JurPC Web-Dok. 191/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002176112

Andreas Herberger *

Prinzipien für elektronische Gesetzblatt-Dokumentation - Überlegungen eines Beteiligten -

JurPC Web-Dok. 191/2002, Abs. 1 - 5


Herberger, Andreas

Nur amtliche Texte "zählen" - Rückblick

Recht für Deutschland legt ein besonderes Augenmerk auf die Fortentwicklung des Zugriffs auf die Ursubstanz juristischer Arbeit - die amtlichen Verkündungsblätter -. Mit dem Einigungsvertrag wurde klar, dass ohne adäquate Archive eine sinnvolle Anwendung des Rechts nicht möglich ist. So wurde als erstes Archiv das gesamte fortgeltende Recht der früheren DDR erfasst und als CD-ROM-Version aufbereitet. Im nächsten Schritt wurde das Bundesgesetzblattarchiv begonnen und im Rahmen einer CD-ROM dreimal jährlich aktualisiert. Mit der Verbreitung des Internets wurde dann das Modellprojekt "Bundesgesetzblatt" mit umfassender Erschließung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsinformatik der Universität Saarbrücken im Internet angeboten (http://www.jura.uni-sb.de). (Hier erscheint auch die Internet-Zeitschrift JurPC (http://www.jurpc.de).) Im Rahmen des Modellprojektes wurde eine umfassende Hypertexterschließung des Bundesgesetzblattes entwickelt, die sich besonders durch das Konzept des "Informationsdokumentes", das den Fundstellennachweis gewissermaßen als Meta-Ebene neben die einzelnen Gesetze stellt, auszeichnet. Im Gegensatz zu sonstigen Konzepten, die häufig auf redaktionelle - und damit zwar wertvolle, aber natürlich nicht 100% konsistente und vor allem nicht amtliche - Ergänzungen abstellen, basiert dieses Konzept ganz und gar auf der amtlichen Information des Gesetzgebers, die durch entsprechende technische Aufbereitung zur bequemen Navigation komplexer Änderungsvorgänge herangezogen wird. Noch ist nur die Papierausgabe amtlich, weswegen auch nur von der Papieroriginalausgabe gearbeitet wurde. Daran ändern auch Angebote aus amtlicher Quelle (wie z.B. die PDF-Ausgaben des Bundesgesetzblattes oder die Bundesrechtsdatenbank) nichts. Diese Angebote sind in dieser Form noch nicht amtlich, d.h. allenfalls als Hilfsversionen, wenn es auf den exakten amtlichen Wortlaut nicht ankommt, als Referenz zu verwenden. Abweichungen der PDF-Versionen von den Originalen und Interpretationsschwierigkeiten bei den Änderungsanweisungen des Gesetzgebers bei der Konsolidierung sind ebensowenig auszuschließen wie Satzfehler in der Papierausgabe, nur mit dem Unterschied: Fehler der Papierausgabe sind bis zu einer etwaigen Berichtigung amtlich und Gesetz, was für Fehler in den nachgeordneten Versionen (PDF bzw. konsoliderter Text) nicht gilt. Daher ist eine Faksimile-Ausgabe des Bundesgesetzblattes z.B. die ideale Ergänzung der juris-Bundesrechtsdatenbank, kann doch hier per einfachem Mausklick der Gesetzestext jeweils noch einmal mit dem amtlichen Original abgeglichen und so optimale Interpretationssicherheit erreicht werden.JurPC Web-Dok.
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Auf dem Weg zum "Ganzen" - Gegenwärtiges Angebot

