| Buch-Angaben | Hinweise zum Inhalt | Beifuß / Evers / Rauch
u.a., Bildjournalismus - Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis, 2. Auflg.,
München, Leipzig 1994 | Das Buch richtet sich an
Bildjounalisten und gibt ihnen viele praktische Hinweise für ihre tägliche
Arbeit (Umgang mit Redaktionen, Kameraausrüstung, Versicherung etc.).
Darunter sind auch Informationen rechtlicher Art von Auftragsbestätigung,
Nutzungsrechten, Bildstempeln bis zu Lieferscheinen zu finden. In einem Kapitel
Fotorecht werden in knapper und verständlicher Form die wesentlichen
Bestimmungen des UrhG und des KUG erläutert. Der Anhang enthält neben
dem überholten Tarifvertrag von 1993 für arbeitnehmerähnliche
freie Journalisten auch einen Bildagenturvertrag und Agentur-AGBs sowie AGBs des
BFF, einen Produktionsvertrag für Bildjournalisten und Buchungsreglements für
Fotomodelle des BFF.
| Blanckertz, Peter, Der Schutz der Fotografie,
1. Auflg., Frankfurt 1965
| Diese 72-seitige Dissertation aus dem Jahr
1965 geht im ersten Teil auf das noch geltende Kunsturhebergesetz (KUG) ein und
untersucht insbesondere die Frage, ob urheberrechtlicher Schutz für alle
Fotografien gerechtfertigt ist. Im zweiten Teil wird der Regierungsentwurf zum
Urheberrechtsgesetz von 1965 ebenfalls auf diese Frage hin untersucht und die
grundsätzlich befürwortete Lösung eines urheberrechtlichen
Schutzes für Lichtbildwerke und eines Leistungsschutzes für einfache
Lichtbilder in der konkreten Ausgestaltung einer kritischen Würdigung
unterzogen.
| BVPA [Hrsg.], Der Bildmarkt 1999,
1. Auflg., Berlin 1999
| Das jährlich neu
erscheinende Handbuch des Bildmarktes informiert in Beiträgen namhafter
Autoren u.a. über Rechtsfragen, digitale Fotografie und Fotovermarktung im
Internet, Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsrecht.
Aus juristischer Sicht hervorzuheben sind die Beiträge von RA Lothar Mielke
zu Grundfragen des Fotorechtes, von RA Dr. Wolfgang Maaßen, Justitiar des
BFF, zu Urheberrecht und Vertragsgestaltung bei der digitalen Bildverarbeitung
und von Dr. Thomas Dreier (MPI) zur Bedeutung der Urheberrechtsentwicklung in
der EU für Fotografen.
| Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9.
Auflg., Stuttgart, Berlin, Köln 1998 | Neben dem Kommentar von Schricker
ist dies der zweite Standardkommentar zum Urheberrecht. Enthalten ist auch eine
Kommentierung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (Recht der
Verwertungesellschaften) sowie die Wiedergabe des Textes des Österreichischen
und Schweizerischen Urheberrechts. Weiterhin enthält der Kommentar deutsche
Übersetzungen der WIPO-Verträge (WCT, WPPT) und die Texte der Vorschläge
der Folgerechts- und der sog. Multimedia-Richtlinie (jeweils ohne Erwägungsgründe)
sowie umfangreiche Fundstellenverzeichnisse. (Rezension zur Vorauflage:AfP 95,
719; CR 94, 508; GRUR 94, 921; UFITA 127 ( 1995) 279.)
| Heitland,
Horst, Der Schutz der Fotografie im Urheberrecht Deutschlands, Frankreichs und
den Vereinigten Staaten von Amerika, 1. Auflg., München
1995
| Die ausführliche
rechtsvergleichende Dissertation enthält eine umfangreiche Darstellung des
rechtlichen Schutzes von Fotografien in Deutschland, wobei auf Fragen der
digitalen Fotografie noch nicht eingegangen wird. (Siehe auch Rezensionen GRUR
1996, 364; GRUR-int. 96, 176.)
