JurPC Web-Dok. 119/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/1999147110

David Seiler *

Literatur-Tips zum Urheber- und Fotorecht

JurPC Web-Dok. 119/1999, Abs. 1 - 3


Immer wieder wird, u.a. in der Mailingliste Urheberrecht der Uni Saarbrücken, die Frage nach Literatur zum Urheberrecht gestellt. In der folgenden Tabelle habe ich versucht, einen subjektiven Überblick über urheberrechtliche Literatur mit einem Schwerpunkt auf Literatur zum Urheberrecht an Fotografien zu geben. Es sind sowohl Lehrbücher und Kommentare als auch Vertragshandbücher und Dissertationen enthalten. So hoffe ich, daß für jeden an der Materie Interessierten etwas Passendes dabei ist. Die rechte Spalte der Tabelle enthält einige ebenfalls subjektive Hinweise zum Inhalt, die eine erste Orientierung ermöglichen sollen. Für diejenigen, die darüber hinaus an weiteren Meinungen zu den Büchern interessiert sind, ist bei einigen Büchern auf Rezensionen verwiesen. JurPC Web-Dok.
119/1999, Abs. 1
  Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die Aufnahme unselbständiger Literatur habe ich verzichtet. Für Ergänzungshinweise bin ich dankbar. Abs. 2
 
Buch-Angaben Hinweise zum Inhalt
Beifuß / Evers / Rauch u.a., Bildjournalismus - Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis, 2. Auflg., München, Leipzig 1994 Das Buch richtet sich an Bildjounalisten und gibt ihnen viele praktische Hinweise für ihre tägliche Arbeit (Umgang mit Redaktionen, Kameraausrüstung, Versicherung etc.). Darunter sind auch Informationen rechtlicher Art von Auftragsbestätigung, Nutzungsrechten, Bildstempeln bis zu Lieferscheinen zu finden. In einem Kapitel Fotorecht werden in knapper und verständlicher Form die wesentlichen Bestimmungen des UrhG und des KUG erläutert. Der Anhang enthält neben dem überholten Tarifvertrag von 1993 für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten auch einen Bildagenturvertrag und Agentur-AGBs sowie AGBs des BFF, einen Produktionsvertrag für Bildjournalisten und Buchungsreglements für Fotomodelle des BFF.
Blanckertz, Peter, Der Schutz der Fotografie, 1. Auflg., Frankfurt 1965 Diese 72-seitige Dissertation aus dem Jahr 1965 geht im ersten Teil auf das noch geltende Kunsturhebergesetz (KUG) ein und untersucht insbesondere die Frage, ob urheberrechtlicher Schutz für alle Fotografien gerechtfertigt ist. Im zweiten Teil wird der Regierungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz von 1965 ebenfalls auf diese Frage hin untersucht und die grundsätzlich befürwortete Lösung eines urheberrechtlichen Schutzes für Lichtbildwerke und eines Leistungsschutzes für einfache Lichtbilder in der konkreten Ausgestaltung einer kritischen Würdigung unterzogen.
BVPA [Hrsg.], Der Bildmarkt 1999, 1. Auflg., Berlin 1999 Das jährlich neu erscheinende Handbuch des Bildmarktes informiert in Beiträgen namhafter Autoren u.a. über Rechtsfragen, digitale Fotografie und Fotovermarktung im Internet, Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsrecht. Aus juristischer Sicht hervorzuheben sind die Beiträge von RA Lothar Mielke zu Grundfragen des Fotorechtes, von RA Dr. Wolfgang Maaßen, Justitiar des BFF, zu Urheberrecht und Vertragsgestaltung bei der digitalen Bildverarbeitung und von Dr. Thomas Dreier (MPI) zur Bedeutung der Urheberrechtsentwicklung in der EU für Fotografen.
Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflg., Stuttgart, Berlin, Köln 1998 Neben dem Kommentar von Schricker ist dies der zweite Standardkommentar zum Urheberrecht. Enthalten ist auch eine Kommentierung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (Recht der Verwertungesellschaften) sowie die Wiedergabe des Textes des Österreichischen und Schweizerischen Urheberrechts. Weiterhin enthält der Kommentar deutsche Übersetzungen der WIPO-Verträge (WCT, WPPT) und die Texte der Vorschläge der Folgerechts- und der sog. Multimedia-Richtlinie (jeweils ohne Erwägungsgründe) sowie umfangreiche Fundstellenverzeichnisse. (Rezension zur Vorauflage:AfP 95, 719; CR 94, 508; GRUR 94, 921; UFITA 127 ( 1995) 279.)
