| Der rechtliche Schutz von Domain-Namen (Internet-Adressen wie
z.B. www.m4m.de) auch im Verhältnis zum Marken- und Namensrecht muss
besonders im Interesse der kleinen und mittelständischen Internetbenutzer
geregelt werden. Ungeklärte Rechtsfragen in Bezug auf den Schutz der
Domain-Namen schaffen nämlich für Start-Ups, kleine und mittelständische
Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen, Vereine und Organisationen große
Hürden für den Internetauftritt. Die Gefahr hoher Prozesskosten und
langwieriger Rechtsstreitigkeiten schwebt als Damoklesschwert über jedem,
der einen Domain-Namen registrieren lässt. Es darf nicht sein, dass kleine
Unternehmen Probleme ausbaden müssen, weil die Bundesregierung die
Rechtsanpassung den Gerichten überlässt und nicht bereit ist, selbst für
Rechtssicherheit zu sorgen. Die Internet-Adresse ist für den Namensinhaber ähnlich
einer Visitenkarte ein Aushängeschild. Ein gut gewählter Domain-Name
ist Voraussetzung für den Erfolg eines Internetauftritts.
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