| Hoeren / Sieber [Hrsg.], Handbuch
Multimedia-Recht: Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs,
1. Auflg., München 1999
| Das über 2000 Seiten
umfassende Loseblatt-Sammelwerk enthält Beiträge verschiedener Autoren
zu nahezu allen Rechtsfragen, die sich um Internet, neue Medien und Multimedia
ranken. Mit Abhandlungen von zehn Autoren nimmt das Urheberrecht in Teil 7 einen
großen Raum ein. Für Fotografen und Fotoagenturen, die Bilder via
CD-ROM und Internet vertreiben, sind auch die Beiträge zum Abschluß "elektronischer"
Verträge, der AGB-Einbeziehung, zu Webhosting-Verträgen, steuerlichen
Fragen, des Domain- Namen-, des Haftungs-, des Persönlichkeits- und des
Werberechts von Interesse. Das Werk enthält ein umfangreiches, vom mir
erstelltes Sachverzeichnis. Ein Entscheidungsregister ist nicht enthalten.
| Katzenberger, Paul, Elektronische Printmedien
und Urheberrecht: urheberrechtliche und urhebervertragsrechtliche Fragen der
elektronischen Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften, 1. Auflg., Stuttgart
1996
| Katzenberger untersucht in diesem Gutachten für
den Börsenverein des deutschen Buchhandels die mit der elektronischen
Nutzung vorbestehender Zeitungs- und Zeitschriftenwerke verbundenen
urheberrechtlichen Fragen. Dieser Themenkomplex ist auch für die Frage der
Nachhonorierung von Fotos auf CD-ROM-Ausgaben und im Internet von großer
Bedeutung. Auf die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens in AfP 1997,
434 haben Nordemann und Schierholz, die ein Gutachten in der selben Sache für
den DJV erstattet haben, ebenfalls in AfP 1998, 365 erwidert, wozu wiederum
Katzenberger in AfP 1998, 479 Stellung genommen hat. (Rezension: CR 1998, 123;
GRUR 1997, 548; GRUR 1997, 948.)
| Koch, Frank A., Internet-Recht,
Praxishandbuch mit dem neuen Medien- und Teledienstrecht, Checklisten und
Musterverträgen; 1. Auflg., München 1998
| Der Autor gibt einen umfassenden, kompetenten
und verständlich geschriebenen Überblick über die verschiedensten
Besonderheiten rechtlicher Art im Zusammenhang mit dem Internet (Urheber-,
Marken-, Wettbewerbs-, Domain-Namensrecht u.v.a.m.). Im urheberrechtlichen Teil
werden u.a. folgende Stichworte behandelt: Schutz von Werkteilen,
Urheberbezeichnung bei elektronischen Werken, lichtbildähnliche Werke,
unbekannte Nutzungsart / Nutzungsrecht; Proxy Cache; Digitalisieren als
Bearbeiten; digitale Bildmanipulation, Downloading. Der Anhang enthält eine
umfangreiche Materialsammlung inkl. verschiedener Musterverträge.
(Rezension: GRUR 1998, 968.)
| Loewenheim, Ullrich / Koch, Frank A. [Hrsg.],
Praxis des Online-Rechts, 1. Auflg., Weinheim 1998
| Das Werk enthält einen umfangreichen
Beitrag von Prof. Loewenheim zu urheberrechtlichen Fragen der Online-Nutzung und
Verwertung von Werken. (Rezension: GRUR-Int. 1998, 1021; K&R 1999, 25; UFITA
127 (1995) 283.) | Loewenheim, Ulrich, Urheberrechtliche Grenzen
der Verwendung geschützter Dokumente in Datenbanken, 1. Auflg., Stuttgart
1994
| Das in Buchform erschienene Rechtsgutachten für
den Bundesverband deutscher Zeitungsverleger ist im Zusammenhang zu den
Gutachten von Katzenberger und Nordemann/Schierholz zu sehen (vgl. bei
Katzenberger). Es geht u.a. auch auf Fotos in Datenbanken ein. (Rezension: GRUR
1994, 534.)
| Maaßen, Wolfgang, Digitale
Bildverarbeitung und Urheberrecht, 1. Auflg., Stuttgart 1993
(BFF Info 2) | In der BFF-Broschüre wird
der Text eines Vortrages von 1992 wiedergegeben und mit Grafiken
veranschaulicht. Inhaltlich setzt sich der Autor grundlegend mit
urheberrechtlichen Fragen der digitalen Fotografie auseinander (vgl. den Aufsatz
in ZUM 1992, 338 -352).
