Markus Junker*"Das Internet als Chance oder Bedrohung?" - 1. REMUS-Symposion in SaarbrückenJurPC Web-Dok. 189/1998, Abs. 1 - 14 |
"Das Internet als Chance und Bedrohung" - zu diesem Thema fand am Mittwoch, den 25. November 1998 in Saarbrücken im Rahmen des REMUS-Projekts unter internationaler Beteiligung ein Expertentreffen mit Verantwortlichen aus dem gesamten Bundesgebiet statt. Eingeladen hatten das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes und das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes | JurPC Web-Dok. 189/1998, Abs. 1 |
I. Rechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet in Schulen |
Bereits heute eröffnen viele Schulen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Internet innerhalb oder außerhalb des Unterrichts zu nutzen. In dem Maße, wie die neuen Informations- und Kommunikationstechniken Einzug halten, sehen sich die Bildungseinrichtungen mit einer Fülle von Rechtsfragen konfrontiert, die sowohl de lege lata als auch de lege ferenda nahezu alle Rechtsgebiete berühren. Wie können die Verantwortlichen beispielsweise verhindern, daß die Schülerinnen und Schüler durch das Internet mit jugendgefährdenden Inhalten in Berührung kommen? Mit dieser und ähnlichen Fragen fühlen sich die Lehrerinnen und Lehrer im Alltag meist allein gelassen. Oft genug fragen sie sich, ob sie nicht schon "mit einem Bein im Gefängnis" stehen, wie ein Vertreter der Lehrerschaft auf dem Symposion anmerkte. | Abs. 2 |
II. Jugendschutz im Internet |
Schwerpunkt des 1. REMUS-Symposions waren Fragen des Jugendschutzes im Internet. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Themas waren die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor und zahlreiche Nachfragen von Verantwortlichen aus der Schulpraxis. Als Referenten konnten die Veranstalter mit Josef Dietl, Ola-Kristian Hoff und Marit Köhntopp renommierte Fachleute auf ihren Gebieten gewinnen. Ausführliche Zusammenfassungen der Vorträge und Diskussionen, weiterführende Materialien und Bilder sind unter der Adresse http://www.jura.uni-sb.de/remus/symposion/im Internet veröffentlicht. | Abs. 3 |
1. Josef Dietl: Die Qualifizierung von Internet-Inhalten (Content-Labeling) |
Josef Dietl, Mitglied des World/Wide/Web/Consortiums, berichtete über internationale Entwicklungen im Zusammenhang mit der Qualifizierung von Internet-Inhalten (Content-Labeling). Wie der Referent eingangs erläuterte, verbinde das World Wide Web, der mittlerweile wichtigste Dienst des Internet, die verschiedensten Kulturräume zu einem globalen Dorf, wodurch zahlreiche rechtliche Probleme entstünden. Das Internet sei im Unterschied zu den herkömmlichen Medien interaktiv, international und dezentral. Insbesondere der Kulturraum und daher zwangsläufig auch der Rechtsraum seien nicht mehr homogen. Veröffentlichungen zu rechtsradikalen Themen seien - anders als in der Bundesrepublik Deutschland - im Ausland zum Teil völlig legal. Derartige Probleme könnten allerdings durch label-unterstützte Filtertechniken gelöst werden: Eine Filtersoftware entscheide beim Abruf einer Web-Seite, ob der abgerufene Inhalt zugelassen werden soll. Um beispielsweise einem Kind nur erwünschte Inhalte zukommen zu lassen, könnten die Eltern einen entsprechenden Filter konfigurieren. In diesem Zusammenhang erläuterte der Referent ausführlich PICS (Platform for Internet Content Selection: http://www.w3.org/PICS/) und RDF (Resource Description Framework: http://www.w3.org/RDF/). RDF sei das System der Zukunft: Es erlaube eine bessere Unterstützung von Suchmaschinen. Mit Positivlisten ließen sich die empfehlenswerten Inhalte besser auffinden. Wünschenswert sei auch eine bessere Kontextunterstützung bei der Filterung. Insgesamt sei für RDF ein breites Anwendungsspektrum vorhanden. | Abs. 4 |
In der anschließenden Diskussion wurde zunächst die Frage aufgeworfen, ob es mit Rücksicht auf die Informationsvielfalt im Internet überhaupt möglich sei, alle Angebote zu labeln. Um dem Wachstum des Internet nicht hinterherzuhinken, müsse man - so die Antwort des Referenten - die Ersteller der Internet-Inhalte überzeugen, selbst Labels zu erstellen. Um den dadurch eröffneten Mißbrauchsmöglichkeiten zu begegnen, könne man allerdings durch das Signieren von Labels die Identifikation des Erstellers erleichtern oder die Erstellung von Labels an zentrale und als zuverlässig anerkannte Anbieter übertragen. Auf das Problem der Zensur mit Hilfe von PICS angesprochen, entgegnete der Referent, PICS erlaube nichts, was nicht auch ohne PICS ginge. Eine weitere Frage betraf die