OLG Frankfurt |
ZPO § 888 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Bei Verurteilung zum Verzicht auf die Domain "drogerie.de" gegenüber der DENIC e.G. ist der titulierte Anspruch nicht nach § 894 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. Die Vollstreckung ist daher vor Rechtskraft des Urteils möglich mit der Folge, dass der obsiegende Teil auch insoweit Sicherheit zu leisten hat. |
Anmerkung der Redaktion Bitte beachten Sie auch die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. - 3/12 O 4/01 - vom 23.03.2001 = JurPC Web-Dok. 186/2001. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF) |
[online seit: 15.04.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, "drogerie.de" - JurPC-Web-Dok. 0103/2002 |