| Maaßen, Wolfgang,
Vertragshandbuch für Fotografen und Bildagenturen, 1. Auflg., Baden-Baden
1995
| Das Vertragshandbuch vermittelt
in einem fundierten ersten Teil das rechtliche und wirtschaftliche Verstandnis für
die im zweiten Teil mit Erläuterungen und Varianten enthaltenen
Vertragsmuster, die die wesentlichen vertraglichen Beziehungen der
angesprochenen Zielgruppe regeln. Dabei merkt man den Verträgen die langjährige
praktische Beratungserfahrung des Autors als Justitiar des BFF an. Die
Vertragsmuster enthalten betreits Regelungen zur digitalen Nutzung von
Fotografien. Dem Buch liegt eine Diskette mit den Vertragsmustern im RFT-Format
bei, so daß sie sowohl an Windows- als auch an Mac-Rechnern direkt
weiterbearbeitet werden können. Das Buch wird zur Zeit überarbeitet
und den neuen Entwicklungen, etwa im Bereich der Scheinselbständigkeit,
angepaßt. (Rezension: GRUR 1996, 375)
| Maaßen, Wolfgang, Kunst
oder Gewerbe, 2. Auflg., Heidelberg 1996
| RA Dr. Maaßen, Justitiar
des BFF, befaßt sich mit der Abgrenzung der künstlerischen von der
gewerblichen Tätigkeit verschiedener Berufsgruppen im Steuerrecht,
Handwerksrecht, Partnergesellschaftsrecht und Künstlersozialversicherungsrecht.
Diese Fragen haben auch für die handwerkliche, die künstlerische und
die freiberufliche Fotografie große wirtschaftliche Bedeutung. (Rezension:
NJW 97, 1143.)
| May, Margarette, Rechtliche
Aspekte der Fotografie und der elektronischen Bildverarbeitung, 2. Auflg.,
Braunschweig 1994
| Dieses von der Autorin selbst als
populärwissenschaftlicher Leitfaden bezeichnete Buch geht in acht Kapiteln
auf einzelne Standardfragen zum Urheber- und Fotorecht ein. In einem weiteren
Kapitel werden knapp sieben Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht vorgestellt.
Auf 13 Seiten werden sieben verschiedene Vertragsmuster wiedergegeben, die
jedoch die digitale Nutzung von Fotos etwa auf CD-ROM oder im Internet nicht berücksichtigen.
Die zweite Hälfte des Buches besteht aus der Wiedergabe des
Urheberrechtsgesetzes, wobei keine Angabe über den Stand des Gesetzes
enthalten ist.
| Mielke,
Lothar J., Fragen zum Fotorecht, 4. Auflg., Baden-Baden
1996
| RA Mielkes Fragen zum Fotorecht
enthält in der als Losesblatt-Werk erschienenen vierten Auflage ca. 170
Entscheidungen zum Fotorecht, die größtenteils unveröffentlicht
sind. Der Schwerpunkt liegt bei Entscheidungen des LG und OLG Hamburg. Die
Entscheidungen sind, ihrem rechtlichen Schwerpunkt entsprechend, in 31 Rubriken,
die bestimmten Paragraphen oder Rechtsfragen zugeordnet sind, eingeteilt. Da
Entscheidungen oft nicht nur eine Bestimmung betreffen, erscheint diese
Einteilung nicht immer besonders glücklich, zumal ein Stichwort- oder
Entscheidungsregister fehlen. Die Urteile werden, in Sachverhalt und
Entscheidungsgründe unterteilt, vom Autor zusammengefaßt und in ca. 45
Fällen mit Anmerkungen versehen. Bei der Mehrzahl der veröffentlichten
Entscheidungen wird eine Fundstelle angegeben. Nach meiner Kenntnis sind seit
Erscheinen im Jahr 1996 weder weitere Entscheidungen noch Aktualisierungen der
im Anhang wiedergegebenen Gesetzesauszüge per Nachlieferung erfolgt.