Heitland, Horst, Der Schutz der Fotografie im Urheberrecht Deutschlands, Frankreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika, 1. Auflg., München 1995 Die ausführliche rechtsvergleichende Dissertation enthält eine umfangreiche Darstellung des rechtlichen Schutzes von Fotografien in Deutschland, wobei auf Fragen der digitalen Fotografie noch nicht eingegangen wird. (Siehe auch Rezensionen GRUR 1996, 364; GRUR-int. 96, 176.)
Hoeren / Sieber [Hrsg.], Handbuch Multimedia-Recht: Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, 1. Auflg., München 1999 Das über 2000 Seiten umfassende Loseblatt-Sammelwerk enthält Beiträge verschiedener Autoren zu nahezu allen Rechtsfragen, die sich um Internet, neue Medien und Multimedia ranken. Mit Abhandlungen von zehn Autoren nimmt das Urheberrecht in Teil 7 einen großen Raum ein. Für Fotografen und Fotoagenturen, die Bilder via CD-ROM und Internet vertreiben, sind auch die Beiträge zum Abschluß "elektronischer" Verträge, der AGB-Einbeziehung, zu Webhosting-Verträgen, steuerlichen Fragen, des Domain- Namen-, des Haftungs-, des Persönlichkeits- und des Werberechts von Interesse. Das Werk enthält ein umfangreiches, vom mir erstelltes Sachverzeichnis. Ein Entscheidungsregister ist nicht enthalten.
Katzenberger, Paul, Elektronische Printmedien und Urheberrecht: urheberrechtliche und urhebervertragsrechtliche Fragen der elektronischen Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften, 1. Auflg., Stuttgart 1996 Katzenberger untersucht in diesem Gutachten für den Börsenverein des deutschen Buchhandels die mit der elektronischen Nutzung vorbestehender Zeitungs- und Zeitschriftenwerke verbundenen urheberrechtlichen Fragen. Dieser Themenkomplex ist auch für die Frage der Nachhonorierung von Fotos auf CD-ROM-Ausgaben und im Internet von großer Bedeutung. Auf die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens in AfP 1997, 434 haben Nordemann und Schierholz, die ein Gutachten in der selben Sache für den DJV erstattet haben, ebenfalls in AfP 1998, 365 erwidert, wozu wiederum Katzenberger in AfP 1998, 479 Stellung genommen hat. (Rezension: CR 1998, 123; GRUR 1997, 548; GRUR 1997, 948.)
Koch, Frank A., Internet-Recht, Praxishandbuch mit dem neuen Medien- und Teledienstrecht, Checklisten und Musterverträgen; 1. Auflg., München 1998 Der Autor gibt einen umfassenden, kompetenten und verständlich geschriebenen Überblick über die verschiedensten Besonderheiten rechtlicher Art im Zusammenhang mit dem Internet (Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Domain-Namensrecht u.v.a.m.). Im urheberrechtlichen Teil werden u.a. folgende Stichworte behandelt: Schutz von Werkteilen, Urheberbezeichnung bei elektronischen Werken, lichtbildähnliche Werke, unbekannte Nutzungsart / Nutzungsrecht; Proxy Cache; Digitalisieren als Bearbeiten; digitale Bildmanipulation, Downloading. Der Anhang enthält eine umfangreiche Materialsammlung inkl. verschiedener Musterverträge. (Rezension: GRUR 1998, 968.)
Loewenheim, Ullrich / Koch, Frank A. [Hrsg.], Praxis des Online-Rechts, 1. Auflg., Weinheim 1998 Das Werk enthält einen umfangreichen Beitrag von Prof. Loewenheim zu urheberrechtlichen Fragen der Online-Nutzung und Verwertung von Werken. (Rezension: GRUR-Int. 1998, 1021; K&R 1999, 25; UFITA 127 (1995) 283.)
Loewenheim, Ulrich, Urheberrechtliche Grenzen der Verwendung geschützter Dokumente in Datenbanken, 1. Auflg., Stuttgart 1994 Das in Buchform erschienene Rechtsgutachten für den Bundesverband deutscher Zeitungsverleger ist im Zusammenhang zu den Gutachten von Katzenberger und Nordemann/Schierholz zu sehen (vgl. bei Katzenberger). Es geht u.a. auch auf Fotos in Datenbanken ein. (Rezension: GRUR 1994, 534.)
