soll anhand eines eigens ausgearbeiteten Schemas durchgeführt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, möglichst umfassende und einheitliche Produktbeschreibungen bieten zu können. An den Stellen, wo die Fachliteratur oder die Verlagshomepages keine für diese Untersuchung relevanten Informationen liefern, werden die fehlenden Angaben direkt bei den Verantwortlichen per Email in Erfahrung gebracht. | Abs. 4 |
Nach dem hinführenden theoretischen Einstieg in die Thematik der Bibliographie, wird das der Untersuchung zugrunde liegende Schema erläutert. Im Anschluss wendet sich die Arbeit den Produktbeschreibungen zu, ehe im analysierenden Teil dieser Bachelorarbeit die Vor- und Nachteile einzelner Informationsmittel wertend herausgestellt werden. | Abs. 5 |
2 Die Bibliographie |
Definition und Typologie |
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit ausgewählten Fachbibliographien zum deutschen Recht. Bevor man sich mit diesem sehr speziellen Thema befasst, lohnt es sich als Einstieg und zum besseren Verständnis, den Blick auf Bibliographien im Allgemeinen zu richten. | Abs. 6 |
Im deutschen Sprachgebrauch fallen dem Begriff "Bibliographie" mehrere Bedeutungen zu. Einerseits wird er als Bezeichnung zur Herstellung von Literaturverzeichnissen verwendet, andererseits dient er als Begriff für Lehre, Herstellung und Benutzung von literaturnachweisenden Verzeichnissen. Die häufigste Verwendung liegt jedoch in der Bezeichnung für ein Literaturverzeichnis als solches(1). Bibliographien sind in diesem Sinne nach bestimmten Gesichtspunkten geordnete Verzeichnisse von Publikationen. Dieses Verständnis des Bibliographie-Begriffs liegt auch dem Gebrauch des Wortes in dieser Bachelorarbeit zu Grunde. | Abs. 7 |
In Anbetracht der Tatsache, dass heutzutage Literaturverzeichnisse häufig
in digitaler Form vorliegen, erscheint der Begriff "Bibliographie"
altmodisch. Tatsächlich haben sich in Bezug auf neuere Bibliographien im
Datenbankformat eher die Bezeichnungen "Referenzdatenbank" oder
"Literaturdatenbank" etabliert. Der Sinn und Zweck des
Bibliographierens ist dabei jedoch unverändert geblieben. Bibliographien
sind nach wie vor wichtige Informationsmittel für Bibliotheken, den
Buchhandel und die wissenschaftliche Praxis. Die primäre Aufgabe einer
Bibliographie besteht darin, Transparenz auf dem sich konstant
erweiternden Informationsmarkt zu schaffen. Sie dokumentiert die Existenz
von Publikationen und verhindert deren Verschwinden in der vielbeklagten
"Informationsflut". Der Aufbau solcher Literaturverzeichnisse
gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. Bibliographien sind entweder
alphabetisch, chronologisch oder systematisch angelegt | Abs. 8 |
In der Fachliteratur werden die unterschiedlichen Bibliographietypen meist in vier Gruppen eingeteilt. So werden Literaturverzeichnisse nach Vorgehensweise, Art der Verzeichnung, ihrer Erscheinungsweise oder nach ihren Inhalten unterschieden(4). Zumindest die wichtigsten Bibliographietypen sollen nun nach diesem Muster kurz vorgestellt werden: | Abs. 9 |
Hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Erfassung der Literatur wird zwischen Primärbibliographien, die durch das Autopsieverfahren erstellt werden, und nach Sekundärbibliographien, die auf Angaben aus fremden Quellen beruhen, differenziert(5). Für den Bibliographen arbeitsaufwändiger, jedoch als verlässlicher einzustufen, sind in der Regel Primärbibliographien. Denn bei der Fremddatenübernahme besteht die Gefahr, bereits bestehende Fehler in den Titelaufnahmen zu übernehmen. | Abs. 10 |
Die Art der Verzeichnung der Literatur teilt in annotierte
Bibliographien und Titelbibliographien ein | Abs. 11 |
"Die annotierte Bibliographie ist eine der informativsten, aber auch der teuersten Formen der Bibliographie."(7) | Abs. 12 |
Denn charakteristisch für diese Variante des Literaturnachweises ist nicht nur die erhöhte Benutzerorientierung, sondern auch die damit verbundenen zeitlichen, sowie personellen Investitionen. Allerdings gibt es bei der Erstellung der Annotation zwei mögliche Vorgehensweisen, die sich hinsichtlich ihres Aufwands voneinander unterscheiden: Entweder wird aus dem bibliographierten Werk der Abstract lediglich herauskopiert, oder der Bibliograph verfasst selbst eine angemessene inhaltliche Beschreibung. Letztere Variante ist insofern qualitativ höher zu bewerten, als dass der Bibliograph als Außenstehender, im Gegensatz zum Autor, über eine objektivere Sicht verfügt. Zusätzlich kann er aufgrund bibliographischer Fachkenntnis eher beurteilen, welche Informationen im jeweiligen Abstract unverzichtbar sind. | Abs. 13 |
Nach Art der Erscheinungsweise der Bibliographie ist zwischen abgeschlossenen und laufenden Bibliographien zu unterscheiden(8). Letztere werden ihres Namens entsprechend fortgeführt und beinhalten aktuelle Publikationen, wohingegen sich die abgeschlossenen Bibliographien mit Literaturnachweisen eines bereits vergangenen Zeitraums beschäftigen. | Abs. 14 |
Unter dem inhaltlichen Aspekt ist besonders auf die sogenannten Allgemeinbibliographien und die Fachbibliographien hinzuweisen. Allgemeinbibliographien verzeichnen Literatur interdisziplinär und richten sich im Gegensatz zu den Fachbibliographien nicht an einen bestimmten Nutzerkreis(9). Fachbibliographien sammeln Literatur eines Fachgebiets und sind vorrangig für den Spezialisten interessant. | Abs. 15 |
Wie dieser grobe Überblick über die verschiedenen Bibliographiegattungen erahnen lässt, ist der Markt weitgefächert und bedarf seinerseits eines Ordnungsinstruments, um ihn, soweit wie möglich, überschaubar zu gestalten. Aus diesem Grund werden Bibliographien ebenfalls in Bibliographien dokumentiert. | Abs. 16 |
Neben Informationsmitteln, die ausschließlich unter dem Gesichtspunkt
entstanden sind, publizierte Literatur zu erfassen und dementsprechend als
typische Bibliographien gelten, gibt es weitere Informationsmittel, die
einen ähnlichen Zweck erfüllen: die Bibliothekskataloge. Diese weisen
inhaltlich und formal viele Gemeinsamkeiten mit den Bibliographien auf.
Der Unterschied liegt jedoch darin, dass sie Bestände einer oder mehrerer
Bibliotheken verzeichnen. Hierbei beantworten sie nicht die Frage, welche
Publikationen auf dem Literaturmarkt vorhanden sind, sondern lediglich
welche in den jeweiligen Bibliotheken zugänglich sind | Abs. 17 |
Wie bereits angesprochen und durch obige Ausführungen ersichtlich, sind die Auswirkungen technologischer Entwicklungen auch im Bereich der Literaturverzeichnisse deutlich: Bibliographien gibt es in allen Medienformaten, vom konventionellen Printmedium bis hin zur Online-Datenbank. Aus praktischen Gesichtsgründen, wie etwa der höhere Komfort bei der Recherche, die einfache Verknüpfung mit weiterführenden Inhalten oder Pflege und Aktualisierung des Datenbestands, zeichnet sich auch hier der allgemeine Trend ab, dass die digitalen Medien die gedruckten Verzeichnisse zunehmend verdrängen(11). | Abs. 18 |
Die Fachbibliographie |
Die Informationsfülle der Allgemeinbibliographien erweist sich während
des wissenschaftlichen Arbeitens als hinderlich. Interdisziplinäre
Informationsmittel beinhalten zu viele Titelnachweise, die für spezielle
Fragestellungen irrelevant sind(12). Gerade deshalb
fällt den Fachbibliographien, die sich auf die Publikationen eines
bestimmten Fachgebiets beschränken, eine wichtige Bedeutung zu. Oftmals
ist die Literaturerfassung dabei sogar so speziell, dass sie sich nur
eines abgrenzbaren Teils innerhalb eines Fachgebiets widmet | Abs. 19 |
Bei der Erstellung einer Fachbibliographie ist eine gewisse Fachkenntnis des Bibliographen eine wichtige Voraussetzung, da eine qualitativ angemessene Auswahl der aufzunehmenden Literatur getroffen werden muss. Im Gegensatz zur allgemein verbreiteten Definition, Fachbibliographien würden sämtliche Publikationen eines Fachgebiets nachweisen, ist dieser Anspruch in der Praxis weder üblich noch aufgrund der Publikationsflut umsetzbar(16). Da Fachbibliographien einen wichtigen Bestandteil bei jeder wissenschaftlichen Tätigkeit darstellen, ist ihr Marktanteil entsprechend hoch. | Abs. 20 |
Der Nachweis juristischer Literatur |
Auch die Rechtswissenschaft bringt eine Vielzahl von Publikationen hervor, die es entsprechend zu bibliographieren gilt. Hierbei beschränkt man sich nicht auf ein einziges Informationsmittel. Innerhalb des Fachgebiets herrscht ein breites Produktangebot vor. Neben Literaturverzeichnissen, die um die Abdeckung sämtlicher Rechtsgebiete bemüht sind, gibt es auch in der Rechtswissenschaft Spezialbibliographien: Die sogenannten Fundhefte konzentrieren sich auf die Verzeichnung der Titel eines bestimmten Rechtsbereichs. | Abs. 21 |
"Wie für alle Wissenschaftsbereiche gibt es [...] auch für den
juristischen Bereich Fachbibliographien sowohl für Bücher, also für
selbstständig erscheinende Schriften als auch für die unselbständige
Literatur, d.h. Aufsätze in Fachzeitschriften und Festschriften." | Abs. 22 |
Es kann jedoch festgestellt werden, dass sich die meisten Bibliographien nicht strikt auf die Verzeichnung einzelner Literaturgattungen beschränken. Deshalb stehen bei der bibliographischen Recherche dem Suchenden mehrere verschiedene Einstiegsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben konventionellen Verzeichnissen kann auch auf eine Vielzahl digitaler Informationsmittel zurückgegriffen werden. Grundsätzlich besteht bei der Recherche zudem die Möglichkeit, sich zwischen dem Angebot kommerzieller Anbieter und kostenfreien Informationsangeboten zu entscheiden. | Abs. 23 |
Bei den über das Internet frei zugänglichen Quellen sind unter anderem
die Online-Kataloge der Bibliotheken juristischer Institutionen zu nennen,
wie beispielsweise die des Bundesgerichtshofs oder des
Bundesverfassungsgerichts. Auch die Online-Kataloge der juristischen
Max-Planck-Institute, der Bibliothek des deutschen Bundestages, oder der
Staatsbibliothek zu Berlin stellen nützliche Quellen dar. Die
gebündelten Daten sind schließlich auch zentral über die
Verbundkataloge abrufbar. Einen ersten Schritt, das weitläufige Angebot
der juristischen Fachinformation an einer Stelle zu zentrieren, ist die
seit 2005 im Internet frei zugängliche virtuelle Fachbibliothek
Recht. Hier hat man per Metasuche Zugriff auf verschiedene
Bibliotheks- und Institutskataloge, Bibliotheksverbünde und auf
ausgewählte Fachdatenbanken. Die ViFa Recht stellt dabei auch eine große
Menge von Online-Bibliographien zusammen - derzeit über 150 | Abs. 24 |
3 Vorbereitung der Untersuchung |
Die Auswahl der Informationsmittel |
Da es aufgrund der bereits angesprochenen Vielzahl der existierenden juristischen Literaturverzeichnisse unmöglich wäre, alle an dieser Stelle zusammenzutragen und zu analysieren, muss die Untersuchung in dieser Arbeit auf eine Auswahl beschränkt werden. | Abs. 25 |
Als selbstverständlichstes Informationsmittel, in Bezug auf Literaturnachweise, sind Bibliographien selbst anzusehen. Deshalb ist es naheliegend, hier mit der Auswahl zu beginnen. Beruhend auf den Beständen der Bibliotheken der beiden Karlsruher Gerichte, gilt die gedruckte Karlsruher Juristische Bibliographie, die KJB, bereits seit Mitte der 60er Jahre als verlässliches Informationsmittel. Die Schwerpunkte der Bibliotheksbestände sind durch die Zuständigkeiten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gesetzt. Doch um eine ausreichende Literaturversorgung zu gewährleisten, werden Publikationen auch darüber hinaus berücksichtigt(19). Dementsprechend verzeichnet die KJB in regelmäßigen Abständen die neue juristische Fachliteratur verschiedener Rechtsgebiete. Weiterhin beschränkt sie sich nicht nur auf die Erfassung selbständig erscheinender Publikationen, sondern dokumentiert schon seit ihrer Entstehung unselbständig erscheinende Literatur. Somit stellt sie ein besonders umfassendes Informationsmittel dar. Gerade der Nachweis von Einzelbeiträgen ist im Rahmen der Bibliographie ein interessanter Aspekt, da Aufsatzliteratur den aktuellen Stand der Forschung wiedergibt. | Abs. 26 |
Aus eben diesem Grund leistet ein weiteres konventionelles Informationsmittel, nämlich die Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge: Deutschland, Schweiz, Österreich, einen nennenswerten Beitrag bei der Dokumentation der juristischen Literatur. Der "Dau", wie diese Bibliographie zitiert wird, gilt als sorgfältig geführtes Verzeichnis bei der Dokumentation der im juristischen Bereich zahlreich vorkommenden Festschriften und der in ihnen enthaltenen Beiträge. Die Spezialisierung auf die Gattung der Festschriften erlaubt eine Dokumentation in einem sehr ausführlichen Rahmen, die die Berücksichtigung dieser Bibliographie in der Untersuchung sinnvoll erscheinen lässt. | Abs. 27 |
Eine weitere Bibliographie, die sich mit der Verzeichnung juristischer Aufsatzliteratur befasst, stellt die Datenbank Kuselit Online dar. Im Gegensatz zu einigen anderen kommerziellen Datenbanken bibliographiert diese verlagsübergreifend und bildet somit eine relevante Informationsquelle. Für diese Untersuchung ist sie auch deshalb von Interesse, da sie als digitales Medium im Vergleich zu den zwei vorhergenannten gedruckten Bibliographien andere Möglichkeiten hat, das Informationsbedürfnis des Suchenden zu befriedigen, obgleich sie ähnliche Publikationen verzeichnen mag. | Abs. 28 |
Das Datenbankangebot der juris GmbH ist gemeinhin für Volltextdatenbanken mit einem entscheidenden Schwerpunkt auf Rechtsprechung bekannt. Dennoch sind im juris Angebot zwei spezielle Referenzdatenbanken integriert, welche sich ebenfalls um die Erschließung von Aufsatzliteratur und Büchern bemühen. Da die Dokumentationsarbeit von juris insgesamt als aktuell und zuverlässig gilt, sollen in dieser Bachelorarbeit auch die Literaturnachweise aus der juris-Familie einbezogen werden. | Abs. 29 |
Neben den eben genannten Datenbanken finden weitere digitale Literaturverzeichnisse Beachtung, nämlich die Bibliothekskataloge. Hier soll der OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages untersucht werden. Die Parlamentsbibliothek weist mehrere Hauptsammelgebiete auf, wovon eines die Rechtswissenschaft ist. Die Bibliothek besitzt das Pflichtexemplarrecht auf Amtsdrucksachen und verfügt über einen großen Bestand inländischer sowie ausländischer juristischer Publikationen. Interessant für diese Untersuchung ist der OPAC vor allem deshalb, weil er seit 2007 den Gesamtbestand der Bibliothek, darunter auch antiquarische Bestände, nachweist. | Abs. 30 |
Zusätzlich soll auch ein Verbundkatalog betrachtet werden. Der
Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes, der SWB,
beinhaltet umfassende juristische Bibliotheksbestände aus dem
süddeutschen Raum, sowie Sachsen und einiger Bibliotheken anderer
Bundesländer. Ausgewählt wurde der SWB jedoch hauptsächlich aufgrund
der Möglichkeit, in seinen Datenbeständen Aufsatzliteratur zu
recherchieren. Die Erschließung von unselbständiger Literatur wird
scheinbar vor allem von juristischen Bibliotheken vorgenommen | Abs. 31 |
Untersuchungskriterien |
Der Analyse der ausgewählten Informationsmittel wird ein Schema zugrunde gelegt, um Informationen zu den untersuchten Produkten möglichst übersichtlich zusammenzutragen. Gleichzeitig ist dadurch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegeben. Da die ausgewählten Literaturverzeichnisse unterschiedlichen Mediengattungen angehören, wird im Gang der Untersuchung natürlich nicht jede Kategorie auf alle Produkte gleichermaßen angewendet werden können. Als Orientierung bei der Entwicklung dieses Schemas diente die "Dreißig Thesen zur rechtsbibliographischen Technik und Methode" von Jürgen C. Gödan. Da der Autor in diesem Aufsatz von einer Idealform der Bibliographie ausgeht, lassen sich einige Punkte ableiten, die bei den einzelnen Informationsmitteln einer näheren Betrachtung bedürfen. | Abs. 32 |
Einführung |
Zu Beginn der Untersuchung soll das jeweilige Informationsmittel kurz vorgestellt werden. Gegebenenfalls wird in diesem Zusammenhang auch die zeitliche Produktentwicklung beleuchtet und Zusatzinformationen gegeben, die für einen potentiellen Nutzer der jeweiligen Bibliographie interessant sein könnten. | Abs. 33 |
Verlag, Anbieter |
Hier wird angeführt, welcher Verlag oder welche Firma hinter dem jeweils untersuchten Literaturverzeichnis steht. | Abs. 34 |
Bearbeiter |
Unter den Bearbeitern sind diejenigen Personen zu verstehen, die
inhaltlich an der Erstellung der Bibliographie beteiligt sind. Nach J.C.
