JurPC Web-Dok. 3/1997 - DOI 10.7328/jurpcb/199712106
Startpunkt für Tabelle nicht gefunden!

Wolfram Viefhues *

Bericht über den 6. Deutschen EDV-Gerichtstag
vom 09.04.1997 bis 11.04.1997 in Saarbrücken

JurPC Web-Dok. 3/1997, Abs. 1 - 22




Der Deutsche EDV-Gerichtstag hat sich inzwischen als große Informationsbörse und wichtiges Gesprächsforum etabliert. In seinem sechsten Jahr fand die Veranstaltung vom 09.04.1997 bis 11.04.1997 in Saarbrücken statt und begann auch in diesem Jahr am Mittwoch mit dem Eröffnungsabend bei der juris GmbH. Hier bot sich neben der Gelegenheit zu zwanglosen Gesprächen zwischen den Teilnehmern aus Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft, Wirtschaft, Verwaltung und den Fachverlagen auch die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die neueste Entwicklung "juris Formular für Windows" zu informieren. JurPC Web-Dok.
3/1997, Abs. 1
Am Donnerstag betonte der Justizminister des Saarlandes, Dr. Walter in seiner Begrüßungsansprache im Auditorium Maximum der Universität des Saarlandes , daß sich der EDV-Gerichtstag inzwischen zu einer Tradition entwickelt habe und sagte unter dem Beifall der über 400 Teilnehmer die weitere Unterstützung der Fachtagung seitens der Landesregierung zu. Abs. 2

In dem Eröffnungsvortrag zum Thema "Justizreform durch Informationstechnologie" stellte anschließend Staatssekretär Dr. Ritter vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm "Justiz 2003" vor, in dem mit einem Investitionsvolumen von nahezu einer halben Milliarde Mark die flächendeckende vernetzte elektronische Ausstattung der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit innerhalb der nächsten 6 Jahre vorgesehen ist. Abs. 3
Die steigende Belastungssituation einerseits, die Erschöpfung der öffentlichen Haushalte andererseits beinhalte auch für die Justiz eine riesige Herausforderung, eine grundlegende Modernisierung - wie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung - in Angriff zu nehmen, um auch die Entscheidungskompetenz und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Abs. 4

Gerade in Zeiten knapper Ressourcen bedinge die Funktionsfähigkeit der Justiz und die Qualität der Rechtsprechung eine Verbesserung der Gesetzgebung, hervorragend qualifiziertes und motiviertes Personal, einfache und verständliche Verfahrensabläufe, angemessene Arbeitsmittel und moderne technische Unterstützung. Da die Zahl derjenigen, die die vermehrt anfallende Arbeit zu erledigen haben, nicht vermehrbar sei, verbleibe lediglich noch die Möglichkeit, die Arbeitserledigung grundlegend zu verbessern. Wesentliche Erwartungen im Hinblick auf die Justizreform liege daher bei den modernen Informationstechnologien. Abs. 5

Zwar sei bereits bisher mit EDV gearbeitet worden, wobei man allerdings vielfach veraltete Systeme mit Insellösungen für spezielle Bereiche eingesetzt habe und so das Potential nicht annähernd ausgenutzt worden sei. Zwingend notwendig sei daher eine Technik-Offensive mit dem Ziel der Vollausstattung und Runderneuerung der Informationstechnik verbunden mit einem kompletten Reorganisationsprozeß der Justiz. Abs. 6

Justiz 2003 bedeute die informationstechnische Vollausstattung aller Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes mit rund 20.000 Arbeitsplätzen. Allerdings verlange der Finanzminister für die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel von knapp 480 Millionen DM im Gegenzug eine Reduzierung der Personalkosten durch den Abbau von 2.275 Stellen, der jedoch erst zwei Jahre nach der erfolgten technischen Ausstattung wegfallen. Dagegen werden bereits in der Aufbauphase zusätzliche Stellen für Anwender- und Systembetreuer eingerichtet. Wichtig sei die Feststellung, daß Personalabbau die unvermeidliche Konsequenz, aber nicht das Ziel der Justizreform sein dürfe; Ziel der Justizreform müsse eine moderne Justiz sein, die ihren Auftrag der Rechtsgewährung auch künftig erfüllen kann. Abs. 7

