JurPC Web-Dok. 130/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001166126

Alexander Mohr *

Courtroom 21

JurPC Web-Dok. 130/2001, Abs. 1 - 6


Der Computer und das Internet haben unser Leben verändert. Das Internet ist nicht mehr spielerischer Zeitvertreib, sondern fängt an, in sämtliche Bereiche des Alltags vorzudringen. Die Umsatzzahlen der Onlinekäufe entwickeln sich atemberaubend, Distanzen werden spielerisch durch die neuen Technologien überbrückt. So lag es dann auch nicht fern, die neuen Entwicklungen im Technologiesektor auch für die Juristerei und das Gerichtswesen zu nutzen. Heute verfügt jedes Gericht in Deutschland über ein eigenes kleines Netzwerk. Früher noch 'Modellgerichte' genannt, haben sich die Vorteile einer vernetzten Gerichtsadministration schnell durchgesetzt, nicht selten einhergehend mit einer Verschlankung der Verwaltung und einer effizienteren Fallbearbeitung. JurPC Web-Dok.
130/2001, Abs. 1
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Referendar am "National Center for State Courts, International Programs" in Washington, D.C., bekam ich die Möglichkeit, mir den sog. "Courtroom 21" im malerischen Williamsburg in Virginia näher anzuschauen. Das Projekt "Courtroom 21" vom National Center for State Courts" (NCSC) und dem "College of William & Mary" wurde bereits am 13.September 1993 eingeweiht, seither ständig weiterentwickelt und ist eines der Aushängeschilder des NCSC. Abs. 2
Der "Courtroom 21" ist der weltweit technisch weitestentwickelte Gerichtssaal. Es ist faszinierend zu sehen, wie das Internet auch vor der heiligen juristischen Institution eines Gerichtssaals nicht halt macht. Der "McGlothlin Courtroom", wie der "Courtroom 21" auch genannt wird, ist zu allererst einmal ein ganz normaler amerikanischer Gerichtssaal. Neben den Plätzen für Richter, Anwälte und Mandanten finden sich auf den ersten Blick kaum weitere Besonderheiten. Lediglich die Vielzahl unterschiedlich grosser Bildschirme lässt die Besonderheit des "Courtroom 21" vermuten. Abs. 3
Die Präsentation der technischen Möglichkeiten lässt einen dann aber schnell staunen. In dem Gerichtssaal laufen sämtliche aktuellen Informationstechnologien zusammen und werden auf die Bedürfnisse eines Gerichts zugeschnitten. Neben Bildschirmen und Computern an den Arbeitsplätzen der Juristen, können über Grossbildleinwände jederzeit Zeugen, aber auch Anwälte und Sachverständige zugeschaltet werden. Im Extremfall müsste keiner der Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal tatsächlich physisch präsent sein.Abs. 4
Sämtliche in dem Verfahren zu verwendende Unterlagen sind in einem Netzwerk jederzeit abrufbar und über Hyperlinks weitervernetzt. Diese Unterlagen können von den Parteien und den Richtern in jedem Stadium des Verfahrens eingesehen werden. Die Plätze der Juristen verfügen darüberhinaus natürlich über E-mail und Zugang zum Internet. Parallel zu diesem Informationsmöglichkeiten wird das Sitzungsprotokoll der laufenden Verhandlung entweder durch Sprach- oder manueller Eingabe sofort in den Computer eingelesen und bei Bedarf auch noch gleich in verschiedene Sprachen übersetzt. Das Protokoll ist somit immer aktuell abrufbar und nachvollziehbar. Sollten Unterlagen erst während des Verfahrens eingebracht werden, so steht natürlich ein Scanner/Faxgerät jederzeit zur Verfügung. Die Unterlagen stehen den Prozessbeteiligten dann wiederum umgehend im Netzwerk zur Verfügung. Interessant hierbei ist, dass sämtliche Anwendungsmöglichkeiten von einem "Technical Assistant" im Gerichtssaal zentral gesteuert werden. Bei ihm laufen sämtliche Informationen zusammen und werden von ihm überwacht. Vielleicht ist das ja auch bald ein neues Berufsbild in Deutschland. Die nächste Stufe wird dann sicher der virtuelle Gerichtssaal sein. Die Verfahrensbeteiligten treffen sich im virtuellen Raum und verhandeln online. Schon heute wird in sog "virtuellen Räumen" über alles gechattet. Selbst die Präsentation des eigenen "Ich" im Cyberspace durch einen sog. "Aventar", ist heute schon gang und gäbe, wenn auch in erster Linie zu reinen Unterhaltungszwecken. Abs. 5
Klar ist, auch die deutschen Gerichte befinden sich längst in einer kleinen technologischen Revolution. Wird heute noch die Einführung von Netzwerken in den lokalen Gerichten als Fortschritt gefeiert, werden wir Morgen bereits in völlig neuen Dimensionen denken müssen. Zeugen werden nicht mehr anreisen müssen, Verfahrensdauern werden verkürzt werden, Anwälte können aus ihrem Arbeitszimmer plädieren. Gerade in einem europäischen Einigungsprozess und der immer größeren Bedeutung internationaler Ausrichtung, wird der technologischen Entwicklung neue Impulse geben. Lange Anreisewege werden vielleicht schon bald der Vergangenheit angehören. Wir befinden uns schon längst in einem unumkehrbaren Prozess. Videovernehmungen von Kindern waren der erste Schritt in eine Auflösung der örtlichen Gebundenheit. Die neuen technischen Möglichkeiten werden den Dezentralisierungsprozess sicherlich weiter beschleunigen. Inwieweit diese neuen Entwicklungen dem Gericht und dem Rechtsempfinden der Bürger zuträglich sind, bleibt abzuwarten.

Für weitere Informationen:
http://courtroom21.net/
The Courtroom 21 Project The William & Mary School of Law
P.O. Box 8795
Williamsburg, VA 23187-8795
USA
001-757-221-2494 (phone)
001-757-221-3708/3261 (fax)
ctrm21@wm.edu
JurPC Web-Dok.
130/2001, Abs. 6
* Alexander Mohr hat bis Februar 1999 an der Universität Tübingen Rechtwissenschaften studiert und ist seit April 1999 Rechtsreferendar beim Landgericht Heidelberg. Zur Zeit ist er am National Center for State Courts (NCSC) in Washington, D.C. tätig. E-Mail: alexander_mohr@yahoo.com
[online seit: 25.06.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Mohr, Alexander, Courtroom 21 - JurPC-Web-Dok. 0130/2001