Gödan seien juristisch ausgebildete Bibliothekare als Verfasser oder
Herausgeber besonders erfolgsversprechend für eine Bibliographie | Abs. 35 |
Kooperationspartner |
Sollten Institutionen wie Berufsverbände, Universitäten oder Forschungsgesellschaften ihre Unterstützung bei der Herstellung der Bibliographie bieten, ist von einem höheren Qualitätsstandard auszugehen. Weiterhin sollte nach J.C. Gödan "der Bestand einer oder mehrerer großer Rechtsbibliotheken als Basis"(22) dienen. An dieser Stelle wird ebenfalls kenntlich gemacht, ob die Bibliographien in Kooperation mit Fachverlagen entstehen. | Abs. 36 |
Angebotsform und Zugang |
Dieses Feld gibt darüber Auskunft, ob es sich um die konventionelle Form, also die Printversion, oder um ein vergleichsweise modernes, digitales Medium handelt. | Abs. 37 |
Der Aspekt des Zugangs bezieht sich selbstverständlich nur auf digitale Literaturverzeichnisse. Hier wird festgehalten, ob die Datenbank im Internet frei zugänglich oder kostenpflichtig und damit lizenzgebunden ist. Weiterhin findet an dieser Stelle die Unterscheidung in Online-Datenbanken oder gegebenenfalls CD-Rom Versionen statt. | Abs. 38 |
Erscheinungsweise / Aktualisierungsweise |
Hierunter wird aufgezeigt, in welcher Weise bibliographische Neuzugänge dokumentiert werden. Im Bereich der Fachbibliographien sind laufende Bibliographien am sinnvollsten. Nach J.C. Gödan sei der Idealfall in Bezug auf Printmedien eine monatliche Aktualisierung, sowie eine jährliche Kumulation mit Registern(23). Bei Online-Angeboten ist zu erwarten, dass diese ständig gepflegt und erweitert werden. | Abs. 39 |
Berichtszeitraum |
Der Berichtszeitraum trifft eine entscheidende inhaltliche Aussage. Er gibt an, aus welchen Jahrgängen Literatur verzeichnet wird. | Abs. 40 |
Zeitlicher Verzug |
Bei Fachbibliographien ist die zeitnahe Erfassung von Literatur ausschlaggebend. Hier soll die Frage geklärt werden, wie groß der zeitliche Abstand zwischen dem Erscheinen der Literatur und ihrer Verzeichnung in der Bibliographie ist. Es gilt der Grundsatz "je schneller, desto besser". Von Onlinedatenbanken ist im Vergleich zu den gedruckten Verzeichnissen eine zeitnähere Erfassung zu erwarten. | Abs. 41 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
An dieser Stelle wird aufgeführt, welche Arten von Dokumenten Eingang in die Bibliographie finden. Zu unterscheiden ist hierbei in Literaturgattungen und Textgattungen. Unter Literaturgattungen fallen Zeitschriften, Sammelwerke, Jahrbücher, Entscheidungssammlungen, Monographien, Dissertationen und Wörterbücher der Rechtssprache. Als Textgattungen gelten Kommentare, Gesetze, Entscheidungen (Urteile), Urteilsanmerkungen, Rezensionen, Tagungsberichte und Festschriften. Außerdem werden mögliche Beschränkungen auf einzelne Rechtsgebiete unter diesem Punkt vermerkt. | Abs. 42 |
Statistik |
An dieser Stelle werden mengenmäßige Angaben zum Inhalt der Bibliographie festgehalten. Dies könnte beispielsweise die Anzahl der ausgewerteten Zeitschriften sein, die der Dokumentation von Aufsatzliteratur zugrunde liegt oder die Anzahl der nachgewiesenen Publikationen. | Abs. 43 |
Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete |
J.C. Gödan forderte die Berücksichtigung sogenannter Hilfswissenschaften(24). An dieser Stelle soll festgehalten werden, ob sich die Bibliographie auf den Nachweis rein juristischer Literatur beschränkt, oder ob sie auch zum Teil Publikationen aus den angrenzenden Wissenschaftsgebieten erfasst, die bei der juristischen Arbeit hilfreich sein können. Beispielhaft sind hier Politik, Sozialwissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre zu nennen. | Abs. 44 |
Art der Erschließung |
Bei der Recherche ist es für den Nutzer einer Bibliographie wichtig, ob es sich bei dem vorliegenden Literaturverzeichnis um eine reine Titelbibliographie handelt, welche ausschließlich bibliographische Informationen über die verzeichnete Literatur liefert, oder ob auch inhaltliche Aussagen über die erfassten Publikationen getroffen werden. Die inhaltliche Erschließung erfolgt über die Vergabe von Schlagworten, das Einordnen in eine Systematik oder über inhaltserschließende Abstracts. Dieser Bibliographietyp ist aufgrund seiner höheren Nutzerfreundlichkeit und des gesteigerten Informationsgehalts als qualitativ höher anzusehen. | Abs. 45 |
Quellen |
Die Quellen, die der Datenerschließung zugrunde liegen, sind ein Qualitätsmerkmal. Zu unterscheiden sind hier primäre Quellen und sekundäre Quellen. Als Primärquellen sind die verzeichneten Dokumente selbst anzusehen, die durch das Autopsieverfahren ausgewertet werden. Dies gilt als die verlässlichste Methode und wäre dementsprechend qualitativ hoch zu bewerten. Daneben gibt es die Aufnahme von Daten aus Sekundärquellen. Hierzu zählen Fremddatenübernahme aus anderen Bibliographien bzw. Katalogen oder von Verlagen übermittelte Daten. | Abs. 46 |
Kosten |
Dieser Punkt soll helfen, das Literaturverzeichnis preislich einzuordnen. Laufende Bibliographien sind in der Regel über Abonnements erhältlich. Dies bedeutet, dass monatliche oder jährliche Bezugskosten entstehen. Im Fall von digitalen Verzeichnissen ergeben sich zusätzlich oft Kosten für den Abruf einzelner Dokumente oder für personalisierte Dienste. Weiterhin werden die einzelnen Nutzergruppen häufig in unterschiedliche Preisklassen eingeteilt. Sollte dies der Fall sein, wird in dieser Kategorie eine Übersicht gegeben. | Abs. 47 |
Verlinkung zum Volltext |
Nach erfolgreicher Recherche stellt sich für den Nutzer unweigerlich die Frage nach dem Zugriff auf die Volltexte der recherchierten Dokumente. Es ist folglich als erhebliche Arbeitserleichterung anzusehen, wenn eine Verlinkung zu eben diesen Volltexten gegeben ist. Bei Fachliteratur ist dies aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nicht immer möglich. Dennoch sollte wenigstens ein Link zu den im Internet frei zugänglichen Dokumenten angeboten werden. | Abs. 48 |
Suchmöglichkeiten |
Die Möglichkeit, die Suche in digitalen Informationsmitteln ausgehend von einem bestimmten Autor, Titel oder Jahr zu gestalten, sollte als Grundvoraussetzung angesehen werden. Wünschenswert wäre an dieser Stelle außerdem eine Schlagwortsuche, da der Nutzer so die Möglichkeit hat, den Bestand der Datenbank nach inhaltlichen Gesichtspunkten zu durchsuchen. Der Sucheinstieg über Schlagworte ermöglicht dem Suchenden z.B. die Einschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Weiterhin bietet die Verschlagwortung die Möglichkeit, eine sinnvolle Struktur in die Datenmenge zu bringen und gewährleistet eine hohe Relevanz der Treffer. Diese ist allerdings abhängig von der angewandten Sorgfalt bei der Schlagwortvergabe. Die Schlagwortvergabe sollte idealerweise manuell erfolgen, da derzeitig vorhandene Erschließungssoftware nicht zuverlässig genug arbeitet (25). Um die Suche zu präzisieren und die Trefferliste in überschaubarem Rahmen zu halten, sollte es von vornherein möglich sein, bestimmte Text- bzw. Literaturgattungen aus dem Suchvorgang auszuschließen. Weiterhin ist es für den Suchenden besonders komfortabel, wenn er beim Ausfüllen der Suchmaske Trunkierungen und Bool'sche Operatoren verwenden kann. Bei gedruckten Bibliographien sollten verschiedene Register vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen ein Namensregister sowie ein Stich- bzw. Schlagwortregister. | Abs. 49 |
Darstellung der Trefferliste |
Für eine erfolgreiche Recherche ist es entscheidend, in welcher Art und Weise die Ergebnisse der Suchanfrage präsentiert werden. Übersichtlichkeit sollte hier höchste Priorität haben. Zu erwarten ist, dass bereits in der Standardansicht der Trefferliste die wesentlichsten Daten eines Dokuments zu erfassen sind. Bei Aufsätzen sollte beispielsweise die Angabe des Autors, Ausgabennummer und Jahr der Zeitschrift, sowie der Titel des Aufsatzes gegeben sein. Generell sollte sofort ersichtlich sein, um was für einen Medientypen es sich handelt. | Abs. 50 |
Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Trefferliste |
Eine Recherche kann nur dann zu einem erfolgreichen, beziehungsweise sinnvollem Abschluss gebracht werden, sofern die Möglichkeit besteht, die Suchresultate für den persönlichen Zweck weiterzuverarbeiten. Es ist zu erwarten, dass die Trefferliste ausgedruckt oder für den späteren Druck auf die eigene Festplatte importiert werden kann. Eine Versendung der Trefferliste per Email wäre ebenfalls sinnvoll. Entscheidend ist bei der Speicherung das zur Verfügung stehende Dateiformat. Herstellerunabhängige Formate wie "pdf" sind hierbei systemgebundenen wie etwa "doc" vorzuziehen(26). So sind fehlerhafte Darstellungen und Probleme bei der Datensicherung verhältnismäßig unwahrscheinlich, ungeachtet des genutzten Betriebssystems. | Abs. 51 |
Abgesehen von der Archivierung ist es bei umfangreicheren Recherchen von Vorteil, wenn die Treffer beliebig nach Relevanz, Titel oder Datum sortiert werden könnten. | Abs. 52 |
Usability |
Diese Kategorie untersucht die Zugänglichkeit der Navigation bzw. bei Printmedien die Bedienung der Bibliographie. J.C. Gödan stellte hierzu fest: | Abs. 53 |
"Im Zentrum aller rechtsbibliographischen Bemühungen muß der
Benutzer stehen. Daher müssen Rechtsbibliographien leicht zu benutzen
sein - oder sie werden gar nicht benutzt werden." | Abs. 54 |
Leichte Bedienbarkeit ist also als Qualitätskriterium zu verstehen.
