OLG Köln |
UWG § 3 |
Leitsatz |
Die werbliche Aussage "Internet zum Festpreis" ist irreführend, wenn der im Zusammenhang hiermit angegebene Preis nur die monatliche Grundgebühr erfasst und der angesprochene Verkehr über diese hinaus für jeden Verbindungsaufbau und für jede Minute, die er im Internet verbringt, mit weiteren Gebühren belastet wird. Dies gilt insbesondere, wenn in der Werbung - zum Teil hervorgehoben - bei dem Angebot von einer "Internet-Revolution", einem "neuen sensationellen ... Tarif" u.ä. die Rede ist. |
Anmerkungen der Redaktion 2. Die Original-Entscheidung enthält großformatige Seiten, die in der beigefügten CPC-Datei als jeweils zwei Blätter erfasst wurden. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 2824 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 4627 KB) |
[online seit: 26.08.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, OLG, Internet-Festpreis - JurPC-Web-Dok. 0093/2002 |