Maaßen, Wolfgang, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht, 1. Auflg., Stuttgart 1993 (BFF Info 2) In der BFF-Broschüre wird der Text eines Vortrages von 1992 wiedergegeben und mit Grafiken veranschaulicht. Inhaltlich setzt sich der Autor grundlegend mit urheberrechtlichen Fragen der digitalen Fotografie auseinander (vgl. den Aufsatz in ZUM 1992, 338 -352).
Maaßen, Wolfgang, Vertragshandbuch für Fotografen und Bildagenturen, 1. Auflg., Baden-Baden 1995 Das Vertragshandbuch vermittelt in einem fundierten ersten Teil das rechtliche und wirtschaftliche Verstandnis für die im zweiten Teil mit Erläuterungen und Varianten enthaltenen Vertragsmuster, die die wesentlichen vertraglichen Beziehungen der angesprochenen Zielgruppe regeln. Dabei merkt man den Verträgen die langjährige praktische Beratungserfahrung des Autors als Justitiar des BFF an. Die Vertragsmuster enthalten betreits Regelungen zur digitalen Nutzung von Fotografien. Dem Buch liegt eine Diskette mit den Vertragsmustern im RFT-Format bei, so daß sie sowohl an Windows- als auch an Mac-Rechnern direkt weiterbearbeitet werden können. Das Buch wird zur Zeit überarbeitet und den neuen Entwicklungen, etwa im Bereich der Scheinselbständigkeit, angepaßt. (Rezension: GRUR 1996, 375)
Maaßen, Wolfgang, Kunst oder Gewerbe, 2. Auflg., Heidelberg 1996 RA Dr. Maaßen, Justitiar des BFF, befaßt sich mit der Abgrenzung der künstlerischen von der gewerblichen Tätigkeit verschiedener Berufsgruppen im Steuerrecht, Handwerksrecht, Partnergesellschaftsrecht und Künstlersozialversicherungsrecht. Diese Fragen haben auch für die handwerkliche, die künstlerische und die freiberufliche Fotografie große wirtschaftliche Bedeutung. (Rezension: NJW 97, 1143.)
May, Margarette, Rechtliche Aspekte der Fotografie und der elektronischen Bildverarbeitung, 2. Auflg., Braunschweig 1994 Dieses von der Autorin selbst als populärwissenschaftlicher Leitfaden bezeichnete Buch geht in acht Kapiteln auf einzelne Standardfragen zum Urheber- und Fotorecht ein. In einem weiteren Kapitel werden knapp sieben Gerichtsentscheidungen zum Fotorecht vorgestellt. Auf 13 Seiten werden sieben verschiedene Vertragsmuster wiedergegeben, die jedoch die digitale Nutzung von Fotos etwa auf CD-ROM oder im Internet nicht berücksichtigen. Die zweite Hälfte des Buches besteht aus der Wiedergabe des Urheberrechtsgesetzes, wobei keine Angabe über den Stand des Gesetzes enthalten ist.
Mielke, Lothar J., Fragen zum Fotorecht, 4. Auflg., Baden-Baden 1996 RA Mielkes Fragen zum Fotorecht enthält in der als Losesblatt-Werk erschienenen vierten Auflage ca. 170 Entscheidungen zum Fotorecht, die größtenteils unveröffentlicht sind. Der Schwerpunkt liegt bei Entscheidungen des LG und OLG Hamburg. Die Entscheidungen sind, ihrem rechtlichen Schwerpunkt entsprechend, in 31 Rubriken, die bestimmten Paragraphen oder Rechtsfragen zugeordnet sind, eingeteilt. Da Entscheidungen oft nicht nur eine Bestimmung betreffen, erscheint diese Einteilung nicht immer besonders glücklich, zumal ein Stichwort- oder Entscheidungsregister fehlen. Die Urteile werden, in Sachverhalt und Entscheidungsgründe unterteilt, vom Autor zusammengefaßt und in ca. 45 Fällen mit Anmerkungen versehen. Bei der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen wird eine Fundstelle angegeben. Nach meiner Kenntnis sind seit Erscheinen im Jahr 1996 weder weitere Entscheidungen noch Aktualisierungen der im Anhang wiedergegebenen Gesetzesauszüge per Nachlieferung erfolgt.