Hierunter fällt unter anderem auch, ob es eine integrierte Hilfe-Funktion
gibt, die dem Nutzer bei Schwierigkeiten in der Bedienung jederzeit zur
Verfügung steht. Bei Printmedien ist ein erklärendes Vorwort zu
erwarten, welches den Aufbau der Bibliographie anhand von verständlichen
Beispielen erklärt und mögliche Suchstrategien aufzeigt. | Abs. 55 |
4 Untersuchung der Informationsmittel |
Im folgenden Kapitel werden Hintergründe, Aufbau und die Inhalte der Informationsmittel anhand des ausgearbeiteten Schemas untersucht. | Abs. 56 |
Kuselit Online |
Der Kuselit Verlag wurde 1998 mit dem Ziel gegründet, eine
verlagsübergreifende, fortlaufende juristische Bibliographie zu
erstellen(29). Den Schwerpunkt setzte man inhaltlich
auf die unselbständig erscheinende Fachliteratur. Von besonderer
Bedeutung war für das Entstehen der Bibliographie von Vornherein die enge
Kooperation mit den Fachverlagen(30): Im Austausch
gegen die Zeitschriftenabonnements wurde den Verlagshäusern die jeweils
aktuellste CD-Rom Ausgabe der Bibliographie angeboten. Kuselit selbst
verstand sich als Verlag nicht als Konkurrenzunternehmen, sondern
bezeichnete sich absichtlich als "Verlag für die Verlage" | Abs. 57 |
Verlag, Anbieter |
Hinter Kuselit Online steht der gleichnamige Verlag Kuselit. | Abs. 58 |
Bearbeiter |
Für die Erfassung der bibliographischen Daten in Kuselit Online sind verlagsangehörige Mitarbeiter zuständig, die jedoch nicht aus dem bibliothekarischen Bereich stammen. Im Kuselit Verlag geht man davon aus, dass bibliothekarisches Wissen in diesem Fall wenig nützlich sei und die Bedürfnisse der Zielgruppe "Juristen" von bibliothekarischen Kräften nicht bedient werden könnten(37). | Abs. 59 |
Kooperationspartner |
Der Verlag Kuselit kooperiert derzeit mit 76 Fachverlagen und mehreren Universitätsbibliotheken(38). Hinzu kommt auch die Kooperation mit Neue juristische Bücher, der njb, als Datenbank für die Erfassung selbständig erscheinender Literatur. | Abs. 60 |
Angebotsform, Zugang |
Das bibliographische Angebot von Kuselit liegt ausschließlich in digitaler Form vor. Es handelt sich dabei um eine kommerzielle Online-Datenbank. Die frühere CD-Rom Version der Bibliographie wurde aufgrund der mittlerweile stark angewachsenen Datenmenge eingestellt. Eine Umstellung auf DVD hielt der Verlag jedoch für ungeeignet. Weiterhin sei die Nachfrage nach CD-ROM-Abonnements ohnehin merklich zurückgegangen, so dass die Verlagerung auf eine Online-Datenbank sinnvoll erschien(39). | Abs. 61 |
Erscheinungsweise/Aktualisierungsweise |
Der Inhalt der Datenbank wird zweimal wöchentlich aktualisiert | Abs. 62 |
Berichtszeitraum |
Der genaue Berichtszeitraum der Datenbank ist schwer festzulegen. Bei der Erfassung der Literatur orientiert sich der Verlag am derzeitigen Zeitschriftenmarkt. Die retrospektive Erfassung wird nach gesetzten Schwerpunkten betrieben und reicht dadurch teilweise in die 50er Jahre zurück. Der Liste der ausgewerteten Zeitschriften auf der Verlagshomepage kann entnommen werden, dass der Großteil der sonstigen Zeitschriften seit den 90ern dokumentiert wird(41). Zudem beinhaltet die Datenbank ein Festschriftenregister von 1949 an und verzeichnet Rechtsprechung seit dem Jahrgang 1998. Einzelne Festschriftenbeiträge werden ab ca. 1900 erfasst(42). | Abs. 63 |
Zeitlicher Verzug |
Aufgrund der engen Kooperation mit den Fachverlagen gibt es laut Verlag selbst "praktisch keine" zeitliche Verzögerung zwischen dem Erscheinen der Zeitschriften und der Übernahme der Aufsatzliteratur in die Datenbank. Bei Publikationen, die nicht über einen Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden, könnten kleinere Verzögerungen auftreten(43). | Abs. 64 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
Bei der bibliographischen Erfassung legt Kuselit den Schwerpunkt auf Aufsatzliteratur, wobei durch die Kooperation mit njb auch Titelnachweise selbständiger Literatur recherchierbar sind. Inzwischen ist der Kuselit-Verlag auch selbst teilweise zur Erschließung selbständiger Literatur übergegangen(44). Hierbei werden sämtliche Rechtsgebiete abgedeckt(45). | Abs. 65 |
Zu den berücksichtigten Textgattungen zählen Aufsätze, Urteile, Urteilsanmerkungen, Rechtsprechung, Veröffentlichungen von Landes- und Bundesbehörden, Rezensionen, redaktionelle Kurzbeiträge, Tagungsberichte, Veranstaltungshinweise, Festschriften- und Jahrbucheinträge, Monographien und Sammelwerke(46). | Abs. 66 |
Statistik |
Derzeit liegen der Auswertung 756 Zeitschriften zugrunde | Abs. 67 |
Art der Erschließung |
Bei Kuselit-Online handelt es sich um eine reine Titelbibliographie. Dies bedeutet, der Verlag beschränkt sich beim Literaturnachweis auf die bibliographischen Angaben. Hier werden der Verfasser bzw. die Institution, der Titel, die Zeitschrift und ihr Jahrgang, sowie die Seitenangabe erfasst. Eine inhaltliche Beschreibung oder Rezension wird nicht angeboten. | Abs. 68 |
Quellen |
Die Daten der ausgewerteten Publikationen werden per Autopsieverfahren erschlossen. Kuselit Online verzeichnet demnach Daten aus Primärquellen. Hierbei hat Kuselit bisher bewusst eine Übersendung von den Daten aus den Verlagen abgelehnt, da diese oftmals fehlerhaft oder unvollständig sind(52). | Abs. 69 |
Kosten |
Die Preise(53) sind in vier verschiedene Kundengruppen
unterteilt und stellen eine jährliche Gebühr dar.
Studierende: 143 Euro | Abs. 70 |
Verlinkung zum Volltext |
Die Bibliographie verzeichnet unter anderem Gerichtsurteile. Hier werden entsprechende Verlinkungen gesetzt, sofern das Urteil im Internet frei zugänglich vorliegt. Ansonsten ist der Zugriff auf Volltexte nicht gegeben. | Abs. 71 |
Suchmöglichkeiten |
Das Suchformular bietet den Sucheinstieg über Autor/Institution, Titel, Zeitschrift/Quelle, Gesetz/Norm, Jahr, Heft, Beilage, Band, Seite, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen oder Kuselit-ID. Die Suche nach einem bestimmten Schlagwort ist nicht möglich, da die einzelnen Beiträge nicht inhaltlich ausgewertet werden. Die Suche kann auf bestimmte Text- bzw. Literaturgattungen beschränkt werden. Diese sind Aufsätze, Festschriften, Rezensionen, Rechtsprechung und Anmerkungen. | Abs. 72 |
Innerhalb der Suchfelder ist die Verwendung von Bool'schen Operatoren möglich. Auch Phrasensuche, sowie Trunkierungen können vorgenommen werden. | Abs. 73 |
Darstellung der Trefferliste | Abs. 74 |
Die Standardansicht liefert dank der mehrfarbigen Gestaltung übersichtliche Informationen über den Verfasser, den Titel, die Quelle, inklusive den Jahrgang und die Seitenanzahl. | Abs. 75 |
Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Trefferliste |
Relevante Treffer können durch eine Markierung in die Druckliste übernommen werden. Diese kann wahlweise als PDF-Datei, als CSV oder Tab delimited für Endnote exportiert werden. Vorab besteht die Möglichkeit, die Treffer nach Datum, Autor oder Quelle zu sortieren. | Abs. 76 |
Usability |
Beim Einloggen erscheint ein Hilfstext in einem Popupfenster, welcher grundlegende Informationen zur Bedienung der Datenbank bietet. Er liefert Hinweise über die Verwendung von Bool'schen Operatoren, über die Verwendung der Druckliste und erklärt die in der Trefferanzeige verwendeten Symbole. Weiterhin öffnet sich beim Ausfüllen der Suchmaske in einigen Kategorien ein Register, so dass die vollständige Eintragung der Suchbegriffe (z.B. Zeitschriftentitel) nicht zwingend notwendig ist, sondern entsprechende Einträge aus einer Liste ausgewählt werden können. Auch beim Setzen des Cursors in einzelne Suchfelder erscheint am oberen Bildschirmrand eine Felderklärung. | Abs. 77 |
Günstig ist die Verknüpfung einzelner Beiträge untereinander, die über den Button Kontextsuche abgerufen werden können. | Abs. 78 |
Juris Literaturnachweise |
Die Bundesregierung beauftragte 1973 den damaligen Bundesminister der Justiz mit der "Entwicklung eines automatisierten juristischen Informationssystems"(54), um fortan mit den modernsten technischen Mitteln die Dokumentation der Entscheidungen der Bundesgerichte effektiver zu gestalten. Im Jahr 1985 wurde juris privatisiert - so entstand die heutige juris GmbH. Durch die Kooperation mit den Dokumentationsstellen von unter anderem dem Bundesverfassungsgericht, den fünf obersten Gerichtshöfen, dem Bundespatentgericht und dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordhrein-Westfalen, etablierte sich juris gemäß der Gründungsidee als besonders aktuelle und zuverlässige Quelle im Bereich der Rechtsprechung - ein Schwerpunkt, der bis heute geblieben ist. Dennoch ermöglichte der Verkauf eines Anteils von 45,33 Prozent des Unternehmens im Jahr 2001 an den niederländischen Verlag SDU eine Erweiterung der Produktpalette(55). Aus juris wurde schließlich ein Print-Online-Verlag, der neben dem digitalen Informationsangebot zur Gesetzgebung und Rechtsprechung eigene Textbandreihen und Fachzeitschriften verlegt. Derzeit umfasst das juris Datenbank-Angebot mehrere Online und CD-ROM-Datenbanken. Neben Volltextdatenbanken sind auch zwei Referenzdatenbanken, nämlich die Aufsatzdatenbank und die Bücherdatenbank, bei juris zu finden. Insgesamt gilt juris mit derzeit ca. 13 Millionen Dokumenten als umfangreichste deutsche Informationssammlung zum Recht und zu Wirtschaftsinformationen für Juristen. | Abs. 79 |
Verlag, Anbieter |
Hinter diesem Informationsmittel steht die Juris GmbH mit dem Firmensitz in Saarbrücken. Hauptanteilseigner des Verlags sind die Bundesrepublik Deutschland (zu 50,01%) und der niederländische Verlag SDU (zu 45,32 %). Weitere Teilhaber der juris GmbH sind das Saarland, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein, die Hans Soldan GmbH, der Rudolf Haufe Verlag und die Verlegervereinigung Rechtsinformatik GbR(56). | Abs. 80 |
Bearbeiter |
Die Inhalte der juris Datenbanken werden hauptsächlich in den Dokumentationsstellen der verschiedenen juristischen Institutionen erarbeitet. Zum Teil geschieht dies auch durch das Dokumentationsteam bei der juris GmbH selbst. Die Dokumentation erfolgt daher in der Regel durch Volljuristen mit dokumentarischer Zusatzausbildung(57). | Abs. 81 |
Kooperationspartner |
Juris arbeitet, wie oben bereits geschrieben, eng mit den Gerichten und im
Bereich der Gesetzgebung mit den Ministerien zusammen. Für die
Erschließung der selbständig erscheinenden Rechtsliteratur sind
hauptsächlich die Dokumentationsstelle der kriminologischen Zentralstelle
in Wiesbaden und die juris GmbH selbst zuständig, in geringem Umfang auch
die Dokumentationsstellen beim Bundesarbeitsgericht und dem
Bundesfinanzhof. In Bezug auf Aufsatzliteratur sind zudem die
Dokumentationsstellen beim Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht,
Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht zu
nennen. Die auf diese Weise nicht erfassten Publikationen werden - wie bei
der selbständigen Literatur auch - von juris selbst bearbeitet. | Abs. 82 |
Angebotsform und Zugang |
Bei den juris Literaturnachweisen handelt es sich um eine Kombination aus zwei Online-Datenbanken. Diese sind lizenzpflichtig. An dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass der alleinige Bezug der Referenzdatenbanken nicht möglich ist: Der Zugriff auf die Literaturnachweise ist nur in Kombination mit anderen Datenbanksegmenten gegeben. Dieser Umstand kann durch das Abonnement juris "Select" umgangen werden. Hier erfolgt die Bezahlung per abgerufenes Dokument, während der Zugriff auf sämtliche Datenbankteile erlaubt ist(59). | Abs. 83 |
Erscheinungsweise/Aktualisierungsweise |
Die juris Literaturnachweise, werden wie die restlichen Datenbanken im juris Angebot, täglich aktualisiert(60). | Abs. 84 |
Berichtszeitraum |
Die Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen werden seit 1976 nachgewiesen
und aktuell fortgeführt(61). In Bezug auf die selbständig
erscheinende Literatur liegt seitens juris leider nur die vage Angabe vor,
dass diese größtenteils auf den Beständen der Bibliothek des
Bundessozialgerichts basiere und somit auch Literatur vor 1976 umfasse | Abs. 85 |
Zeitlicher Verzug |
Die von den Dokumentationsstellen erfassten Daten werden über Nacht in die Datenbank eingespielt, so dass diese am folgenden Tag für den Nutzer abrufbar sind. Dennoch arbeiten die unterschiedlichen Dokumentationsstellen unterschiedlich schnell. Die inhaltliche Erfassung braucht entsprechend des Arbeitsaufwandes länger.(63) Genauere Angaben wurden seitens juris hierzu leider nicht gegeben. | Abs. 86 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
Bei den selbständig erscheinenden Publikationen legt juris den
Schwerpunkt auf sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Literatur | Abs. 87 |
Statistik |
Derzeit werden etwa 600 Zeitschriftentitel für die Erfassung der Aufsatzliteratur ausgewertet(65). Momentan beläuft sich die Anzahl der gesamten Literaturnachweise auf über 700 000 Dokumente. Darin enthalten sind 11 886 Festschriftenbeiträge, 490 248 Aufsätze und 49 750 Bücher (Stand: 27.08.2007)(66). | Abs. 88 |
Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete |
Juris enthält auch Wirtschaftsinformationen, welche durch die Verknüpfung mit dem Bundesanzeiger Verlag und Creditreform bewerkstelligt werden. | Abs. 89 |
Art der Erschließung |
Es findet eine inhaltliche Erschließung über Schlagwort, Norm, juris-Sachgebiet, und Abstracts statt. Häufig sind zusätzlich Inhaltsverzeichnisse einsehbar. | Abs. 90 |
Quellen |
Die Daten werden im Autopsieverfahren erfasst. Für die Bücherdatenbank werden hauptsächlich die Bestände der Bibliotheken des Bundessozialgerichts dokumentiert, teilweise auch des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesfinanzhofs(67). Dadurch ergibt sich der bereits erwähnte Schwerpunkt auf sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Literatur in der juris Bücherdatenbank. | Abs. 91 |
Kosten |
Wie bereits angesprochen, ist die alleinige Nutzung der Literaturnachweise nur im Rahmen der Einzeldokument-Abrechnung möglich. Laut der aktuellen Preisliste (Stand 24.Juli 2007) liegt der Preis für einen Abstract bei 2,50 Euro, zuzüglich der monatlichen Grundgebühr von 17,85 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) für eine Einzelplatzlizenz(68). In dem Grundpreis sind beliebig viele Rechercheanfragen enthalten sowie die Weiterverarbeitung der Trefferliste. | Abs. 92 |
Verlinkung zum Volltext |
Es besteht die Möglichkeit, Volltexte über den juris Dokumentenlieferdienst in der Staatsbibliothek Berlin zu bestellen. Weitere Verlinkungen liegen nicht vor. | Abs. 93 |
Suchmöglichkeiten |
Die Nutzeroberfläche der Datenbank bei der einfachen Suche verfügt über einen Suchschlitz, der nach dem Google-Prinzip bedient werden kann. Die Software im Hintergrund erkennt automatisch, ob es sich um eine Norm, ein Urteil oder eine Fundstelle handelt. Weiterhin prüft die Software, ob Synonyme für den Suchbegriff bekannt sind. Die Verknüpfung mehrerer Suchbegriffe mit UND erfolgt automatisch. Jedoch ist es auch möglich, per manueller Eingabe mit dem Operator ODER zu arbeiten. Zusätzlich können Trunkierungen verwendet werden. | Abs. 94 |
Bei der erweiterten Suche bietet die Suchmaske Felder für den Freitext, Norm, Fundstelle, Jahr beziehungsweise Zeitraum, Autor, Titel und die Beschränkung auf eine Literatur- bzw. Textgattung an. | Abs. 95 |
Darstellung der Trefferliste |
Abs. 96 |
Wie auf der Abbildung zu erkennen ist, sind in der Darstellung sowohl das Jahr, der Autor, der Titel sowie die Literaturgattung sichtbar. In der Detailansicht einzelner Treffer wird ein Abstract angeboten. | Abs. 97 |
Im Nachhinein kann die Suche bei Bedarf verfeinert werden bzw. ein Suchkriterium wieder entfernt werden, ohne eine komplett neue Recherche durchführen zu müssen. Auch die Ansicht der recherchierten Treffer kann verändert werden: Durch Maximieren der Trefferliste wird ausschließlich diese vergrößert angezeigt. Außerdem ist es dem Nutzer möglich, die Treffer nach Datum, oder Dokumenttyp sortieren zu lassen. Zur praktischen Verwendung der Ergebnisse können diese gedruckt oder auf der eigenen Festplatte gespeichert werden. Dies ist wahlweise im html-Format oder als txt-Dokument möglich. Weiterhin erlaubt die "Akte"-Funktion, Dokumente in einem Zwischenspeicher für einen späteren Zeitpunkt aufzubewahren. Mit dem Druckmanager kann die Ausgabeliste zusätzlich nach persönlichen Vorlieben formatiert werden. | Abs. 98 |