| Niemann, Annette, Das Recht des
Bildes - Untersuchung zu Auswirkungen der Digitalisierung auf den
Urheberrechtsschutz in der Bildbranche, 1. Auflg., Potsdam 1998
(Materialien zur Information und Dokumentation: Bd. 6)
| In ihrer Abschlußarbeit als
Diplom-Bibliothekarin befaßt sich Frau Niemann mit technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen des Bildmarktes und der Digitalisierung
von Fotos. Sie fordert u.a. eine gesetzliche Festschreibung eines
Schadensersatzes bei unberechtigter Nutzung von Fotos in doppelter Höhe des
üblichen Honorars und den Einsatz technischer Sicherungssysteme, wie
digitale Wasserzeichen.
| Niemann, Fabian, Urehberrecht und
elektronisches Publizieren in Deutschland und Großbritannien, 1. Auflg.,
Bonn 1998
| Diese Dissertation stellt eine
rechtsvergleichende Untersuchung urheberrechtlicher Fragen des elektronischen
Publizierens am Beispiel pressejournalistischer Werke dar. Der Autor untersucht
für das Online- und das Offline-Publizieren sowohl die einzel- als auch die
kollektivvertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Insbesondere die
Schrankenregelungen der §§ 49, 53 UrhG werden näher erörtert.
Bei den Vergütungspflichten kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß auch
Computer, Scanner und Drucker der Geräteabgabe unterliegen.
| Nordemann, Axel, Die künstlerische
Fotografie als urheberrechtlich geschütztes Werk, 1.
Auflg., Baden-Baden 1992
| Im Rahmen dieser Dissertation
werden Abgrenzungskriterien für die Unterscheidung zwischen
leistungsschutzrechtlich geschütztem Lichtbildbild, § 72 UrhG, und
urheberrechtlich geschütztem Lichtbildwerk, § 2 Nr. 5 UrhG,
herausgearbeitet und mit Bild-Beispielen veranschaulicht. (Siehe auch Rezension
GRUR-int. 1992, 868; GRUR 1993, 421; UFITA 122 (1993), 295.)
| Pfennig,
Gerhard, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht - Einführung für
die Museumspraxis, 1. Auflg., Opladen 1998 (Handbuch des
Museumsrechts 6)
| RA Pfennig, Geschäftsführer
der VG Bild-Kunst, führt in populärwissenschaftlicher
Weise in die wirtschaftlichen und rechtlichen Verwertungsmöglichkeiten der
Museen bezüglich ihrer Exponate insbesondere in digitaler Form ein. Das
Buch enthält leider keinerlei Literatur-, Fundstellen- oder
Entscheidungshinweise und wurde vom Verlag nicht sehr sorgfältig redigiert.
(Rezension: GRUR 1996, 514.)
| Rehbinder, Manfred, Urheberrecht,
10. Auflg., München 1998
| Das von Hubmann begründete
Werk Urheber- und Verlagsrecht wird in der aktuellen 10. Auflage von Rehbinder
fortgeführt und zählt zu den Standardlehrbüchern des
Urheberrechts. (Rezension zur 9. Auflg.: DuD 1997, 558; GRUR 1997, 402; NJW
1997, 2162)
| Ricke, Stefan, Entwicklung des
rechtlichen Schutzes von Fotografien in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung
der preußischen Gesetzgebung, 1. Auflg., Münster 1998
| Der Autor befaßt sich in
dieser lesenswerten Dissertation ausführlich mit den Hintergünden der
Entwicklung des rechtlichen Schutzes von Fotografien. Er gibt dabei auch einen Überblick
über die Entwicklung fotografischer Verfahren und die wirtschaftliche
Entwicklung der Fotografie in den Anfangsjahren. Aktuelle Entwicklungen werden
kurz dargestellt und auch Problembereiche der digitalen Fotografie aufgezeigt.
Im Anhang sind u.a. historische Gesetzesmaterialien enthalten.
| Riedel, Hermann, Fotorecht für
die Praxis, 4. Auflg., München 1988
| Das leider bisher nicht in einer
Neuauflage erschienen Buch ist m.E. noch immer für praktische
Fotorechtsfragen das beste mir bekannte und bei einigen Fragen auch das einzige.