Schwierigkeiten der Eltern mit der Bedienung derartiger Filtersoftware. Oftmals seien die Kinder den Eltern hier weit überlegen. Beispiele aus dem Bereich des digitalen Fernsehen zeigten, daß die Eltern zum Teil hoffnungslos überfordert seien. Eine Lösung dieses Problems sah Dietl insbesondere in praktikablen Voreinstellungen des Herstellers. So seien die neuesten Versionen der marktführenden Browser von Netscape und Microsoft bereits mit Filtersoftware ausgestattet. Für Schulen, in denen ältere Versionen der Browser verwendet würden, gebe es beispielsweise separate Programme, von denen allerdings die meisten nicht PICS verwendeten. Dabei seien insbesondere Wortfilter nur bedingt einsetzbar, wie das Beispiel "Staat-sex-amen" zeige. | Abs. 5 |
2. Ola-Kristian Hoff: Das Konzept der EU-Kommission zum Internet-Gebrauch (Best Use) |
Im Anschluß an den Vortrag von Josef Dietl stellte Ola-Kristian Hoff, Mitglied der Generaldirektion XIII der EU-Kommission, das Konzept der Europäischen Union vor. Weitere Informationen zum Vortrag sind auf der Web-Site http://www.echo.lu/iap/zu finden. Hoff begann mit einem Überblick über die Entwicklung des Internet und dessen einzelner Dienste. Anhand von Zitaten aus einem Artikel von John Perry Barlow wies er auf die Chancen und Gefahren des Mediums hin ("a perfect breeding ground for both outlaws and new ideas about liberty"). Dabei erinnerte er an die zahlreichen staatlichen Maßnahmen gegen bestimmte Inhalte im Internet, die in den Achtziger Jahren begannen und mit dem Communication Decency Act in den USA einen vorläufigen Höhepunkt fanden. Hoff wies darauf hin, daß ein hundertprozentiger Schutz der Nutzer und insbesondere der Kinder und Jugendlichen im Internet nicht möglich sei. Es gebe keine Patentlösung für alle Probleme, sondern lediglich verschiedene Möglichkeiten, um den Schutz zu verbessern. Im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Internet-Inhalten betonte der Referent den Unterschied zwischen "harmful material" und "illegal material", wobei die genaue Abgrenzung allerdings nicht einfach sei. Im folgenden stellte der Referent ausführlich den "Action Plan on promoting safer Use of the Internet" vor. Zum Abschluß hob der Referent hervor, daß es nicht ausreiche, lediglich Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Außerdem dürfe die Kontrolle der Inhalte nicht zu einer Zensur führen, weder von Seiten des Staates noch durch die Internet Service Provider. | Abs. 6 |
Eine erste Anmerkung in der anschließenden Diskussion betraf die starke Ausrichtung der Pläne der EU auf die Industrie. Das werfe die Frage auf, wie man die privaten Anbieter kontrollieren könne. Hoff antwortete darauf, hier könnten insbesondere die Internet Service Provider Einfluß nehmen. Letztlich müsse man aber davon ausgehen, daß man nicht alle privaten Anbieter erreichen könne; es gebe insofern keine perfekte Lösung. Eine weitere Frage betraf die im "Action Plan" genannten Hot-Lines, deren Organisation und Aktivitäten sehr unterschiedlich seien. Von den Teilnehmern wurden schließlich Chancen und Gefahren der verschiedenen Rating-Systeme diskutiert. Dabei merkte Hoff an, daß die EU im Interesse der Verbraucher ein großes Angebot an derartiger Software begrüße; man müsse aber letztlich abwarten, welche Systeme sich zu Standards entwickelten. | Abs. 7 |
3. Marit Köhntopp: Datenschutz und Jugendschutz im Internet - Möglichkeiten und Grenzen |
Zum Abschluß referierte Marit Köhntopp, Mitarbeiterin des Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein, über die allgemeinen Möglichkeiten und Grenzen von Jugendschutz und Datenschutz im Internet. Die Folien zu dem Vortrag sind im Internet unter der Adresse http://www.netuse.de/~mk/publikationen/vortraege/dsjs/index.htmveröffentlicht. | Abs. 8 |
In dem datenschutzrechtlichen Teil des Beitrags ging die Referentin zunächst darauf ein, welche Daten wo im Internet aufzufinden sind (Bestandsdaten, Verbindungsdaten, Inhaltsdaten), wer Zugriff auf welche Daten hat und wer für welche Daten verantwortlich ist. Sie wies darauf hin, daß das Internet nicht unter Sicherheitsaspekten entwickelt wurde und daher zahlreiche Sicherheitsrisiken in sich berge (Schwächen in Protokollen, in Implementierungen, in Installationen und in Rechnersystemen). Daher seien zahlreiche Angriffsmöglichkeiten denkbar. In rechtlicher Hinsicht sei die Rechtslage diffus; Schwierigkeiten würden insbesondere durch grenzüberschreitende Datenflüsse verursacht. Jeder Nutzer des Internet hinterlasse im übrigen Datenspuren. Die Referentin erklärte dies anhand der Dienste E-Mail, News und WWW und stellte danach einige Maßnahmen vor, um Daten zu schützen (anonyme oder pseudonyme Nutzung, digitale Signaturen, Verschlüsselungstechniken, elektronische Robinson-Liste). | Abs. 9 |