Usability |
Die Bedienung gestaltet sich aufgrund der intelligenten Software im Hintergrund als relativ unkompliziert. In der Suchmaske findet sich ein Reiter mit der Aufschrift: "Tipps und Tricks zur Suche", der jederzeit aufgerufen werden kann und eine Kurzanleitung liefert. Daneben gibt es auch noch eine ausführlichere Hilfefunktion, die neben FAQs auch Hintergrundinformationen zur Dokumentation der Daten in juris liefert. Bei der Suche erscheinen Felderklärungen bei Kontakt mit dem Cursor. Bereits aufgerufene Dokumente werden als solche markiert. | Abs. 99 |
Karlsruher Juristische Bibliographie |
Über inzwischen 43 Jahrgänge hinweg hat sich die Karlsruher juristische Bibliographie den Ruf als zuverlässiges bibliographisches Informationsmittel aufbauen können. Im Jahr 1965 entstand die Bibliographie vor dem Hintergrund, die umfangreiche Dokumentationsarbeit der Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ihr Ziel sollte sein, auf diese Weise regelmäßig über Neuerscheinungen aus den Fachbereichen Recht, Staat und Gesellschaft zu informieren. Da sich die Bibliographie inhaltlich auf die Bestände der genannten Bibliotheken bezieht, wurde absichtlich der Name "Karlsruher Juristische Bibliographie" gewählt, um zu verdeutlichen, dass nicht sämtliche juristische Publikationen aller Rechtsgebiete verzeichnet werden(69). Zusätzlich werden auch in der NJW, der neuen juristischen Wochenschrift, Auszüge aus der KJB abgedruckt um über Neuerscheinungen in der juristischen Literatur zu informieren. | Abs. 100 |
Verlag |
Die Karlsruher juristische Bibliographie erscheint bei C.H. Beck. | Abs. 101 |
Bearbeiter |
Die Mitarbeiter sind als Bibliothekare am Bundesverfassungsgericht und
Bundesgerichtshof tätig. Zudem sind an der Erstellung der Bibliographie
Fachdokumentare des Bundessozialgerichts beteiligt. Dennoch haben nicht
alle eine bibliothekarische Ausbildung. Vielmehr handelt es sich um
Juristen, teilweise mit bibliothekarischer Zusatzausbildung | Abs. 102 |
Kooperationspartner |
Hier sind die Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu nennen, auf deren Dokumentationstätigkeit die KJB beruht. | Abs. 103 |
Angebotsform |
Bei der Karlsruher Juristischen Bibliographie handelt es sich um ein konventionelles Literaturverzeichnis, welches in Heftform erscheint. | Abs. 104 |
Erscheinungsweise / Aktualisierungsweise |
Die Aktualisierung der Bibliographie, beziehungsweise deren Erweiterung, erfolgt monatlich. Ein Jahrgang besteht demnach aus 12 Heften sowie einem zusätzlichen Band mit der Zählung 13-15. Diese Ergänzung umfasst das Jahresregister. | Abs. 105 |
Berichtszeitraum |
Die Verzeichnung der Literatur in der KJB beginnt mit dem Publikationsjahrgang 1965. Die einzelnen Hefte berichten jeweils über die Publikationen des vorangegangenen Monats(71). | Abs. 106 |
Zeitlicher Verzug |
Zeitschriften und Serien, Festschriften, Sammelwerke und Tagungsberichte werden sofort nach ihrem Erscheinen verzeichnet. Auch bei den übrigen Printwerken gibt es nach eigenen Angaben der Bearbeiter keinen wesentlichen Verzug, da die Titelaufnahmen bei der werktäglichen Arbeit für den SWB erfasst werden und nach anschließender Prüfung in den Datenbestand für die KJB gelangen(72). | Abs. 107 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
Inhaltlich legt die KJB ihre Schwerpunkte entsprechend der Zuständigkeitsbereiche des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Zusätzlich werden jedoch auch übrige Publikationen über Recht, Staat und Gesellschaft abgedeckt. Erfasst werden hierbei Aufsätze, Festschriften, Sammelwerke, Dissertationen und Tagungsprotokolle. Hingegen werden Gesetz- und Amtsblätter, Parlamentaria, Rezensionen, Entscheidungen und Anmerkungen dazu nicht berücksichtigt(73). | Abs. 108 |
Statistik |
Derzeit werden - laut Vorwort in den Umschlagsseiten der Hefte des aktuellen Jahrgangs - für die Erfassung der Aufsatzliteratur 700 Zeitschriften ausgewertet. | Abs. 109 |
Eine selbstdurchgeführte Untersuchung des Hefts 12 der verschiedenen Jahrgänge ließ feststellen, dass die KJB insgesamt über 793 462 Titelnachweise verfügt (Stand: August 2007). Pro Jahrgang erfasst sie etwa 18 000 Publikationen. | Abs. 110 |
Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete |
Gemäß des Untertitels der KJB beschränkt sich die Erfassung nicht ausschließlich auf Recht, sondern umfasst Publikationen der angrenzenden Gebiete Staat und Gesellschaft. | Abs. 111 |
Art der Erschließung |
Eine inhaltliche Erfassung erfolgt insofern, als dass die verzeichneten Publikationen in eine Systematik eingeordnet werden. Abgesehen davon werden in diesem Literaturverzeichnis nur bibliographische Angaben gegeben. | Abs. 112 |
Quellen |
Den bibliographischen Angaben in diesem Literaturverzeichnis liegen die Bestände der Bibliotheken zugrunde. Diese werden per Autopsieverfahren erschlossen, so dass die KJB Informationen aus Primärquellen liefert. | Abs. 113 |
Kosten |
Der Bezugspreis für das Jahr 2007 beträgt 282 Euro (Vorzugspreis für Bezieher der NJW: 248 Euro). Die Kosten der Einzelhefte liegen bei 21.20 Euro(74). | Abs. 114 |
Suchmöglichkeiten |
Am Ende jedes Hefts ist ein Verfasserregister enthalten. Weiterhin ist die Systematik, die Einteilung nach verschiedenen Rechtsgebieten, aufgeführt. Dementsprechende Einstiegsmöglichkeiten sind bei einer Suche gegeben. Das am Ende jedes Jahrgangs erscheinende Gesamtverfasserregister und das Jahres-Sachregister ermöglichen die Recherche in den Titelaufnahmen des gesamten Jahrgangs. | Abs. 115 |
Darstellung |
Die Titelaufnahmen sind zweispaltig gedruckt und mit laufender Nummer versehen. Die Erfassung der Aufnahmen erfolgt in einheitlicher Form und liefert sämtliche wichtigen bibliographische Angaben: Verfasser, Titel, Ausgabebezeichnung, Ort, Verlag, Jahr, Umfangsangabe, ISBN und im Fall von selbständigen Publikationen zusätzlich den Preis. | Abs. 116 |
Usability |
Ein ausführliches Vorwort mit Erklärungen zum Inhalt und zum Aufbau ist enthalten, wenn auch auf die Verwendung von Beispielen verzichtet wird. Der Aufbau der Bibliographie gestaltet sich als verständlich, so dass die Bibliographie auch ohne Vorkenntnis einfach zu handhaben ist. Zunächst wird nach Sachgebieten gegliedert, innerhalb dieser Gruppen alphabetisch nach Verfassern oder ggf. Sachtiteln sortiert. Eine Übersicht über die enthaltenen Rechtsgebiete befindet sich auf den Umschlagsseiten. Damit Bücher auf Anhieb als solche erkennbar sind, wird ihren Titelaufnahmen ein Sonderzeichen vorangestellt. | Abs. 117 |
SWB- Online-Katalog |
Der SWB als Verbundkatalog verzeichnet die Bestände aus über 1200
Bibliotheken der Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen sowie
aus einigen Spezialbibliotheken weiterer Bundesländer | Abs. 118 |
Seit 1996/1997 weist der SWB auch unselbständige Literatur nach. Im Bereich der Rechtswissenschaft sind an der Aufsatzerschließung hauptsächlich die Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie das juristische Seminar Tübingen beteiligt, welches speziell für die Erfassung von Festschriftenbeiträgen zuständig ist. Die Erschließung durch diese drei Bibliotheken macht ca. 70 % aller im SWB erfassten Aufsätze aus(77). | Abs. 119 |
Verlag, Anbieter |
Der SWB-Online-Katalog ist der Verbundkatalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes. Er wird betreut vom Bibliotheksservice Zentrum Baden-Württemberg mit Sitz in Konstanz. | Abs. 120 |
Kooperationspartner |
Der Katalog entsteht durch gemeinschaftliche Arbeit von Bibliotheken und
die Betreuung durch das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Zu
den Bibliotheken mit juristischen Beständen gehören im Einzelnen das
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht Heidelberg, das Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Privatrecht Hamburg, das Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg, die Bibliothek
des Bundesgerichtshofs Karlsruhe, des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe
sowie die juristischen Seminare bzw. Institute der
Universitätsbibliotheken Dresden, Freiburg, Heidelberg, Hohenheim,
Karlsruhe, Leipzig, Mannheim, Saarbrücken, Stuttgart und Tübingen | Abs. 121 |
Angebotsform und Zugang |
Es handelt sich um einen bibliothekarischen Online-Katalog. Der SWB ist über das Internet frei zugänglich. | Abs. 122 |
Erscheinungsweise / Aktualisierungsweise |
Die Aktualisierung der Datenbank erfolgt im Minutentakt. Die Daten sind
dadurch sofort nach Erfassen - zumindest für die teilnehmenden
Bibliotheken im Verbund - über die Katalogisierungsdatenbank abrufbar | Abs. 123 |
Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete |
Da der SWB ein interdisziplinäreres Verzeichnis darstellt, werden automatisch Nachbargebiete der Rechtswissenschaft abgedeckt. | Abs. 124 |
Art der Erschließung |
Neben den wichtigen bibliographischen Angaben wie Titel, Verfasser, Zeitschrift, Jahr und Seitenzahl, erfolgt auch eine inhaltliche Erschließung über Schlagworte und Notationen. | Abs. 125 |
Kosten |
Der SWB ist ein kostenfreies Angebot. | Abs. 126 |
Verlinkung zum Volltext |
Eine Verlinkung zum Volltext erfolgt nicht. Da es sich jedoch um einen Bibliothekskatalog handelt, werden stattdessen Informationen über den Standort der recherchierten Literatur angezeigt. | Abs. 127 |
Suchmöglichkeiten |
Es ist eine einfache sowie eine erweiterte Suche möglich. Unter der erweiterten Suche kann die Materialart ausgewählt werden, so dass eine Einschränkung auf beispielsweise Aufsatzliteratur möglich ist. Weiterhin können Suchanfragen unter anderem über Schlagwort, Person, Freitext, Ort, Verlag, Körperschaft, Titelstichwort, Jahr, Phrasensuche oder Notationen vorgenommen werden. | Abs. 128 |
Darstellung der Trefferliste |
Abs. 129 |
Das dem Treffer vorangehende Symbol gibt Auskunft über den Dokumentstyp. Blau unterlegt ist der Titel, gefolgt von dem Autor, der Zeitschrift, Verlagsort, Verlag, Jahr und Seitenzahl. | Abs. 130 |
Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Trefferliste |
Die Ergebnisse der Recherche können im Anschluss per Email versandt, gespeichert oder gedruckt werden. Die Speicherung erfolgt entweder im html oder txt Format. | Abs. 131 |
Usability |
Es sind Felderklärungen zu den einzelnen Suchkategorien abrufbar. Als ungünstig erweist sich bei der Suche speziell nach Rechtsliteratur hingegen, dass es sich beim SWB um ein interdisziplinäres Verzeichnis handelt und der Zugriff auf die Rechtsliteratur nur über Schlagworte erfolgen kann. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist der Verbundkatalog eher ungeeignet. | Abs. 132 |
Als Hauptlieferanten für den Nachweis juristischer Aufsatzliteratur im Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbunds gelten die Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und das juristische Seminar Tübingen. Ihr Beitrag soll in diesem Zusammenhang noch einmal dargestellt werden. | Abs. 133 |
Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts |
Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts erschloss bereits seit ihrer Gründung 1951 Aufsatzliteratur(80). Mitte 1996 wurde ihr das Pilotprojekt zur Erschließung unselbständiger Literatur im SWB anvertraut. So spielte sie als erste Bibliothek versuchsweise Aufsatzkatalogisate in den Verbund ein(81). | Abs. 134 |
Inhalt |
Im Rahmen der Aufsatzkatalogisierung ist die Bibliothek hauptsächlich an
der Erfassung der Publikationen des Öffentlichen Rechts beteiligt | Abs. 135 |
Bibliothek des Bundesgerichtshofs |
Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs ist seit dem Jahr 2000 an der Erfassung unselbständiger Literatur im SWB beteiligt(84). | Abs. 136 |
Inhalt |
Der Schwerpunkt der Aufsatzkatalogisate liegt auf Strafrecht und Zivilrecht, zusätzlich werden jedoch auch andere Rechtsgebiete berücksichtigt. Die Anzahl der Katalogisate belief sich am 16.08.2007 auf 92 539 Aufsätze, die seitens der Bibliothek in den SWB eingespielt wurden(85). | Abs. 137 |
Berichtszeitraum |
Entsprechend des oben genannten Beginns der Teilnahme an der Aufsatzerschließung reicht der Berichtszeitraum bis ungefähr 2000 zurück(86). | Abs. 138 |
Juristisches Seminar Tübingen |
Seit 1997 ist das juristische Seminar Tübingen an der Erschließung
unselbständiger juristischer Literatur im SWB beteiligt | Abs. 139 |
Inhalt |
Das juristische Seminar Tübingen ist im Rahmen der Aufsatzerschließung
für die Erfassung von Festschriftenbeiträgen und vergleichbaren
Sammelwerken zuständig. Zudem werden Aufsätze von Fakultätsangehörigen
erschlossen. Am 31.12.2006 belief sich die Anzahl der im SWB verzeichneten
Festschriftenbeiträge auf 30 069 Katalogisate, wovon etwa zwei Drittel
beim juristischen Seminar Tübingen erarbeitet wurden | Abs. 140 |
Berichtszeitraum |
Die Festschriftenbeiträge werden ab 1994 nachgewiesen(90). | Abs. 141 |
OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages |
Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 liegt die Hauptaufgabe der Bibliothek in der Informations- und Literaturversorgung des Deutschen Bundestages. Die Hauptsammelgebiete der Bibliothek umfassen die Felder Politik, öffentliche Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Sozialwissenschaften und Neuere Geschichte. Ihr Bestand umfasst inzwischen mehr als 1,3 Millionen Bände der wissenschaftlichen Literatur sowie Spezialsammlungen von Parlamentsmaterialien und Amtsdruckschriften. Deutsche Amtsdrucksachen werden direkt von Bund, Ländern und Gemeinden über Pflichtexemplarregelungen bezogen(91). Vor ihrer Zerstörung am Ende des zweiten Weltkrieges besaß bereits ihre Vorgängerin, die damalige Reichsbibliothek, eine umfangreiche Sammlung juristischer Literatur. Der Bibliothek des deutschen Bundestages gelang es bis Mitte der 70er Jahre durch Ankäufe aktueller Literatur sowie antiquarischer Bestände die juristische Sammlung wieder aufzubauen. Nun besitzt sie zudem eine der vollständigsten Sammlungen zur Gesetzgebung und Rechtsprechung des Deutschen Reiches, der deutschen Königreiche, Fürstentümer und Herzogtümer. Somit stellt der juristische Bestand eine der wohl bedeutendsten juristischen Sammlungen des deutschen Sprachraumes dar.(92) | Abs. 142 |
Als Ergebnis eines Retrokonversionsprojektes ist zudem ab diesem Jahr der Gesamtbestand der Parlamentsbibliothek über ihren OPAC recherchierbar. | Abs. 143 |
Angebotsform und Zugang |
Gemäß der Bezeichnung OPAC handelt sich um einen Online-Katalog, welcher über die Homepage der Bibliothek des deutschen Bundestages aufgerufen werden kann. | Abs. 144 |
Berichtszeitraum |
Der OPAC verzeichnet den gesamten Bestand der Bibliothek. Da der frühere Zettelkatalog, der den Bestand bis zum Jahr 1986 beinhaltete, mit dem digitalen Katalog zusammengeführt wurde, ist nun auch die Literatur vor 1987 abrufbar. Im Bereich der juristischen Literatur reichen die Bestände durch antiquarische Ankäufe bis in das 19. Jahrhundert zurück. Jedoch fand im Bereich der Aufsatzkatalogisierung keine retrospektive Erfassung statt. Dies bedeutet, dass der OPAC Aufsätze seit 1949 wiedergibt(93). | Abs. 145 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
Verzeichnet werden Parlamentaria, deutsche und ausländische
Amtsdruckschriften, Hochschulschriften, Monographien, Zeitschriften,
Aufsätze und graue Literatur. Hierbei werden vor allem
Veröffentlichungen von politischen Parteien, Gewerkschaften, Verbänden
und Vereinigungen, Bürgerinitiativen, Forschungsinstituten und
wissenschaftlichen Gesellschaften, die sich mit politischen Themen
beschäftigen, sowie Veröffentlichungen der Industrie berücksichtigt.
