AG Lünen |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Klausel "Sämtliche Zahlungsansprüche sind nach Leistungserbringung, spätestens aber mit Zugang der Rechnung fällig" bei der Berechnung der Verbindungsentgelte für Mobiltelefonkommunikation ist so zu verstehen, dass die bloße Erbringung der Leistungen bereits die Fälligkeit sämtlicher Ansprüche auslöst und dass monatlich abgerechnet wird. |
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[online seit: 20.12.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Lünen, AG, Berechnung der Kosten für SMS - JurPC-Web-Dok. /2003 |