So ist etwa ein Kapitel über Fotografierverbote enthalten. Man sollte sich
jedoch bewußt sein, daß sich einige Bestimmungen seit Erscheinen des
Buches, etwa hinsichtlich der Schutzfristen, geändert haben.
| Schack, Haimo, Urheber- und
Urhebervertragsrecht, 1. Auflg., Tübingen 1997
| Das hoch gelobte neue Lehrbuch
von Schack (vgl. Rezension v. Nordemann GRUR 1998, 753) kann sich zum neuen
Standard-Lehrbuch des Urheberrechts entwickeln. Es enthält außer der
Erläuterung des Urheberrechts und der Leistungsschutzrechte auch einen Teil
über die Zwangsverwertung von Urheberrechten, einen ausführlichen
internationalen Teil, eine Darstellung des Urhebervertragsrechtes und über
die Verwertungsgesellschaften. Letzteres hilft, die Stellung und Funktionsweise
der VG Bild-Kunst zu verstehen. Leider sind die Ausführungen zu
Lichtbildwerken mit 1 Seite (S. 99) und zu Lichtbildern mit 3 Seiten (S. 277f)
sowie zur Verträgen über die Verwertung von Fotografien (S. 463) recht
knapp geraten. (Rezension: Schricker JZ 1998, 671; Nordemann, A. K&R 1998,
440-441; Dillenz ZfRV 1998, 43.)
| Schricker, Gerhard, Urheberrecht,
2. Auflg., München 1999
| Der Standard-Kommentar zum
Urheberrecht ist nach langer Zeit endlich in einer Neuauflage erschienen. In
einem Anhang zu § 60 UrhG (Bildnis- bzw. Porträt-Fotos) werden die das
Recht am eigenen Bild regelnden Bestimmungen der §§ 22 - 24 KUG
kommentiert. Die umfangreichen Entscheidungsregister mit Parallelfundstellen
sind nach Entscheidungen zum Urheberrecht und zum Recht am eigenen Bild
unterteilt, wobei letzteres auch Angaben zur Höhe der ausgeurteilten Beträge
enthält. Ebenfalls enthalten ist eine Kommentierung des
Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.
| Schulze, Marcel, Materialien zum
Urheberrechtsgesetz, 2. Auflg., Weinheim 1997
| Das zweibändige Werk enthält,
mit dem Jahr 1870 beginnend, die verschiedenen Urhebergesetze und ihre Entwürfe
sowie die fünf verabschiedeten EG-Richtlinien zum Urheberrecht und einige
BVerfG-Entscheidungen. Das Werk ist auch in einer CD-ROM Ausgabe mit
Vertragsmustern erhältlich. (Rezension: GRUR-Int. 1994, 774; GRUR 1994,
397; GRUR 1998, 597; GRUR 1998, 758; zur CD-ROM-Ausgabe: ZUM 1997, 671; ZUM
1996, 348.)
| Voigtländer / Elster /
Kleine, Urheberrecht, 4. Auflg., Berlin 1952
| Dieses als Kommentar und erläuternde
Textausgabe bezeichete Buch ist rechtshistorisch von Interesse. Es befaßt
sich u.a. mit dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden
Kunst und der Photographie (KUG) von 1910, welches bis 1965 galt. Der
Akademie-Entwurf eines Urheberrechtsgesetzes, die Revidierte Berner Übereinkunft
(RBÜ) in der Rom- und in der Brüsseler-Fassung und die
US-Copyrightbestimmungen von 1949 sind im Anhang wiedergegeben.
| Wadle, Elmar, Photografie und
Urheberrecht im 19. Jhd - Die deutsche Entwicklung bis 1876 , 1.
Auflg., Weinheim 1996 (Geistiges Eigentum: Bausteine zur Rechtsgeschichte, S.
343)
| In diesem Beitrag stellt der
Autor die Entstehungsgeschichte des Rechtsschutzes von Fotografien dar. Die
Standpunkte reichten von fehlender Schutzfähigkeit, da es sich lediglich um
die Nachbildung der Natur handele, über den Schutz der Investitionen als
gewerbliches bzw. industrielles Produkt gegen Nachahmung und Vervielfältigung,
bis zum Schutz als Kunstwerk (vgl. zum Gesamtwerk Bespr. v. Schmieder, NJW 1997,
3427; GRUR1997, 402; GRUR 1998, 747). Hierin mag die Ursache für den
heutigen zweigeteilten urheber- und leistungsrechtlichen Schutz zu sehen sein.
| | JurPC Web-Dok. 119/1999, Abs. 3 |