Festschriftenbeiträge werden in Auswahl ebenfalls dokumentiert. | Abs. 146 |
Die ausschlaggebenden Faktoren für eine Erfassung sind jedoch nicht nur die inhaltliche Relevanz oder Qualität, sondern auch die Funktion des Autors. So werden beispielsweise Aufsätze von Bundespolitikern und Bundesrichtern immer erschlossen, wohingegen rein theoretische Abhandlungen nur in Auswahl dokumentiert werden(95). | Abs. 147 |
Statistik |
Pro Jahr werden aus Zeitschriften und Sammelwerken ca.
15 000 Aufsätze(96) erfasst. Außerdem werden circa
12 000 Monographien sowohl formal als auch sachlich erschlossen | Abs. 148 |
Berücksichtigung angrenzender Fachgebiete |
Gemäß der Hauptsammelgebiete der Bibliothek werden neben Publikationen der Rechtswissenschaft auch Literatur aus den Bereichen Politik, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Sozialwissenschaften sowie Neuere Geschichte verzeichnet. | Abs. 149 |
Art der Erschließung |
Die Inhalte werden über Schlagworte erschlossen. Bei Zeitschriftentiteln
werden die dazugehörigen Aufsätze verknüpft, so dass für den Nutzer
das Inhaltsverzeichnis abrufbar ist. Bei den Titeln vor 1987, die durch
die Integration des Zettelkatalogs in den OPAC gelangt sind, ist diese Art
der Verknüpfung erst zum Teil gegeben und wird derzeit ergänzt | Abs. 150 |
Kosten |
Der OPAC ist ein kostenfreies Informationsmittel. | Abs. 151 |
Suchmöglichkeiten |
Es stehen eine Schnellsuche sowie eine erweiterte Suchfunktion zur Verfügung. | Abs. 152 |
Die Schnellsuche bietet die Möglichkeit über eine Person, den Titel oder ein Stichwort zu suchen. Daneben kann der Einstieg in die Recherche jeweils über ein Register erfolgen. | Abs. 153 |
In der erweiterten Suche kann die Recherche über Titel, Stichwort, Person, Körperschaft, Signatur, ISBN, Schlagwort, Berichtszeitraum, Person über, Körperschaft über, Gesetz über, Gliederung, Titel über, Freitext, Jahr, Medienart und Sprache erfolgen. Bei einigen Kategorien steht zusätzlich ein Register zur Verfügung. | Abs. 154 |
Die Suchfelder Titel/Stichwort, Person, Jahr und Freitext beziehen sich dabei auf den Gesamtbestand. Die übrigen Felder durchsuchen nur die Datensätze ab dem Jahr 1987. Bei der Zusammenführung der Kataloge hatte man aus finanziellen bzw. personellen Gründen und wegen des unterschiedlichen Erschließungsvokabulars in beiden Katalogen absichtlich darauf verzichtet, einen Sucheinstieg über Schlagworte im Altbestand zu ermöglichen(100). | Abs. 155 |
Im Feld für Schlagwort ist die Verwendung von Bool'schen Operatoren möglich und es kann trunkiert werden. | Abs. 156 |
Darstellung der Trefferliste |
Abs. 157 |
Die Dokumentart ist anhand des vorangestellten Symbols erkennbar. Sofort ersichtlich sind der Titel, Verfasser, Auflage, Verlag, Jahr, Zeitschrift sowie die Seitenzählung. | Abs. 158 |
Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Trefferliste |
Die Treffer können nach Jahreszahlen, Verfasser oder Titel sortiert werden. Für die Druckausgabe ist eine entsprechende Voransicht vorhanden. Eine Archivierung der Ergebnisse per Emailversand oder Speicherung ist nicht möglich. | Abs. 159 |
Usability |
Die Navigation des OPACs gestaltet sich als gewöhnungsbedürftig, da die kataloginternen Schaltflächen benutzen werden müssen. Der Klick auf diejenigen des Webbrowsers löst eine Fehlermeldung aus und erzwingt eine erneute Suchanfrage. Eine Hilfsdatei mit verständlichen Erklärungen zur Suche ist vorhanden, gestaltet sich in der Navigation aber ähnlich umständlich wie der Katalog. | Abs. 160 |
Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge: |
Helmut Dau begann Anfang der 60er Jahre in einer einzigen Bibliographie die juristischen Festschriften und Festschriftenbeiträge der deutschsprachigen Länder zusammenzufassen. Seiner Erfahrung nach gestaltete es sich während der wissenschaftlichen Arbeit als schwierig, sämtliche Einzelbeiträge zu einem bestimmten Thema ausfindig zu machen. Diese waren bis zu diesem Zeitpunkt in verschiedenen Werken eingetragen, und zudem oft unvollständig(101). Der erste von ihm zusammengestellte Band der Bibliographie stieß in der Praxis auf positive Resonanz, weshalb Helmut Dau sich für eine Fortsetzung der Bibliographie entschied. In unregelmäßigen Abständen wurden weitere Bände erstellt, die jeweils die Festschriften mehrerer Jahrgänge abdeckten. Nachträglich eingefügt wurde im Jahr 1984 ein retrospektiver Band, der auch die Jahrgänge 1864-1944 dokumentierte und somit den Berichtszeitraum der Bibliographie erheblich verlängerte. Bis zum neunten Band war Helmut Dau selbst als Bearbeiter und Herausgeber tätig, entschied dann jedoch aufgrund seines Alters sich zur Ruhe zu setzen. Bedingt durch den Wechsel der Zuständigen erschien der zehnte Band nach siebenjähriger Pause erst im Jahr 2006. | Abs. 161 |
Verlag |
Erschienen ist der aktuelle Band der Bibliographie im Berliner Wissenschaftsverlag. | Abs. 162 |
Bearbeiter |
Mit der Fortführung des Daus sind nun Dietrich Pannier von der Bibliothek des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sowie Anja Aulich vom 5. Strafsenat in Leipzig beschäftigt. Beide arbeiten nebenberuflich an der Fortführung der Bibliographie. Dietrich Pannier stammt ursprünglich aus dem juristischen Bereich und hat eine dokumentarische Zusatzausbildung. Anja Aulich ist Bibliothekarin. | Abs. 163 |
Angebotsform und Zugang |
Beim Dau handelt es sich um ein konventionelles Literaturverzeichnis. Die jüngeren Bände, nämlich Band acht und neun, sind zudem auch als kumulierende Cd-ROM-Version erhältlich. Den zehnten Band gibt es bisher nicht in digitaler Form. | Abs. 164 |
Erscheinungsweise / Aktualisierungsweise |
Die Veröffentlichung der einzelnen Bände gestaltete sich folgendermaßen:
Bd. 1 (1962) 1945-1961; Bd. 2 (1967) 1962-1966; Bd. 3 (1977) 1967-1974; Bd. 4 (1981) 1975-1979; Bd. 0 (1984) 1864-1944; Bd. 5 (1987) 1980-1984; Bd. 6 (1988) 1985-1987; Bd. 7 (1992) 1988-1990; Bd. 8 (1995) 1991-1993; Bd. 9 (1998) 1994-1996; Bd. 10 (2006) 1997-1999. | Abs. 165 |
Es kann also bezüglich der Erscheinungsweise keine pauschale Aussage getroffen werden, da zwischen den Publikationsjahren einzelner Bände unregelmäßige Abstände auftreten. Abgesehen von einer Ausnahme zwischen den Bänden fünf und sechs, beläuft sich die Dauer zwischen dem jeweils aktuellen Band und der Fortsetzung jedoch auf mindestens zwei Jahre. | Abs. 166 |
Berichtszeitraum |
Jeder Band fasst die Publikationen mehrerer Jahrgänge zusammen (s. oben). Auch hier kann keine genaue Angabe gemacht werden, da der Berichtszeitraum der einzelnen Bände variiert. In der Regel werden jedoch etwa zwei bis drei Jahre abgedeckt. Insgesamt dokumentieren die elf Bände den Zeitraum von 1864 bis 1999. Damit ergibt sich ein Gesamtberichtszeitraum von 135 Jahren. | Abs. 167 |
Zeitlicher Verzug |
Auch hinsichtlich des zeitlichen Verzugs liegen Variationen bei den einzelnen Bänden vor. In den meisten Fällen beträgt der Zeitraum zwischen dem Erscheinen der Publikation auf dem Markt und dem Erscheinen des entsprechenden Bandes der Bibliographie zwei Jahre. Eine Ausnahme bildet der zehnte Band. Aufgrund des Ausscheidens von Helmut Dau und den Verzögerungen, die sich aus der Suche nach einem Nachfolger ergaben, weist der aktuelle Band einen auffallend großen Berichtsverzug von sieben Jahren auf. | Abs. 168 |
Inhalt: Literaturgattungen und Textgattungen |
Entsprechend ihres Namens verzeichnet die Bibliographie juristische Festschriften und Festschriftenbeiträge der deutschsprachigen Länder: Deutschland, Österreich und Schweiz. Berücksichtigt wurden bei der Zusammenstellung des zehnten Bands neben den klassisch juristischen Festschriften auch juristisch relevante Beiträge aus Festschriften, die nicht juristisch Tätige ehren(102). | Abs. 169 |
Statistik |
Insgesamt besteht das Literaturverzeichnis aus elf Bänden. Dass die Zählung selbst nur bis zum zehnten Teil der Bibliographie reicht, ist durch den nachträglich verfassten retrospektiven Band zu erklären. Der derzeitige Band verzeichnet 281 Festschriften(103), und etwa 8 800 Einzelbeiträge. Damit stellt er den umfassendsten Bibliographieteil dar. Frühere Bände bewegten sich, in Bezug auf die erfassten Festschriften, eher im 200er Bereich, wobei Band neun mit 229 Festschriften und 7 595 Einzelbeiträgen bereits aus dem Rahmen fiel(104). | Abs. 170 |
Insgesamt verzeichnet die Bibliographie über ihren gesamten Berichtszeitraum hinweg etwa 56 000 Festschriftenbeiträge(105). | Abs. 171 |
Art der Erschließung |
Eine inhaltliche Erfassung erfolgt über die Angabe eines Hauptsachgebiets. Sonst werden ausschließlich bibliographische Daten angegeben. Aufgenommen werden der Name des Gefeierten, der Verfasser, der Titel, der Ort, der Verlag, das Jahr sowie der Umfang der Publikation. | Abs. 172 |
Quellen |
Den Angaben in der Bibliographie liegen unterschiedliche Quellen zugrunde. Ein Teil wird per Autopsie erschlossen. Zudem werden auch Datenbestände aus elektronischen Katalogen übernommen(106). | Abs. 173 |
Kosten |
Die Kosten variieren zwischen den Einzelbänden. Der derzeit aktuelle Band liegt preislich bei 198 Euro(107). | Abs. 174 |
Suchmöglichkeiten |
Der Sucheinstieg ist über den Verfasser, den Namen des Gefeierten, das Rechtsgebiet, über ein geographisches Stichwort oder den Titel der Festschrift möglich, da im hinteren Teil des Werkes verschiedene Register enthalten sind. Ein Verfasserregister, ein Namensregister, ein geographisches Register sowie ein Sachregister. Das Festschriftenregister gibt Festschriften des gesamten Berichtszeitraums der Bibliographie wieder. | Abs. 175 |
Darstellung |
Der vordere Teil des Bandes enthält die Bibliographie der Festschriften, welche wiederum in Festschriften für einzelne Persönlichkeiten, und Festschriften anlässlich besonderer Ereignisse unterteilt wird. Den zweiten Teil stellt die Bibliographie der Einzelbeiträge dar. Zunächst erfolgt die Unterteilung in Rechtsgebiete, dann das Verzeichnis der Beiträge. Listenartig werden die Titelaufnahmen untereinander aufgeführt. Sie sind zudem jeweils mit einer fortlaufenden Nummer versehen. | Abs. 176 |
Usability |
Es gibt keine Hilfe zur Benutzung vorab im Vorwort, wobei man jedoch auf kurze Erläuterungen beim jeweiligen Register stößt. Auch der Blick in das Inhaltsverzeichnis lässt den Aufbau schnell erfassen. Die Überschriften sind logisch und der Aufbau sinnvoll, so dass auch denjenigen eine relativ einfache Handhabung ermöglicht wird, die den Dau zum ersten Mal in den Händen halten. | Abs. 177 |
5 Ergebnisse der Untersuchung |
Inhaltliche Überschneidungen dargestellt am Nachweis unselbständiger Literatur |
Ein vergleichender Blick auf die unter dem Punkt "Inhalt" verzeichneten Rechtsgebiete und Literaturgattungen lässt erkennen, dass scheinbar inhaltliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Informationsmitteln auftreten: | Abs. 178 |
Juris legt den Schwerpunkt zwar auf sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Literatur, berücksichtigt jedoch auch weitere Rechtsgebiete. Die KJB verzeichnet Publikationen des weit gefassten Bereichs "Recht, Staat und Gesellschaft". Beim OPAC der Parlamentsbibliothek und beim Dau sind hinsichtlich der abgedeckten Rechtsgebiete keine Begrenzungen angegeben. Gleiches gilt für den SWB, wobei seine Schwerpunkte denen der KJB ähneln dürften, was auf die Katalogisate der Bibliotheken der beiden großen Karlsruher Gerichte zurückzuführen ist. Denn diese schlagen sich in beiden Produkten nieder. Kuselit gibt klar auf der Verlagshomepage an, dass sämtliche Rechtsbereiche abgedeckt werden. Dass es zu inhaltlichen Überschneidungen kommt, ist somit klar ersichtlich. Interessant ist hier also, in welchem Umfang die verschiedenen Informationsmittel die Literatur nachweisen. Im Folgenden soll dies am Beispiel der unselbständig erscheinenden Literatur genauer untersucht werden. | Abs. 179 |
Sowohl der OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages, die KJB, juris, der SWB als auch Kuselit Online verzeichnen Aufsatzliteratur. In diesem Zusammenhang ist eine Aufstellung der Berichtszeiträume und die Anzahl der ausgewerteten Zeitschriften sinnvoll. | Abs. 180 |
Tabelle 1(108): Der Nachweis von Aufsatzliteratur:
Anzahl der ausgewerteten Zeitschriften und Berichtszeiträume im
Überblick
+------------------------------------------------------------------------+ | | Ausgewertete | Berichtszeitraum | | | Zeitschriften | | |-----------------------+----------------------+-------------------------| | OPAC/Bundestag | 250 | ab 1949 | |-----------------------+----------------------+-------------------------| | SWB | Keine Angabe | ab 1996, | | | | teils retrospektiv | |-----------------------+----------------------+-------------------------| | KJB | 700 | ab 1965 | |-----------------------+----------------------+-------------------------| | Kuselit | 756 | ab 1950 (Schwerpunkte) | |-----------------------+----------------------+-------------------------| | juris | 600 | ab 1976 | +------------------------------------------------------------------------+ | Abs. 181 |
Abgesehen von der exakten Angabe der ausgewerteten Zeitschriften bei Kuselit Online, gibt obige Tabelle ausschließlich Schätzwerte der jeweiligen Hersteller und Bearbeiter der einzelnen Informationsmittel wieder. Auch bei dem Berichtszeitraum ergibt es sich in der Praxis, dass die Jahreszahlen keine strengen Abgrenzungen darstellen können. Oft wird eine ältere Ausgabe erworben und nachträglich verzeichnet. Derartige Einzelfälle seien im Folgenden außer Acht gelassen. | Abs. 182 |