Den jugendschutzrechtlichen Teil des Beitrags leitete die Referentin mit einigen Beispielseiten aus dem WWW ein; auch sei es für Jugendliche nicht schwierig, an Paßworte für einschlägige Dienste zu gelangen. Ausführlich stellte die Referentin in diesem Zusammenhang Möglichkeiten zur Inhaltskontrolle dar. Sie erläuterte einige Methoden (Blocking, Filtering, Labeling/Rating, Monitoring), wies allerdings ebenso ausführlich auf die Grenzen (These: Die Inhaltskontrolle ist unscharf, nie werden alle unerwünschten Inhalte abgeblockt) und die Nebenwirkungen hin (These: Die Inhaltskontrolle ist unscharf, in der Regel werden unschuldige Inhalte mit abgeblockt). Zum Abschluß erteilte die Referentin einige Empfehlungen für einen praktikablen Jugendschutz im Internet. Zwar seien insbesondere für Kinder Positivlisten eine geeignete Maßnahme, allerdings dürfe dabei die Medienerziehung nicht vernachlässigt werden. Weder Datenschutz noch Jugendschutz ließen sich automatisieren. | Abs. 10 |
Die erste Frage in der anschließenden Diskussion bezog sich auf einen aktuellen datenschutzrechtlichen Fall, in dem der Arbeitgeber eine private E-Mail eines Mitarbeiters gelesen hatte, der aufgrund des Inhalts dieser E-Mail entlassen wurde. Die Referentin erläuterte die verschiedenen Aspekte des Falles. Prof. Dr. Herberger wies auf die Parallele zur Briefpost hin. Im Anschluß daran wurde die parallele Rechtslage im Verhältnis Schule-Schüler erörtert. Dabei wies die Referentin darauf hin, daß aus der Vielzahl der E-Mails automatisch mit Hilfe bestimmter Suchworte einzelne Beiträge ausgefiltert werden könnten. Aus dem Publikum wurde allerdings angemerkt, daß die meisten Lehrer wohl insofern nicht die technischen Kenntnisse besäßen. | Abs. 11 |
III. Rahmen und Ausblick: Das REMUS-Projekt |
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion waren sich die Experten einig, daß eine rechtliche Begleitung für den Einsatz von Multimedia und Internet in den Schulen unabdingbar sei. Bereits im Vorfeld der Entstehung rechtlicher Konflikte sollten Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer Hilfe erhalten. Insbesondere bei der letztgenannten Personengruppe könne dies sogar die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebieten. Bund und Länder haben diese Problemkonstellation bereits frühzeitig erkannt und haben daher die Errichtung eines zentralen elektronischen Informationssystems im Internet geplant, das allen Verantwortlichen die Möglichkeit bieten soll, sich treffsicher, aktuell und vollständig über die einschlägigen Rechtsfragen zu informieren und auszutauschen. | Abs. 12 |
Zur Umsetzung dieser Idee hat das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung mit REMUS eine Projektstudie angefertigt, die die wesentlichen Elemente eines derartigen Informationssystems vorstellt und begründet. "REMUS" steht dabei für "Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schule und Hochschule". Das Projekt ist somit nicht auf den Bereich der Schulen begrenzt, da sich die Probleme innerhalb der Hochschulen in ähnlicher Weise stellen und - soweit möglich - eine einheitliche Lösung für alle Bildungseinrichtungen angestrebt wird. Auf der REMUS-Web-Site (http://www.jura.uni-sb.de/remus/) werden derzeit insbesondere Sammlungen und Systematisierungen einschlägiger praxisrelevanter Fragen sowie Materialien und Diskussionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. | Abs. 13 |
Mit dem Thema "Jugendschutz im Internet" wurde im
Rahmen von REMUS nun eines der zentralen Probleme des Einsatzes von Multimedia
und Internet in Schulen und Hochschulen aufgegriffen. Am Rande der Veranstaltung
berichteten die Teilnehmer aus ihrer Praxis und von den dabei auftretenden
urheber-, datenschutz- und nicht zuletzt prüfungsrechtlichen Problemen. Am
Ende der Veranstaltung bestand daher weitgehend Einigkeit, auf dem mit REMUS
eingeschlagenen Weg weiter voranzuschreiten.
| JurPC Web-Dok. 189/1998, Abs. 14 |
* Markus Junker ist Doktorand und Mitarbeiter bei Prof. Dr. Herberger am Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes (E-Mail: m.junker@rz.uni-sb.de). |
[online seit: 11.12.98 ] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Junker, Markus, "Das Internet als Chance oder Bedrohung?" - 1. REMUS-Symposion in Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0189/1998 |