Niemann, Annette, Das Recht des Bildes - Untersuchung zu Auswirkungen der Digitalisierung auf den Urheberrechtsschutz in der Bildbranche, 1. Auflg., Potsdam 1998 (Materialien zur Information und Dokumentation: Bd. 6) In ihrer Abschlußarbeit als Diplom-Bibliothekarin befaßt sich Frau Niemann mit technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen des Bildmarktes und der Digitalisierung von Fotos. Sie fordert u.a. eine gesetzliche Festschreibung eines Schadensersatzes bei unberechtigter Nutzung von Fotos in doppelter Höhe des üblichen Honorars und den Einsatz technischer Sicherungssysteme, wie digitale Wasserzeichen.
Niemann, Fabian, Urehberrecht und elektronisches Publizieren in Deutschland und Großbritannien, 1. Auflg., Bonn 1998 Diese Dissertation stellt eine rechtsvergleichende Untersuchung urheberrechtlicher Fragen des elektronischen Publizierens am Beispiel pressejournalistischer Werke dar. Der Autor untersucht für das Online- und das Offline-Publizieren sowohl die einzel- als auch die kollektivvertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Insbesondere die Schrankenregelungen der §§ 49, 53 UrhG werden näher erörtert. Bei den Vergütungspflichten kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß auch Computer, Scanner und Drucker der Geräteabgabe unterliegen.
Nordemann, Axel, Die künstlerische Fotografie als urheberrechtlich geschütztes Werk, 1. Auflg., Baden-Baden 1992 Im Rahmen dieser Dissertation werden Abgrenzungskriterien für die Unterscheidung zwischen leistungsschutzrechtlich geschütztem Lichtbildbild, § 72 UrhG, und urheberrechtlich geschütztem Lichtbildwerk, § 2 Nr. 5 UrhG, herausgearbeitet und mit Bild-Beispielen veranschaulicht. (Siehe auch Rezension GRUR-int. 1992, 868; GRUR 1993, 421; UFITA 122 (1993), 295.)
Pfennig, Gerhard, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht - Einführung für die Museumspraxis, 1. Auflg., Opladen 1998 (Handbuch des Museumsrechts 6) RA Pfennig, Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, führt in populärwissenschaftlicher Weise in die wirtschaftlichen und rechtlichen Verwertungsmöglichkeiten der Museen bezüglich ihrer Exponate insbesondere in digitaler Form ein. Das Buch enthält leider keinerlei Literatur-, Fundstellen- oder Entscheidungshinweise und wurde vom Verlag nicht sehr sorgfältig redigiert. (Rezension: GRUR 1996, 514.)
Rehbinder, Manfred, Urheberrecht, 10. Auflg., München 1998 Das von Hubmann begründete Werk Urheber- und Verlagsrecht wird in der aktuellen 10. Auflage von Rehbinder fortgeführt und zählt zu den Standardlehrbüchern des Urheberrechts. (Rezension zur 9. Auflg.: DuD 1997, 558; GRUR 1997, 402; NJW 1997, 2162)
Ricke, Stefan, Entwicklung des rechtlichen Schutzes von Fotografien in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der preußischen Gesetzgebung, 1. Auflg., Münster 1998 Der Autor befaßt sich in dieser lesenswerten Dissertation ausführlich mit den Hintergünden der Entwicklung des rechtlichen Schutzes von Fotografien. Er gibt dabei auch einen Überblick über die Entwicklung fotografischer Verfahren und die wirtschaftliche Entwicklung der Fotografie in den Anfangsjahren. Aktuelle Entwicklungen werden kurz dargestellt und auch Problembereiche der digitalen Fotografie aufgezeigt. Im Anhang sind u.a. historische Gesetzesmaterialien enthalten.
Riedel, Hermann, Fotorecht für die Praxis, 4. Auflg., München 1988 Das leider bisher nicht in einer Neuauflage erschienen Buch ist m.E. noch immer für praktische Fotorechtsfragen das beste mir bekannte und bei einigen Fragen auch das einzige. So ist etwa ein Kapitel über Fotografierverbote enthalten. Man sollte sich jedoch bewußt sein, daß sich einige Bestimmungen seit Erscheinen des Buches, etwa hinsichtlich der Schutzfristen, geändert haben. 