Durch obige Aufstellung wird deutlich, dass der OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages knapp über den längsten Berichtszeitraum verfügt, wobei in der Auswertung die wenigsten Zeitschriften berücksichtigt werden. Mengenmäßig liegt nur etwa ein Drittel der Zeitschriftenmasse zugrunde, die für andere Informationsmittel ausgewertet wird. | Abs. 183 |
Über die Anzahl der für den SWB ausgewerteten Zeitschriften liegt leider keine genaue Angabe vor. Jedoch wird die Aufsatzkatalogisierung im Verbund größtenteils von den Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs bewerkstelligt. Da auf deren Dokumentationsarbeit auch die Inhalte der KJB basieren, liegen der Aufsatzerschließung im SWB mindestens so viele Zeitschriften zugrunde wie der KJB. Durch den Beginn der Aufsatzkatalogisierung im SWB Mitte der 1990er Jahre ergibt sich, verglichen mit den anderen Literaturverzeichnissen, ein kurzer Berichtszeitraum. | Abs. 184 |
Die Aufsatzerschließung in juris reicht bis zum Jahr 1976 zurück. Somit bewegt sich juris im Vergleich zu den anderen Informationsmitteln bezüglich des Berichtszeitraums und der Masse an berücksichtigten Zeitschriften im Mittelfeld. | Abs. 185 |
Die KJB bietet das beste Verhältnis zwischen der Länge des Berichtszeitraums und der dafür ausgewerteten Zeitschriften. Dem Vorwort des ersten Jahrgangs der KJB ist zu entnehmen, dass die KJB bereits seit ihrem Beginn 1965 rund 600 Zeitschriften auswertete. | Abs. 186 |
Einen besonderen Fall stellt Kuselit Online dar. Es werden hier knapp die meisten Zeitschriften ausgewertet. Da die Auswertung nach Schwerpunkten erfolgt, ist der Berichtszeitraum nicht eindeutig feststellbar. Eine genaue Betrachtung der Zeitschriftenliste erweckt den Eindruck, dass die meiste Literatur erst ab den 90ern dokumentiert wird. Zeitschriftentitel der Schwerpunktgebiete reichen zum Teil bis in die 50er Jahre zurück. | Abs. 187 |
Neben den teilweise großen Unterschieden hinsichtlich des Berichtszeitraums, der natürlich auch in Zusammenhang mit dem Entstehungsjahr der einzelnen Produkte steht, sind die Abweichungen in der Anzahl der ausgewerteten Zeitschriften eher unauffällig. Man bewegt sich rund um den 700er Bereich. Dieser Sachverhalt stützt die These, dass ein Großteil der Aufsatzliteratur mehrfach nachgewiesen wird - und zwar an verschiedenen Stellen. | Abs. 188 |
Ein Blick auf die Produktbeschreibungen lässt weiterhin erkennen, dass nicht nur Aufsätze, sondern auch Festschriftenbeiträge von mehreren Literaturverzeichnissen berücksichtigt werden. Sowohl die KJB, Kuselit, juris, der SWB, teilweise auch der OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages und selbstverständlich die Bibliographie der juristischen Festschriften und Festschriftenbeiträge weisen diese Art der juristischen Publikationen nach. | Abs. 189 |
Tabelle 2: Der Nachweis von Festschriftenbeiträgen: Mengen und Jahreszahlen im Überblick (gerundete Zahlen)
+------------------------------------------------------------------------+ | | Anzahl der | Berichtszeitraum | | | Festschriftenbeiträge | | |----------------+-----------------------------+-------------------------| | Dau | 56.000 | 1864-1999 | |----------------+-----------------------------+-------------------------| | Kuselit | 44.000 | ab ca. 1900 | |----------------+-----------------------------+-------------------------| | KJB | unbekannt | 1965 | |----------------+-----------------------------+-------------------------| | juris | 12.000 | unbekannt | |----------------+-----------------------------+-------------------------| | SWB | 30.000 | seit 1994 | +------------------------------------------------------------------------+ | Abs. 190 |
Für den OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages liegen keine genauen Zahlen vor. Ihn in diese Betrachtung einzubeziehen, erscheint aufgrund der selektiven Erfassungspolitik der Parlamentsbibliothek jedoch nicht als zwingend notwendig. Bei dem Nachweis von Einzelbeiträgen ist die Funktion des Autors ausschlaggebend, so dass von keiner umfassenden Verzeichnung auszugehen ist. | Abs. 191 |
Anhand der obigen Darstellung lässt sich feststellen, dass der Dau, aufgrund des langen Berichtszeitraums und seiner Spezialisierung, die meisten Titel abdeckt. Er stellt somit die derzeit umfassendste Quelle für Titelinformation der Festschriftenbeiträge dar. | Abs. 192 |
Kuselit verfügt laut Verlagsangabe über ein repräsentatives Festschriftenregister seit 1949. Einzelne Beiträge werden hierbei ab ca. 1900 erfasst. Laut Verlag wird in diesem Punkt eine vollständige Erfassung angestrebt(109). Damit nähert sich Kuselit allmählich der bibliographischen Leistung des Daus. | Abs. 193 |
Der SWB verfügt über einen geringen Berichtszeitraum, was die Festschriften angeht, und kann hier nicht mit den Konkurrenten mithalten. Dennoch ist die Masse der verzeichneten Festschriften angesichts der Kürze des Berichtszeitraums bemerkenswert, vor allem, wenn man ihn im Hinblick auf die 135 Jahre des Daus betrachtet. Allerdings muss hier angemerkt werden, dass im SWB auch ausländische Festschriften berücksichtigt werden, wohingegen im Dau die der deutschsprachigen Länder verzeichnet werden. | Abs. 194 |
Juris erfasst mit beinahe 12 000 Festschriftenbeiträgen nur einen sehr geringen Teil der Masse, welche die anderen Informationsmittel verzeichnen. | Abs. 195 |
Um eine umfassende Diagnose zu stellen, wäre an dieser Stelle eine nähere Betrachtung der KJB notwendig. Jedoch liegen leider keine Angaben bezüglich ihres Festschriftenanteils vor. | Abs. 196 |
Die genannten Zahlen verdeutlichen dennoch, dass es im Bereich der unselbständigen Literatur zu Mehrfacherfassungen kommt -darauf deuten die Masse der Katalogisate und die Überdeckungen der Berichtszeiträume hin. Diese Darstellung lässt zudem die Annahme zu, dass manche Literaturverzeichnisse bei der Recherche hilfreicher sind als andere. Bevor man sich hierüber eine Meinung bilden kann, sollten die Informationsmittel hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen vergleichend betrachtet werden. | Abs. 197 |
Vergleich der Informationsmittel |
Soweit nicht anders angegeben, sind die in diesem Kapitel verwendeten Zahlen den vorangegangenen Produktbeschreibungen entnommen. | Abs. 198 |
Karlsruher juristische Bibliographie |
Die Dokumentationsarbeit, die an den Bibliotheken des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts geleistet wird, findet mehrfache Verwendung. Die hier entstandenen Katalogisate gelangen in den Datenpool des SWBs und werden zusätzlich als gedruckte Bibliographie, die KJB, herausgegeben. Da Druckmedien verglichen mit digitalen Medien in Bezug auf den zur Verfügung stehenden Druckraum eingeschränkter sind, verzeichnet die KJB die gleichen Titelaufnahmen, die dem SWB zu Teil werden - allerdings in geringerem Umfang(110). Durch den Vormarsch digitaler Verzeichnisse hat die KJB auf inhaltlicher Ebene also an Bedeutung verloren. | Abs. 199 |
Konventionelle Informationsmittel sind verglichen mit ihren digitalen Gegenstücken in einiger Hinsicht im Nachteil. Auch wenn die Aktualität für ein gedrucktes Werk mit vierwöchiger Erscheinungsweise als sehr gut zu bewerten ist, haben die hier untersuchten digitalen Informationsmittel eine tägliche (z.B. juris) oder zumindest zweimalige Aktualisierung pro Woche (Kuselit Online) entgegenzusetzen. Ein weiteres Manko der KJB als gedruckte Bibliographie liegt darin, dass sich eine Recherche im Gesamtbestand der Titelnachweise als sehr mühsam gestaltet, wohingegen das Heranziehen eines digitalen Informationsmittels komfortabler und zeitsparender ist. Hier sei jedoch positiv das Gesamtregister eines jeden abschließenden Jahrgangs erwähnt, welches zumindest die Recherche innerhalb der vergangenen 12 Monate ermöglicht. Weiterhin sind die Suchmöglichkeiten in den Einzelheften leider nur auf ein alphabetisches Verfasserregister beschränkt, beziehungsweise auf den Sucheinstieg über die Systematik. Eine inhaltliche Recherche kann in der KJB nicht durchgeführt werden. Auch hier können die digitalen Informationsmittel ihre Nutzer besser bedienen. | Abs. 200 |
Ein entscheidender Vorteil der KJB, gegenüber dem SWB, liegt jedoch in der Datenmenge. Die KJB bietet bibliographische Informationen juristischer Literatur in zentrierter Form. So kann sie den Anforderungen eines Juristen eher entsprechen, als der weitgefasste SWB. Zudem ist sie als Printmedium bestens geeignet, einen Überblick über die Neuerscheinungen einzelner Rechtsgebiete zu geben. Im SWB und auch in den anderen Datenbanken kann hingegen nur mit gezielten Suchanfragen operiert werden. | Abs. 201 |
Die KJB ist ein Informationsmittel mit langer Tradition und von gutem Ruf. Die Verlage sind daher sehr an der Berücksichtigung ihrer Publikationen in der KJB interessiert und stellen kostenfreie Rezensionsexemplare zur Verfügung, die nach der Dokumentation in die Bestände der Bibliotheken des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts eingehen. Der so entstehende materielle Gegenwert unterstützt die Bibliotheken in der Erweiterung ihrer Bestände erheblich. Somit macht sich dieser positive Nebeneffekt der KJB wiederum in der umfassenden Anreicherung der Katalogisate im SWB bemerkbar(111). Hier ist also eine direkte Abhängigkeit voneinander gegeben. | Abs. 202 |
Im Bereich der Aufsatzkatalogisierung kann die KJB mit 700 berücksichtigten Zeitschriften eine scheinbar umfassendere Auswertung vorweisen, als die juris Literaturnachweise (s. Tabelle 1). Ein weiterer Vorteil der KJB besteht in der Länge des Berichtszeitraums. Juris erfasst Aufsätze erst seit 1976, die KJB jedoch bereits seit 1965. Entsprechend der Länge des Berichtszeitraums ist auch der Gesamtbetrag der nachgewiesenen Publikationen mit ca. 793 000 höher als bei juris mit nur ca. 702 000 Literaturnachweisen. Betrachtet man die 43 Jahrgänge der Bibliographie als Ganzes, stellt die KJB demnach ein umfassenderes Informationsmittel dar. Dennoch sei betont, dass die juris Literaturnachweise über eine umfangreiche inhaltliche Erschließung verfügen, die in der KJB nicht gegeben ist. | Abs. 203 |
Kuselit Online |
Kuselit hebt sich durch eine Vielzahl von ausgewerteten Zeitschriften und einer großen Menge von 1,8 Mio Fundstellen hervor. Im Rahmen der Schwerpunktauswertung reichen die Berichtszeiträume für einzelne Rechtsgebiete bis in die 50er Jahre zurück - in diesem Punkt hat Kuselit Online bereits die Konkurrenzprodukte KJB, juris und den SWB überholt. Einen großen Nachteil weist die Datenbank bei der Recherche durch den Mangel an inhaltlicher Auswertung der einzelnen Dokumente auf. Im Gegensatz zu den anderen digitalen Produkten kann dadurch keine thematische Recherche über Schlagworte durchgeführt werden. Somit stellt dieses Informationsmittel nicht bei jeder Art der Fragestellung eine Hilfe dar. | Abs. 204 |
Als einzige der hier untersuchten Bibliographien verzeichnet Kuselit Online Urteile und bietet als Mehrwert die Verlinkung zu Urteilsvolltexten im Internet. | Abs. 205 |
Im Hinblick auf Festschriften reicht Kuselit Online nicht an den Umfang des Dau heran, der hier durch einen längeren Berichtszeitraum und einer geschätzten Differenz von etwa 12 000 Festschriftenbeiträgen glänzen kann. Die Vorteile von Kuselit Online in Bezug auf den Dau liegen in der zügigeren Aktualisierung und in der Verzeichnung aktueller Festschriftenbeiträge. Der Dau weist derzeit nur die Festschriften bis zum Jahrgang 1999 nach. | Abs. 206 |
Hinsichtlich des SWBs bleibt hervorzuheben, dass es sich bei Kuselit Online um eine Fachdatenbank handelt, während der SWB den interdisziplinären Verzeichnissen angehört. Somit können im SWB juristische Publikationen nur durch entsprechende Suchanfragen herausgefiltert werden, während Kuselit grundsätzlich Treffer aus diesem Gebiet liefert. Zudem ist auch der Nachweis von Festschriften in Kuselit Online mit ca. 44 000 Einträgen umfangreicher, als im SWB mit ca. 30 000. | Abs. 207 |
Neben dem Zugriff auf unselbständige Literatur bietet Kuselit Online zusätzlich den Zugriff auf selbständige Literatur, was durch die Kooperation mit der Datenbank njb bewerkstelligt wird. Diese bereichert die Datenbank um den Nachweis von ca. 30 000 Büchern. Damit verzeichnet Kuselit erheblich weniger selbständig erscheinende Literatur als juris, denn in den juris Literaturnachweisen sind derzeit 49 750 Bücher enthalten. | Abs. 208 |
Abschließend sei herausgestellt, dass Kuselit in großem Rahmen Aufsatzliteratur und Festschriften dokumentiert und durch die Verzeichnung von Urteilen eine Lücke füllt, welche die anderen Bibliographien offen lassen. Ein Mangel liegt jedoch in der fehlenden inhaltlichen Erschließung vor. Der Nachweis der selbständigen Literatur ist im Vergleich zu anderen Informationsmitteln nicht stark ausgeprägt. Dennoch stellt Kuselit durch die Abdeckung sämtlicher Publikationstypen und aller Rechtsgebiete ein sehr umfassendes Informationsmittel dar. | Abs. 209 |
Juris Literaturnachweise |
