Wolfram Viefhues *Bericht über den 6. Deutschen EDV-Gerichtstag |
Der Deutsche EDV-Gerichtstag hat sich inzwischen als große Informationsbörse und wichtiges Gesprächsforum etabliert. In seinem sechsten Jahr fand die Veranstaltung vom 09.04.1997 bis 11.04.1997 in Saarbrücken statt und begann auch in diesem Jahr am Mittwoch mit dem Eröffnungsabend bei der juris GmbH. Hier bot sich neben der Gelegenheit zu zwanglosen Gesprächen zwischen den Teilnehmern aus Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft, Wirtschaft, Verwaltung und den Fachverlagen auch die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die neueste Entwicklung "juris Formular für Windows" zu informieren. | JurPC Web-Dok. 3/1997, Abs. 1 |
Am Donnerstag betonte der Justizminister des Saarlandes, Dr. Walter in seiner Begrüßungsansprache im Auditorium Maximum der Universität des Saarlandes , daß sich der EDV-Gerichtstag inzwischen zu einer Tradition entwickelt habe und sagte unter dem Beifall der über 400 Teilnehmer die weitere Unterstützung der Fachtagung seitens der Landesregierung zu. | Abs. 2 |
In dem Eröffnungsvortrag zum Thema "Justizreform durch Informationstechnologie" stellte anschließend Staatssekretär Dr. Ritter vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm "Justiz 2003" vor, in dem mit einem Investitionsvolumen von nahezu einer halben Milliarde Mark die flächendeckende vernetzte elektronische Ausstattung der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit innerhalb der nächsten 6 Jahre vorgesehen ist. | Abs. 3 |
Abgerundet wurde dieser Arbeitskreis durch die Vorstellung des von Bayern entwickelten Programms zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften STARIS sowie der Entwicklungen zum Zentralen staatsanwaltschaftlichen Informationssystem ZStV, mit der erstmalig auf dem EDV-Gerichtstag auch eine Entwicklung unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz vorgestellt wurde. | Abs. 11 |
Erneut im Mittelpunkt der Erörterungen eines speziellen Arbeitskreises des EDV-Gerichtstages stand das Thema "Sicherheit und EDV", in dem vor allem dem Problem der Mißbrauchssicherheit von Magnetkarten nachgegangen wurde. Die praktische Situation ist leider schon fast alltäglich: die EC-Karte ist weg, das Konto leergeräumt, die Bank weigert sich, Ersatz zu leisten. Die juristische Problematik ist schnell umschrieben: wer muß nachweisen, daß die Karte gestohlen und die Pin-Nummer vom Kontoinhaber nicht leichtfertig bekanntgeben worden ist? Bisher haben die Banken dahingehend argumentiert, daß ohne vorherige Kenntnis der Geheimzahl keine Abhebungen möglich seien. Es gibt aber eine Fülle von Möglichkeiten, den Code der Magnetkarten auch ohne Kenntnis der PIN-Nummer zu knacken, sei es durch geheime oder offene Beobachtung, sei es durch unterstützende Rechner mit entsprechender Software; auch schlichtes Ausprobieren ist bei entsprechender Kenntnis der mathematischen Grundlagen in vertretbarer Zeit möglich. Diese im Arbeitskreis intensiv diskutierten neuen Erkenntnisse haben inzwischen auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung gezeigt und das Oberlandesgericht Hamm in einem als sensationell bewerteten Urteil (31 U 72/96) dazu bewogen, von der bisherigen Rechtsprechung des ersten Anscheins abzuweichen und dem Kreditinstitut die volle Beweislast dafür aufzuerlegen, daß der Bankkunde die PIN-Nummer weitergegeben habe. | Abs. 13 |
Im Mittelpunkt des Rechtspfleger-Arbeitskreises stand die zum 1.1.1999 in Kraft tretenden Insolvenzrechtsreform und deren elektronische Umsetzung. Neben die Unternehmensinsolvenz tritt dann die Verbraucherinsolvenz mit den komplexen Regelungen der Restschuldbefreiung. Diese völlig neuen gesetzlichen Regelungen werden nicht nur die Justiz mit einer großen Anzahl von zusätzlichen Verfahren und damit erheblichen Zusatzaufgaben belasten, sondern auch für Schuldnerberatungsstellen und Anwaltschaft neue Dienstleistungsbereiche eröffnen. Vorgestellt wurden in diesem Arbeitskreis die in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Schritte für eine elektronische Unterstützung der noch einzurichtenden 19 Insolvenzgerichte des Landes durch das Projekt IT-INSO. | Abs. 17 |
Zum "Internet" - einem Dauerthema des EDV-Gerichtstages - wurden eine Reihe von Arbeitskreisen durchgeführt, in denen der erste Zugang zum Internet, die Erstellung einer eigenen Homepage, die eigene Datenbank im Internet und am Beispiel der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit die Darstellung eines Gerichts im Internet behandelt wurden. | Abs. 19 |
Der nächste EDV-Gerichtstag wird vom 1.-3.4.1998 in Saarbrücken stattfinden. Im Internet ist der EDV-Gerichtstag erreichbar unter http://edvgt.jura.uni-sb.de/ | JurPC Web-Dok. 3/1997, Abs. 22 |
Weiteres zum Thema im Internet: (Red.) |
* Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages. |
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[15.10.97] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Bericht über den 6. Deutschen EDV-Gerichtstag vom 09.04.1997 bis 11.04.1997 in Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0003/1997 |