Schnell wurde klar, dass ein Ausschnitt, wie ihn das Modellprojekt bietet (1990-1996), den Bedürfnissen des Marktes und der Praxis nicht ausreichend Rechnung trägt, so dass das Augenmerk aus den vielfältigen Rückmeldungen der Benutzer auf den Aufbau des Komplettarchivs Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II gelenkt wurde. Deswegen gibt es seit 1998 unter http://www.recht.makrolog.de das vollständige Archiv des BGBl Teil I und II mit tagesaktueller Pflege im Internet. Bereits nach kurzer Zeit konnte eine rege Resonanz und verstärkte Nachfrage nach weiteren Verkündungsblättern festgestellt werden. Das Projekt "Recht für Deutschland" wurde geboren und in einem eigenen Unternehmen, der Recht für Deutschland GmbH, aus der Makrolog Gesellschaft für Logik- und Computeranwendungen mbH im Jahr 2000 ausgegliedert. Im gleichen Jahr wurden die Aktivitäten der Makrolog Gruppe unter dem Dach der Makrolog Content Management AG zusammengefasst. Seit Mai 2001 bietet die Recht für Deutschland GmbH nun das größte Archiv amtlicher Verkündungsblätter in Deutschland an. Der Bestand umfasst derzeit rund 750.000 Seiten und mehr als 20 Verkündungsblätter des Bundes und der Länder, zum größten Teil bereits als vollständige Rückwärtsarchive und sämtlich mit tagesaktueller Pflege. Ein ausgeklügelter Workflow und umfassende Qualitätskontrollen stellen sicher, dass Gesetzblätter noch am Tage des Eingangs im Internet online verfügbar sind.Abs. 2

Mehr als "nur" Papier online

Im Gegensatz zu anderen Online-Angeboten, die teilweise nur PDFs der Heftdokumente online anbieten, ohne über eine seitengenaue Erschließung nachzudenken, erfolgt die Erschließung bei Recht für Deutschland in einer der gewohnten Print-orientierten Arbeitsweise kompatiblen und weit darüber hinaus gehenden Weise durch:

a) Jahrgangs- und heftorientierte Zugriffsmöglichkeit
b) seitengenaue Aufschlagefunktion
c) Volltextsuche über die Inhaltsverzeichnisse
Abs. 3

Immer aktuell informiert - prompt - der E-Mail push-Dienst

Ein besonderes Angebot ist der Recht-für-Deutschland-prompt, der individuell konfiguriert werden kann und - basierend auf dem amtlichen Fundstellennachweis Teil A - den Bezieher genau dann informiert, wenn zu einem von ihm gewählten Sachgebiet oder einer Kombination von Sachgebieten eine Gesetzesänderung ergangen ist. In seiner vollständigen Form erscheint es als Inhaltsverzeichnisprompt, d.h. bei jedem Erscheinen eines neuen Heftes wird das Inhaltsverzeichnis direkt per E-Mail zugestellt. So ersetzt der prompt in idealer Weise den herkömmlichen Zeitschriftenumlauf und sorgt dafür, dass sämtliche Interessierten zeitgleich und ohne lästige Verzögerung informiert werden und auch sofort auf die gewünschten Inhalte zugreifen können. Der prompt kann in vielfältiger Weise individuell vereinbart werden, so ist z.B. denkbar, einen Inhaltsverzeichnisprompt an eine zentrale Behördenadresse zu mailen, so dass die einzelnen Adressaten bei Recht für Deutschland gar nicht bekannt sein müssen und der Verteiler in der Behörde intern gepflegt werden kann.Abs. 4

Ausblick

Der zukünftige Ausbau von Recht für Deutschland wird mehrere Schwerpunkte haben. Zunächst werden die amtlichen Inhalte auf Bundesebene nachfrageabhängig um noch fehlende Verkündungsblätter erweitert. Gleiches wird sukzessive auch auf der Ebene der Bundesländer erfolgen. Zusätzlich wird dann das Angebot "nach oben" durch das Amtsblatt der europäischen Union abgerundet. Im technischen Bereich wird für die Nutzung in schnellen Intranet-Lösungen neben dem kompakten CPC-Format zusätzlich eine PDF-Variante angeboten. Im redaktionellen Bereich wird - ähnlich dem Modellprojekt - die Vorwärts-/Rückwärtserschließung von Änderungsketten über den Fundstellennachweis zur Verfügung stehen sowie eine Volltextsuche über den Gesamtbestand (also auch die Inhalte der Gesetze) durch die Einbindung von Schattenvolltexten möglich sein.
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* Andreas Herberger ist Geschäftsführer der Recht für Deutschland GmbH und Vorstandsvorsitzender der Makrolog Content Management AG.
[online seit: 17.06.2002]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Herberger, Andreas, Prinzipien für elektronische Gesetzblatt-Dokumentation - Überlegungen eines Beteiligten - - JurPC-Web-Dok. 0191/2002