Im Vergleich mit allen anderen Produkten fällt auf, dass juris das einzige Informationsmittel ist, welches tatsächlich Dokumentation im eigentlichen Sinne betreibt: Über die schlichte Angabe bibliographischer Informationen hinaus, kann bei juris auf Abstracts der Aufsatzliteratur und Inhaltsverzeichnisse von Büchern zugegriffen werden - ein Mehrwert, welchen die anderen Literaturverzeichnisse allesamt vermissen lassen. Bei der Aufsatzliteratur werden weniger Zeitschriften ausgewertet als bei Kuselit, dem SWB und auch der KJB. Die Juris GmbH selbst erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Datenbankinhalte. Inwieweit diese möglichen inhaltlichen Lücken bei der praktischen Arbeit ins Gewicht fallen und ob es an Kernzeitschriften oder Literatur aus den Randgebieten der Rechtswissenschaft fehlt - diese Frage müsste in einer weiterführenden Untersuchung geklärt werden. | Abs. 210 |
Feststellbar ist jedoch, dass juris derzeit über einen größeren Aufsatzfundus verfügt als der SWB, denn die juris Datenbank enthält etwa 490 000 Aufsätze. Es ist leider nicht bekannt, wie viele juristische Aufsätze der SWB insgesamt nachweist. Jedoch beträgt die Menge der bei den Bibliotheken des BGH und Bundesverfassungsgerichts erfassten Aufsatzkatalogisate derzeit ca. 250 000 Aufsätze. Da diese Bibliotheken den Hauptteil der Titelaufnahmen der unselbständigen Literatur liefern, scheint juris somit umfassender. Bedingt wird dies wohl auch dadurch, dass der Nachweis der Aufsatzliteratur im SWB erst ein neueres Phänomen ist, wohingegen juris Aufsätze seit 1976 erfasst. | Abs. 211 |
Die juris Literaturnachweise sind kein eigenständiges Angebot, und deshalb größtenteils für Nutzer interessant, die vermutlich ohnehin schon zum Kundenstamm von juris zählen. In diesem Fall wären die Literaturnachweise ein für den Kunden bequemer Zusatzservice. Bei der Nutzung von juris select würde ein Einzelnutzer preislich geringfügig günstiger bedient werden als bei der Nutzung von Kuselit. Es stehen eine monatliche Gebühr von 17,85 Euro für die juris Literaturnachweise gegen 22 Euro bei Kuselit Online. Voraussetzung wäre natürlich, dass man hierbei auf den Aufruf der Abstracts verzichtet und sich mit der bloßen Nutzung der bibliographischen Daten begnügt. In diesem Fall könnte man jedoch von vornherein auf Kuselit Online zurückgreifen. Denn diese Datenbank verfügt über 1,8 Mio Fundstellen und verzeichnet auch Urteile, welche nicht über die juris Literaturnachweise zugänglich sind. | Abs. 212 |
Bezüglich der KJB bieten die juris Literaturnachweise den Vorteil der täglichen Aktualisierung und eines knapperen Berichtsverzugs. Der Nachteil liegt hierbei jedoch darin, dass juris hinsichtlich der Länge des Berichtszeitraums nicht mit der KJB gleichziehen kann. So kann die KJB mit über 793 000 Titelnachweisen dienen, während sich die Gesamtzahl bei juris auf 702 000 beläuft. | Abs. 213 |
Bei der Recherche nach Festschriftenbeiträgen ist der juris Nutzer im Nachteil: die Wahrscheinlichkeit ist eindeutig größer im Dau, bei Kuselit oder bei der Suche nach aktuellen Festschriftenbeiträgen im SWB fündig zu werden. | Abs. 214 |
Hinsichtlich der Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Trefferliste, schneidet juris jedoch besser ab, als die anderen digitalen Literaturverzeichnisse. | Abs. 215 |
Zusammenfassend ist anzumerken, dass gerade der Mehrwert von Abstracts, die dieses Informationsmittel gegenüber den anderen in einen großen Vorteil stellt, zusätzliche Kosten verursacht. Bei bibliographischem Informationsbedarf würde juris, aufgrund des umständlichen Zugangs, nicht als erste Wahl herangezogen werden. Eine Ausnahme wäre es, wenn man das Angebot von juris bereits anderweitig nutzt. | Abs. 216 |
SWB |
Der SWB als Verbundkatalog bietet im Vergleich zum OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages den Zugriff auf mehrere juristische Bibliotheksbestände gleichzeitig und verfügt so über ein sehr umfassendes Informationsangebot. Zu seinen Datenlieferanten gehören auch die Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, welche die KJB erstellen. Das bedeutet, dass der SWB prinzipiell die Literaturnachweise der KJB wiedergibt. Hierbei geht der Umfang der Literaturnachweise noch darüber hinaus, da nicht sämtliche der in den Karlsruher Bibliotheken erfassten Publikationen aus Platzgründen in die KJB gelangen(112). | Abs. 217 |
Festschriftenbeiträge werden seit 1994 im SWB nachgewiesen und aktuell fortlaufend bibliographiert. Gerade bei der Verzeichnung der aktuellen Festschriftenbeiträge, stellt er so eine Ergänzung zum Dau dar, der momentan bei der Dokumentation erst bis zum Jahr 1999 vorgedrungen ist. Bei den älteren Jahrgängen wäre entsprechend der Blick in eines der anderen Informationsmittel vonnöten, da der SWB hier nur über einen sehr kurzen Berichtszeitraum verfügt. | Abs. 218 |
Ein weiterer Vorteil zu Kuselit, juris, Dau und der KJB liegt darin, dass es sich hier um ein kostenfreies Informationsangebot handelt. Im Vergleich zu Kuselit ist der SWB durch die Möglichkeit der Schlagwortsuche im Vorteil, wohingegen der SWB natürlich nicht an die inhaltliche Erschließungsarbeit von juris herankommt. | Abs. 219 |
Im Vergleich zu den anderen Produkten erweist es sich bei der Recherche im SWB als hinderlich, dass es sich hierbei um ein interdisziplinäres Verzeichnis handelt. So eignet sich der SWB mit seiner Datenfülle nur bedingt dazu, einen Überblick über den Stand der juristischen Literatur zu geben. Die richtigen Schlagworte müssen gesetzt werden. Bei gezielt juristischen Fragestellungen scheint der Griff zur Fachbibliographie daher sinnvoller. | Abs. 220 |
OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages |
Seit diesem Jahr ist der Gesamtbestand der deutschen Parlamentsbibliothek über ihren Online Katalog recherchierbar. Da die Bibliothek auch über einen umfangreichen juristischen Altbestand verfügt, liegt hier eine Besonderheit im Vergleich zu den anderen Informationsmitteln vor. In der Aufsatzkatalogisierung zeichnet sich der OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages im Vergleich zur KJB, SWB, oder juris durch einen von vornherein langen Berichtszeitraum aus. Die Erfassung der unselbständigen Literatur erfolgt hier bereits seit 1949. Durch Retrokatalogisierung nach Schwerpunkten deckt Kuselit einen ähnlichen Berichtszeitraum ab; ob hier die Unterschiede zu Kuselit bemerkenswert sind, müsste in einer weiterführenden Untersuchung geprüft werden. | Abs. 221 |
Ein Mangel zu den restlichen Informationsmitteln stellt beim OPAC der deutschen Parlamentsbibliothek, hinsichtlich der juristischen Literatur, die geringe Anzahl der Zeitschriften dar, die der Aufsatzerschließung zugrunde liegt. Hier stehen lediglich etwa 250 juristische Zeitschriften gegen etwa 700 der anderen Bibliographien. Die jährlich erfassten juristischen Aufsätze belaufen sich auf ungefähr 6 000 Katalogisate, was im Vergleich zum SWB oder Kuselit nicht viel erscheint. Sinnvoll ist die Erfassung der Aufsätze dennoch, da die Parlamentsbibliothek keinem Verbund angeschlossen ist, und ihre Nutzer häufig unter Zeitdruck stehen(113). | Abs. 222 |
Im Vergleich zum SWB handelt es sich hier um einen Einzelkatalog. So ist es selbstverständlich, dass der Nachweis nicht so umfassend sein kann wie im SWB. Weiterhin erfasst man die Aufsätze eher selektiv nach der Funktion des Autors. So ist die Aufsatzerschließung vor allem als Service für die eigenen Bibliotheksnutzer zu werten. | Abs. 223 |
Der OPAC berücksichtigt weiterhin auch Parlamentaria, welche von der KJB bewusst ausgeklammert werden. Hier ergänzen sich die beiden Informationsmittel also gegenseitig. | Abs. 224 |
Insgesamt stellt der OPAC ein interessantes Informationsmittel hinsichtlich des Altbestands dar. In Bezug auf Aufsatzkatalogisierung bietet er im Vergleich zu den anderen Informationsmitteln jedoch keine umfassende Titelerfassung an. | Abs. 225 |
Bibliographie der juristischen Festschriften und Festschriftenbeiträge |
Der Dau ist auf die Erfassung juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge spezialisiert. Hierbei verfügt er über den längsten Berichtszeitraum von 135 Jahren, so dass keins der anderen Informationsmittel in diesem Punkt mithalten kann. Zudem verzeichnet er 56 000 Festschriftenbeiträge - dies stellt ebenfalls eine von den anderen Bibliographien unerreichte Masse dar. Bei speziellem Informationsbedarf bezüglich älterer Festschriften ist der Dau somit die ergiebigste Quelle. | Abs. 226 |
Der offensichtlichste Nachteil des Daus liegt in seinem langen Berichtsverzug. Somit kann der Dau nicht bei Rechercheanfragen nach aktueller Literatur herangezogen werden. Weiterhin weist er ähnlich wie die KJB den Printmedien eigenen Nachteile in der Bedienung und bezüglich der Sucheinstiege beschränkte Möglichkeiten auf. | Abs. 227 |
Durch die Erfassung der Festschriftenbeiträge im SWB durch das juristische Seminar Tübingen werden hier die Festschriftenbeiträge neueren Datums verzeichnet. So überschneiden sich beide Bibliographien in diesem Punkt lediglich hinsichtlich der Publikationen der Jahrgänge 1994-1999. Erheblichere Überschneidungen liegen offensichtlich in Bezug auf Kuselit vor. Hier muss der Suchende selbst entscheiden, ob er lieber mit digitalen oder konventionellen Informationsmitteln arbeiten möchte. | Abs. 228 |
Durch seine Spezialisierung auf eine bestimmte Publikationsgattung gewährleistet der Dau zwar eine umfassende Berichterstattung in diesem Bereich und bietet Informationen in gebündelter Form. Aber er kann nur in sehr speziellen Fällen zu Rate gezogen werden. Für den bibliographischen Informationsbedarf an Monographien oder Aufsätzen müsste ein weiteres Informationsmittel bereitgehalten werden. In Zeiten knapper Kassen gilt dies als problematisch zu bewerten. Hier wäre man mit einem Allroundinstrument wie zum Beispiel Kuselit unter Umständen besser bedient. | Abs. 229 |
6 Zusammenfassung und Fazit |
Die in dieser Arbeit durchgeführte Bestandsaufnahme und Analyse der verschiedenen Informationsmittel, hat aufgrund statistischer Angaben gezeigt, dass sich die Inhalte der einzelnen Bibliographien teilweise überschneiden. Allerdings müsste eine weiterführende Untersuchung mit Hinblick auf Kernliteratur der Rechtswissenschaft präziser herausarbeiten, inwieweit sich die Produkte auf inhaltlicher Ebene gegenseitig disqualifizieren. | Abs. 230 |
Die in den Produktbeschreibungen aufgeführten Informationen lassen einige Schlussfolgerungen zu: | Abs. 231 |
Die untersuchten Informationsmittel versuchen möglichst umfassend zu arbeiten und decken - mit Ausnahme des Daus - hierbei mehrere Literaturgattungen ab. Auch dort, wo Schwerpunkte bezüglich Literaturgattungen oder Rechtsgebieten angegeben werden, findet Literatur auch darüber hinaus oft in nicht geringem Umfang Beachtung. Somit ist der Trend zum Allroundinstrument gegeben. | Abs. 232 |
Negativ aufgefallen ist bei der Untersuchung, dass die inhaltliche Erschließung der Literatur in nur geringem Rahmen betrieben wird. Nur eins der hier betrachteten Informationsmittel verfügte über inhaltserschließende Abstracts. | Abs. 233 |
Festzuhalten ist außerdem, dass sich die untereinander vergleichbaren Informationsmittel nicht nur zum Teil inhaltlich, sondern auch in anderen Bereichen ähneln, so dass hier keine spektakulären Abweichungen zu vermerken sind: Bei den digitalen Verzeichnissen sind hinsichtlich der Usability stets Hilfstexte gegeben und die Navigation ist auch für Neunutzer weitgehend verständlich. Die Darstellungen der Trefferlisten erscheinen ebenfalls übersichtlich und sind sinnvoll gestaltet. Auch bezüglich der Aktualität zeichnen sich alle Bibliographien, unter Berücksichtigung ihres Medientyps, durch zeitnahe Erfassung und angemessene Aktualisierung ihrer Inhalte aus. Einzig die Bibliographie der juristischen Festschriften und Festschriftenbeiträge fällt hier aus dem Rahmen. Allerdings verfolgt sie nicht den Anspruch, über Neuerscheinungen zu informieren, sondern ist um die umfassende Dokumentation der Festschriften bemüht. Auch qualitativ bewegen sich die Bibliographien scheinbar auf ähnlichem Niveau, da alle mit Primärquellen arbeiten und - soweit dies in Erfahrung gebracht werden konnte - von Fachkräften erarbeitet werden, die mit dem juristischen Bereich und teils auch mit dem dokumentarischen Berufsfeld verbunden sind. Selbst preislich liegen die vergleichbaren Produkte Kuselit, juris und die KJB mit monatlichen Kosten zwischen 17,85 Euro und etwa 22 Euro eng beieinander. | Abs. 234 |
Während es einige Überschneidungen zu verzeichnen gibt, finden jedoch auch gegenseitige Ergänzungen unter den Literaturverzeichnissen statt: Kuselit Online berücksichtigt als einziges Informationsmittel Urteile. Die KJB verzichtet auf die Verzeichnung von Parlamentaria, welche jedoch im OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages nachgewiesen werden. Kuselit Online verzeichnet keine Hochschulschriften - diese sind hingegen im OPAC der Bibliothek des deutschen Bundestages und in den juris Literaturnachweisen zu finden. Auch die KJB weist zumindest Dissertationen nach. | Abs. 235 |
Durch den Vergleich der Literaturverzeichnisse wurde deutlich, dass jedes
Informationsmittel Lücken in der Berichtserstattung oder Nachteile in der
Bedienbarkeit aufweist, ebenso wie jedes über individuelle Vorteile
verfügt. Die perfekte, allumfassende Bibliographie gibt es folglich
nicht. Vor diesem Hintergrund sind die auf dem Markt herrschende
Produktvielfalt und die mehrmalige Dokumentation der Publikationen eher
positiv zu bewerten.
