Shahid Rahman, Matthias Armgardt *Carlos E. Alchourrón (1931 - 1996) - ein Pionier der RechtslogikJurPC Web-Dok. 24/2000, Abs. 1 - 10 |
Carlos E. Alchourrón, einer der weltweit bekanntesten Rechtstheoretiker und Rechtslogiker, starb am 13.01.1996 in Buenos Aires. Wir nehmen dies zum Anlaß, wenigstens einige Aspekte seines umfassenden Wirkens darzustellen, die richtungsweisend waren und die Rechtstheorie auch in Zukunft beeinflussen werden. | JurPC Web-Dok. 24/2000, Abs. 1 |
Alchourróns Schaffen bezieht sich vor allem auf drei Gebiete: die Rechtsphilosophie, die Normlogik und die "logic of belief change". In ihm spiegelt sich eine Persönlichkeit wider, die beispielhaft über die Fachgrenzen hinweg wissenschaftliche Aspekte der einzelnen Disziplinen zueinander in Beziehung zu setzen wußte und so bedeutende Fortschritte erzielte. | Abs. 2 |
Alchourrón, geboren 1931 in Buenos Aires, studierte zunächst an der dortigen Universität Rechtswissenschaften und schloß sein Studium 1957 erfolgreich ab. Er arbeitete jedoch nie als in der Praxis tätiger Jurist, sondern folgte - entgegen den Wünschen seiner Familie - seinem Interesse an theoretischen Fragestellungen und vollendete seine Doktorarbeit an der Universität Buenos Aires im Jahre 1967 zu dem Thema "Logische Klärung einiger juristischer Begriffe". Schon in diesem frühen Werk zeigte sich, dass es ihm vor allem darum ging, Klarheit und Präzision auf Gebieten zu erzielen, auf denen andere sich mit weitaus geringeren Standards zufrieden geben. | Abs. 3 |
Auf seine geistige Entwicklung nahmen vor allem Hans Kelsen hinsichtlich der Rechtsphilosophie und Georg Henrik von Wright hinsichtlich der Rechtslogik Einfluß. | Abs. 4 |
Auch in der äußeren akademischen Laufbahn schlug sich das fachübergreifende Denken Alchourróns nieder. Er begann als Professor für Rechtsphilosophie der juristischen Fakultät der Universität Buenos Aires, wurde dann aber Professor für Logik an der philosophischen Fakultät. Weiterhin wurde er Fellow der Guggenheim Foundation und Mitglied des Institut International de Philosophie. | Abs. 5 |
Im folgenden sollen exemplarisch einige Aspekte seines Schaffens dargestellt werden. | Abs. 6 |
Es gibt eine weitverbreitete Haltung der Logiker gegenüber juristischen Argumentationsweisen. Sie besteht aus einer paternalistischen Sichtweise, wodurch juristische Argumentationen als reines Anwendungsgebiet der logischen Schlußschemata verstanden werden. Die Logik soll dieser Position zufolge als unantastbarer Maßstab fungieren. Diese Haltung beruht auf der irrtümlichen Annahme, dass die grundlegenden Prinzipien der Logik nicht in Frage gestellt werden dürfen, dass die Begriffe der Folgerung und des korrekten Schließens kontextunabhängig sind und einer Prüfung auf Zweckmäßigkeit nicht unterzogen werden müssen beziehungsweise können. | Abs. 7 |
Carlos Alchourrón hatte einen ganz anderen Ansatz, der leider oft auch von seinen Nachfolgern übersehen wird. Juristische Argumentationsweisen bildeten den Anfang seiner Reflexion, die gleichzeitig zu neuen Ergebnissen in der Logik und der Philosophie des Rechtes geführt haben. Wir möchten hier zwei Punkte seiner Forschung herausgreifen: | Abs. 8 |
1. Die bekannte Unterscheidung zwischen Norm - verstanden als eine Handlung, die Rechte, Verpflichtungen usw. vorschreibt, und dem, was Alchourrón "propositionale Normen" nannte, mit deren Hilfe man Aussagen über diese Normen bilden kann (z.B. indem man aussagt, dass eine bestimmte Norm Teil eines gegebenen juristischen System ist), führte ihn zu zwei unterschiedlichen neuen deontischen Logiken, die dieser Unterscheidung gerecht werden sollten: Die Argumentationsweise bei Anwendung der Norm z.B. "was nicht verboten ist, ist erlaubt" kann entweder als Norm in einem bestimmten juristischen System fungieren oder als propositionale Norm über das System. In dem ersten Fall ist es klar, dass das logische Gesetz der Kontraposition nicht gilt. Alchourrón beschäftigte sich auch intensiv mit der Frage, ob der Wahrheitsbegriff auf Normsätze anwendbar ist. Zunächst arbeitete er de facto mit einer wahrheitsdefinierten Normlogik. Allerdings war er mit dieser Lösung unzufrieden. Er vertrat die Auffassung, dass man eine Normlogik zwar auf Wahrheitswerte aufbauen könne, sah eine solche Logik aber nicht als das Endstadium der logischen Analyse an. In seinen letzten, unvollständigen Arbeiten findet sich eine Normlogik, die nicht mehr auf Wahrheitswerten basiert. | Abs. 9 |
2. Alchourróns Überlegungen bezüglich des
Begriffes der Aufhebung von Gesetzen haben zu einer bahnbrechenden Neuerung in
der Philosophie der Logik, der Informatik und in der Philosophie im allgemeinen
geführt. Alchourrón und sein Kollege Eugenio Bulygin haben in dem
heute zum Klassiker gewordenen Buch "Normative Systems"
(Wien: Springer, 1971) das Problem der Unbestimmtheit bei der Durchführung
von Abrogationen und Derogationen untersucht - soll bei Aufhebung von Gesetzen
auch alles, was von ihnen folgt, aufgehoben werden? Wenn es so ist, ist es klar,
dass dies nicht vollständig explizit gemacht werden kann. Diese Überlegungen
wurden mit dem Problem des Change of Beliefs verknüpft und dadurch
wurde die Diskussion auf einen umfassenderen Kontext bezogen. Die Zusammenarbeit
mit Peter Gärdenfors und David Makinson ergab den heute berühmten
Aufsatz "On the logic of theory change: contraction functions and their
associated revision functions" (Journal of Symbolic Logic, 1985,
Bd. 50, S. 510-530, heute unter den Namen AGM-Paper bekannt).
Dieser Aufsatz und die nachfolgenden Arbeiten des Trio AGM haben zur
Untersuchung des Problems der Dynamik des Wissens geführt, die - wenn auch
gegen Alchourróns Willen - an der Erforschung der Nicht-Monotonie anknüpft.
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* Dr. phil. Shahid Rahman ist Privatdozent an der Universität des Saarlandes, Rechtsanwalt Dr. iur. Matthias Armgardt ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und Habilitand von Prof. Dr. Maximilian Herberger. Er ist zugleich Lehrbeauftragter für Informations-, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität des Saarlandes. |
[online seit: 25.09.2000] |
Zitiervorschlag: Autoren, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Rahman, Shahid, Carlos E. Alchourrón (1931 - 1996) - ein Pionier der Rechtslogik - JurPC-Web-Dok. 0024/2000 |