Schack, Haimo, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 1. Auflg., Tübingen 1997 Das hoch gelobte neue Lehrbuch von Schack (vgl. Rezension v. Nordemann GRUR 1998, 753) kann sich zum neuen Standard-Lehrbuch des Urheberrechts entwickeln. Es enthält außer der Erläuterung des Urheberrechts und der Leistungsschutzrechte auch einen Teil über die Zwangsverwertung von Urheberrechten, einen ausführlichen internationalen Teil, eine Darstellung des Urhebervertragsrechtes und über die Verwertungsgesellschaften. Letzteres hilft, die Stellung und Funktionsweise der VG Bild-Kunst zu verstehen. Leider sind die Ausführungen zu Lichtbildwerken mit 1 Seite (S. 99) und zu Lichtbildern mit 3 Seiten (S. 277f) sowie zur Verträgen über die Verwertung von Fotografien (S. 463) recht knapp geraten. (Rezension: Schricker JZ 1998, 671; Nordemann, A. K&R 1998, 440-441; Dillenz ZfRV 1998, 43.)
Schricker, Gerhard, Urheberrecht, 2. Auflg., München 1999 Der Standard-Kommentar zum Urheberrecht ist nach langer Zeit endlich in einer Neuauflage erschienen. In einem Anhang zu § 60 UrhG (Bildnis- bzw. Porträt-Fotos) werden die das Recht am eigenen Bild regelnden Bestimmungen der §§ 22 - 24 KUG kommentiert. Die umfangreichen Entscheidungsregister mit Parallelfundstellen sind nach Entscheidungen zum Urheberrecht und zum Recht am eigenen Bild unterteilt, wobei letzteres auch Angaben zur Höhe der ausgeurteilten Beträge enthält. Ebenfalls enthalten ist eine Kommentierung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.
Schulze, Marcel, Materialien zum Urheberrechtsgesetz, 2. Auflg., Weinheim 1997 Das zweibändige Werk enthält, mit dem Jahr 1870 beginnend, die verschiedenen Urhebergesetze und ihre Entwürfe sowie die fünf verabschiedeten EG-Richtlinien zum Urheberrecht und einige BVerfG-Entscheidungen. Das Werk ist auch in einer CD-ROM Ausgabe mit Vertragsmustern erhältlich. (Rezension: GRUR-Int. 1994, 774; GRUR 1994, 397; GRUR 1998, 597; GRUR 1998, 758; zur CD-ROM-Ausgabe: ZUM 1997, 671; ZUM 1996, 348.)
Voigtländer / Elster / Kleine, Urheberrecht, 4. Auflg., Berlin 1952 Dieses als Kommentar und erläuternde Textausgabe bezeichete Buch ist rechtshistorisch von Interesse. Es befaßt sich u.a. mit dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und der Photographie (KUG) von 1910, welches bis 1965 galt. Der Akademie-Entwurf eines Urheberrechtsgesetzes, die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) in der Rom- und in der Brüsseler-Fassung und die US-Copyrightbestimmungen von 1949 sind im Anhang wiedergegeben.
Wadle, Elmar, Photografie und Urheberrecht im 19. Jhd - Die deutsche Entwicklung bis 1876 , 1. Auflg., Weinheim 1996 (Geistiges Eigentum: Bausteine zur Rechtsgeschichte, S. 343) In diesem Beitrag stellt der Autor die Entstehungsgeschichte des Rechtsschutzes von Fotografien dar. Die Standpunkte reichten von fehlender Schutzfähigkeit, da es sich lediglich um die Nachbildung der Natur handele, über den Schutz der Investitionen als gewerbliches bzw. industrielles Produkt gegen Nachahmung und Vervielfältigung, bis zum Schutz als Kunstwerk (vgl. zum Gesamtwerk Bespr. v. Schmieder, NJW 1997, 3427; GRUR1997, 402; GRUR 1998, 747). Hierin mag die Ursache für den heutigen zweigeteilten urheber- und leistungsrechtlichen Schutz zu sehen sein.

JurPC Web-Dok.
119/1999, Abs. 3
* David Seiler ist Rechtsanwalt in Mainz. Hinweise zu den Literatur-Tips bitte an Rechtsanwalt Seiler. Weitere Informationen findet man auf der Homepage von Rechtsanwalt Seiler.
[online seit: 02.07.99]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Seiler, David, Literatur-Tips zum Urheber- und Fotorecht - JurPC-Web-Dok. 0119/1999