| JurPC Web-Dok. 32/2008, Abs. 236 |
Fußnoten: (1) vgl. [Bartsch, 1989] S.16
(2) vgl. [Bartsch, 1989] S. 16 (3) vgl. [Nestler; Schneider, 2005] S. 26 (4) vgl. [Bartsch, 1989] S. 84 (5) vgl. [Bartsch, 1989] S. 85 (6) vgl. [Bartsch, 1989] S. 86 (7) s. [Bartsch, 1989] S. 87 (8) vgl. [Bartsch, 1989] S. 87 (9) vgl. [Nestler; Schneider, 2005] S. 134 (10) vgl. [Bartsch, 1989] S. 17 (11) vgl. [Nestler; Schneider, 2005] S.17 (12) s. [Bartsch, 1989] S. 14 (13) vgl. [Nestler; Schneider, 2005] S. 162 (14) vgl. [Bartsch, 1989] S. 121 (15) vgl. [Bartsch, 1989] S. 121 (16) vgl. [Nestler; Schneider, 2005] S. 166 (17) s. [Wilke, 2003] S. 3 (18) Abrufbar sind diese unter http://www.vifa-recht.de/bibliographien/index.php?st=0, Zugriff: 20.06.2007 (19) vgl. [Kirchner; Mackert; Schneider, 1965] S. V (20) vgl. [Brintzinger, 2003] S.14 (21) s. [Gödan, 1991] S. 78 (22) vgl. [Gödan, 1991] S. 78 (23) vgl. [Gödan, 1991] S. 80 (24) vgl. [Gödan, 1991] S. 82 (25) vgl. [Noack; Kremer, 2006] S. 38 (26) vgl. [Noack; Kremer, 2006] S. 42 (27) s. [Gödan, 1991] S.78 (28) vgl. [Gödan, 1991] S.79 (29) vgl. [Schliebe, 2003] S. 7 (30) vgl. [Schliebe, 2003] S. 8 (31) s. [Schliebe, 2003] S. 8 (32) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/cms/index.php?folder=1000&id=2, S. 3, Zugriff: 19.07.07 (33) njb = Neue Juristische Bücher (34) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/cms/index.php?folder=1041, Zugriff: 19.07.07 (35) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] Den größten juristischen Emailverteiler in Deutschland stellen die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts dar. (36) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/cms/index.php?folder=1000&id=2, S.4, Zugriff: 19.07.07 (37) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (38) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (39) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (40) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/cms/index.php?folder=1000&id=2, S. 4 , Zugriff: 25.07.07 (41) Unter http://www.kuselit.de/cms/index.php?folder=1000&id=2 (Zugriff: 25.07.07) kann eine Übersicht über die berücksichtigten Zeitschriften, sowie deren Auswertungszeiträume eingesehen werden. Die Auflistung gibt den Stand vom 20.08.2006 wieder. (42) [Schliebe, Email vom 29.08.2007] (43) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (44) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (45) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/2/, Zugriff : 25.07.07 (46) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/2/, Zugriff: 19.07.07 (47) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (48) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (49) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/2/, Zugriff: 20.08.2007 (50) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (51) [Schliebe, Email vom 29.08.2007] (52) [Schliebe, Email vom 21.07.2007] (53) vgl. Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de/1050/, Zugriff : 12.07.07 (54) vgl. juris GmbH: Unternehmen Historie. - http://www.juris.de/jportal/navigation/Unternehmen/Historie.jsp, Zugriff: 26.07.07 (55) vgl. juris GmbH: Unternehmensbroschüre. - http://www.juris.de /jportal/jp_js1_p/content/navigation/Unternehmen/Kurzprofil /Unternehmensbroschuere_-_20_Jahre_juris.pdf, S. 10, Zugriff: 26.07.07 (56) vgl. juris GmbH: wissen was zählt.- http://www.juris.de /jportal/portal/t/j1l/page/help.psml/js_peid /0114?cmsuri=%2Fjportal%2Fjp_js1_p%2Fcontent%2FHilfe %2FHilfesystem%2FAllgemeines%2FUeber_juris%2Findex.jsp, Zugriff: 01.08.07 (57) [Gawlitza, Email vom 16.08.2007] (58) [Schlaucher, Email vom 21.08.2007] (59) vgl. juris GmbH: Produkte Einzelpreis-Abo juris select. - http://www.juris.de /jportal/navigation/Produkte/Einzelpreis-Abo/juris+Select.jsp, Zugriff : 21.08.2007 (60) [Schlaucher, Email vom 21.08.2007] (61) vgl. juris GmbH: Inhalte juris.de. - http://www.juris.de/jportal/jp_js1_p/content/navigation/Services/Downloads/juris.de/Inhalte_juris_de/Inhalte_juris.de.pdf, S. 2, Zugriff: 29.07.07 (62) [Schlaucher, Email vom 21.08.2007] (63) [Gawlitza, Email vom 16.08.2007] (64) vgl. juris GmbH: Inhalte juris.de. -http://www.juris.de/jportal/jp_js1_p/content/navigation/Services/Downloads/juris.de/Inhalte_juris_de/Inhalte_juris.de.pdf, S. 2, Zugriff: 29.07.07 (65) vgl. Juris GmbH: Unternehmen Dokumentation Auswertung. - http://www.juris.de/jportal/navigation/Unternehmen/Dokumentation/Auswertung.jsp, Zugriff: 29.07.2007 (66) [Schlaucher, Email vom 27.08.2007] (67) [Gawlitza, Email vom 16.08.2007] (68) vgl. juris GmbH: Wissen was zählt. - https://www.juris.de/jportal/portal/page/home.psml/js_peid/0114?cmsid=6184&action=controls.Maximize&produkt=6198, Zugriff: 21.08.2007 (69) vgl. Verlag C.H. Beck: Beck Shop. - http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?site=KJB, Zugriff: 09.08.2007 (70) [Pannier, Email vom 11.08.2007] (71) [Pannier, Email vom 13.08.2007] (72) [Pannier, Email vom 13.08.2007] (73) vgl. [Kirchner; Mackert; Schneider, 1965] S. V (74) Diese Angaben sind den Umschlagsseiten der Hefte des aktuellen Jahrgangs der KJB zu entnehmen. (75) vgl. Bibliotheksservice Zentrum Baden-Württemberg: Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ). - http://www2.bsz-bw.de/cms/index_html, Zugriff: 09.08.2007 (76) Siehe hierzu "Kooperationspartner". (77) vgl. [Mallmann-Biehler, 2006] (78) vgl. [Mallmann-Biehler, 2006] (79) vgl. [Mallmann-Biehler, 2006] (80) vgl. [Mengels; Roth-Plettenberg, 1999] S.180 (81) vgl. [Mengels; Roth-Plettenberg, 2001] S.205 (82) vgl. [Mallmann-Biehler, 2006] (83) [Anstett, Email vom 16.08.2007] (84) [Pannier, Email vom 15.08.2007] (85) [Anstett, Email vom 16.08.2007] (86) [Pannier, Email vom 15.08.2007] (87) vgl. [Brintzinger, 2003] S.13 (88) pers. Gespräch mit Cornelia Hall, Leiterin der Bibliothek des juristischen Seminars Tübingen, am 30.07.2007 (89) [Schmid, Email vom 21.08.2007] Auch die Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des BGH sind in geringerem Umfang an der Erfassung der Festschriftenbeiträge beteiligt. (90) [Schmid, Email vom 21.08.2007] (91) vgl. Deutscher Bundestag: Bibliothek Bestände. - http://www.bundestag.de/wissen/bibliothek/selbst/bestaende.html, Zugriff: 21.08.07 (92) [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] (93) [Freyschmidt, Email vom 24.08.2007] (94) [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] (95) [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] (96) vgl. [Reisser, 2005] S.125 (97) vgl. Deutscher Bundestag: Bibliothek Dienstleistungen. - http://www.bundestag.de/wissen/bibliothek/selbst/dienst.html, Zugriff: 21.08.07 (98) [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] (99) vgl. [Scheerer, 2007] S. 900 (100) vgl. [Scheerer, 2007] S. 893 (101) vgl. [Dau, 1962] S. V (102) vgl. [Pannier; Aulich, 2006] S.6 (103) vgl. [Pannier; Aulich, 2006] S. 6 (104) vgl. [Schreiber, 1998] S. 489 (105) Diese Angabe beruht auf einer eigenen Erhebung. (106) [Pannier, Email vom 11.08.2007] (107) vgl. MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH: buchhandel.de. - www.buchhandel.de, Zugriff: 07.08.07 (108) Hierbei handelt es sich um eine Betrachtung rein statistischer Daten. Die Tabelle stellt die den Informationsmitteln jeweils zugrunde liegende Masse der ausgewerteten Zeitschriften dar und trifft keine Aussage darüber, inwiefern eine komplette oder selektive Erfassung der Einzelbeiträge in der Praxis betrieben wird. (109) [Schliebe, Email vom 29.08.2007] (110) [Pannier, Email vom 11.08.2007] (111) [Pannier, Email vom 13.08.2007] (112) [Pannier, Email vom 15.08.2007] (113) [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] |
Emailverzeichnis |
[Anstett, Email vom 16.08.2007] Anstett, Ursula; Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe/ Bibliotheks-EdV, Information, 16.08.2007 [Freyschmidt, Email vom 22.08.2007] Freyschmidt, Ursula; Bibliothek des deutschen Bundestags/Bibliotheksleitung, 22.08.2007 [Freyschmidt, Email vom 24.08.2007] Freyschmidt, Ursula; Bibliothek des deutschen Bundestags/Bibliotheksleitung, 24.08.2007 [Gawlitza, Email vom 13.08.2007] Gawlitza, Ulrich; juris GmbH/ Recherche, 13.08.2007 [Gawlitza, Email vom 16.08.2007] Gawlitza, Ulrich; juris GmbH/ Recherche, 16.08.2007 [Pannier, Email vom 11.08.2007] Pannier, Dietrich; Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe/Bibliotheksleitung, 11.08.2007 [Pannier, Email vom 13.08.2007] Pannier, Dietrich; Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe/Bibliotheksleitung, 13.08.2007 [Pannier, Email vom 15.08.2007] Pannier, Dietrich; Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe/Bibliotheksleitung, 15.08.2007 [Schlaucher, Email vom 21.08.2007] Schlaucher, Monika; juris GmbH, 21.08.2007 [Schlaucher, Email vom 27.08.2007] Schlaucher, Monika; juris GmbH, 27.08.2007 [Schliebe, Email vom 21.07.2007] Schliebe, Gerd; Kuselit Verlag/Geschäftsführung, 21.07.2007 [Schliebe, Email vom 29.08.2007] Schliebe, Gerd; Kuselit Verlag/Geschäftsführung, 29.08.2007 [Schmid, Email vom 21.08.2007] Schmid, Bernd; juristisches Seminar Tübingen, 21.08.2007 Persönliches Gespräch: Cornelia Hall; juristisches Seminar Tübingen / Bibliotheksleitung, 30.07.2007 |
Abkürzungsverzeichnis |
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Abbildungsverzeichnis |
Abbildung 1: Auszug aus der Trefferliste von Kuselit Online Abbildung 2: Auszug aus der Trefferliste der juris Literaturnachweise Abbildung 3: Auszug aus der Trefferliste des SWBs Abbildung 4: Auszug aus der Trefferliste des OPACs der Bibliothek des deutschen Bundestages |
Tabellenverzeichnis |
Tabelle 1: Der Nachweis von Aufsatzliteratur: Anzahl der ausgewerteten
Zeitschriften und Berichtszeiträume im Überblick Tabelle 2: Der Nachweis von Festschriftenbeiträgen: Mengen und Jahreszahlen im Überblick (gerundete Zahlen) |
Literaturverzeichnis |
[Bartsch, 1989] Bartsch, Eberhard: Die Bibliographie. 2., durchges. Aufl. München: Saur 1989, 280 S. Bibliotheksservice Zentrum Baden-Württemberg: Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ). - http://www2.bsz-bw.de/cms/index_html, Zugriff: 09.08.2007 [Brintzinger, 2003] Brintzinger, Klaus-Rainer: Virtuelle Fachbibliothek Recht. In: Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken: Arbeitsheft 54 (2003), S. 13-20 [Dau, 1962] Dau, Helmut: Vorwort. In: Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge. Bd. 1. Karlsruhe: Müller 1962. S. V Deutscher Bundestag: Bibliothek des deutschen Bundestages.- http://www.bundestag.de/wissen/bibliothek/index.html, Zugriff: 21.08.2007 [Gödan, 1991] Gödan, Jürgen Christoph: Dreissig Thesen zur Rechtsbibliographischen Technik und Methode. In: Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen. (1991)15, S. 77-93 juris GmbH: Wissen was zählt. - http://www.juris.de, Zugriff: 21.08.2007 [Kirchner; Mackert; Schneider, 1965] Kirchner, Hildebert; Mackert, Josef; Schneider, Franz: Zur Einführung. In: KJB (1965), Heft 1, S.V Kuselit Verlag GmbH: Kuselit-Rechtsbibliographie. - http://www.kuselit.de, Zugriff: 20.08.07 [Mallmann-Biehler, 2006] Mallmann-Biehler, Marion: Angebote des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg für juristische Bibliotheken. Präsentation. http://titan.bsz-bw.de/cms/public/bszvortraege/vortrag-juris-sem-tuub.ppt, Zugriff: 14.08.2007 [Mengels; Roth-Plettenberg, 1999] Mengels, Ute; Roth-Plettenberg, Volker: Bibliothek und Dokumentation: Aufsatzkatalogisierung an der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts Teil I. In: Recht, Bibliothek, Dokumentation 29(1999), S. 170-194 [Mengels; Roth-Plettenberg, 2001] Mengels, Ute; Roth-Plettenberg, Volker: Bibliothek und Dokumentation: Aufsatzkatalogisierung an der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts Teil II. In: Recht, Bibliothek, Dokumentation 31(2001), S. 184-216 MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH: buchhandel.de. - www.buchhandel.de, Zugriff: 07.08.07 [Nestler; Schneider, 2005] Nestler, Friedrich; Schneider, Georg: Einführung in die Bibliographie. Stuttgart: Hiersemann 2005, 231 S. [Noack; Kremer, 2006] Noack, Ulrich; Sascha Kremer: Die großen Vier: kostenpflichtige Online-Dienste für Juristen im Test. 2. Aufl. Düsseldorf: Selbstverlag. Stand: Juli 2006, 178 S. [Pannier; Aulich, 2006] Pannier, Dietrich; Aulich, Anja: Vorwort. In: Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge. Bd.10. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag 2006, S. 5-6 [Reisser, 2005] Reisser, Michael: Eine Fabrik für Informationen. In: Buch und Bibliothek 57 (2005), S.118-126 [Scheerer, 2007] Scheerer, Holger: Gülich online: Die Retrokonversion des Zettelkatalogs der Bundestagsbibliothek. In: Bibliotheksdienst 41(2007) 8, S. 893-901 [Schliebe, 2003] Schliebe, Gerd: Kuselit-R: eine Rechtsbibliographie. In: Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken: Arbeitsheft 54 (2003), S. 7-11 [Schreiber, 1998] Schreiber, Klaus: Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge. Rezension. In: Informationsmittel für Bibliotheken, Jg. 6 (1998)3/4. S. 489-490 Verlag C.H. Beck: Beck Shop.- http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?site=KJB, Zugriff: 09.08.2007 [Wilke, 2003] Wilke, Gitta: Informationsführer Jura. 4., überarb. Aufl. Hamburg: Mauke 2003, 156 S. |
* Anja Steinert hat im Jahr 2007 das Studium des Bibliotheks- und Informationsmanagements an der Hochschule der Medien in Stuttgart mit dem Bachelorabschluss erfolgreich absolviert. Sie ist seit Februar 2008 an der Universitätsbibliothek in München tätig. |
[ online seit: 19.02.2008 ] |
Zitiervorschlag: Steinert, Anja, Fachbibliographien zum deutschen Recht - Eine kritische Bestandsaufnahme und Analyse ausgewählter Informationsmittel - JurPC-Web-Dok. 0032/2008 |