Zur Umsetzung des Konzeptes "Justiz 2003" werde vorübergehend neben die herkömmliche Struktur der Justizverwaltung zu deren Beratung, Unterstützung und Entlastung eine zusätzliche Projektorganisation gestellt. Zu betonen sei, daß der EDV-Einsatz die Arbeitsabläufe revolutioniere und daher zugleich eine Reorganisation vor Ort erfordere, um die bisherige, "altväterlich" anmutende Arbeitsorganisation durch moderne Organisationsmodelle wie z.B. Service-Einheiten zu ersetzen. Bei der derzeit entwickelten Software werde besonders den Anforderungen des Richterarbeitsplatzes Rechnung getragen, der voll durch die IT-Lösung unterstützt werde. Abs. 8

Der von der Bund-Länder-Kommision für Datenverarbeitunggestaltete Arbeitskreis machte an einigen Beispielen deutlich, daß auch die Entwicklung in den anderen Bundesländern nicht stehen bliebt. So stellten Berlin und Niedersachen den derzeitigen Stand der Automation ihrer Familiengerichte vor. Das beim Familiengericht Tempelhof initiierte Projekt AUFAM dient der elektronischen Unterstützung der Service-Einheiten in Familiensachen und beinhaltet einen von den Richtern selbst entwickelten Katalog von etwa 1.000 Textbausteinen, mit denen die Standardfälle für Richter, Protokollführer, Schreibdienst und Rechtsantragstelle abgedeckt werden. Beim Amtsgericht Hannover ist das FTCAM-Systementwickelt worden, in dem mit rund 450 Formularen die Hälfte der richterlichen Dezernatsarbeit und rund 90 % aller Scheidungsurteile automationsunterstützt erstellt werden können. Aus Rheinland-Pfalz stammt die EDV-Lösung MAJA, die der Automationsunterstützung der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit dient und alle Grundfunktionen der Service-Einheiten abdeckt; mit dieser Lösung sollen bis Ende 1998 alle ordentlichen Gerichte des Landes ausgestattet sein. Bei der in Niedersachen entwickelten Lösung EUREKA handelt es sich um ein integriertes Paket zur Unterstützung der Service-Einheiten; dieses Programm ist zwischenzeitlich auch in anderen Bundesländern im Einsatz. Abs. 9

In der anschließenden Podiumsdiskussion zwischen Vertretern einiger Landesjustizverwaltungen und juristischen Standesorganisationen wurde der Frage "IT-Einsatz im Spannungsverhältnis zwischen Rationalisierungsnotwendigkeit und richterlichen Unabhängigkeit bzw. rechtspflegerischer Selbständigkeit" nachgegangen. Abs. 10

Abgerundet wurde dieser Arbeitskreis durch die Vorstellung des von Bayern entwickelten Programms zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften STARIS sowie der Entwicklungen zum Zentralen staatsanwaltschaftlichen Informationssystem ZStV, mit der erstmalig auf dem EDV-Gerichtstag auch eine Entwicklung unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz vorgestellt wurde. Abs. 11

Das Thema EDV-gestützte Kooperation zwischen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten wurde am Beispiel des in Nordrhein-Westfalen gemeinsam von STA und Polizei erarbeiteten Programms WIKRI/FE zur Aufarbeitung von Sachverhalten in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen erörtert. Durch den gemeinsamen Einsatz dieser auf der Basis von Access 2.0 erstellten Software soll ein Höchstmaß an Austauschbarkeit zwischen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Datenbeständen erreicht werden. Zielrichtung ist hierbei auch, das für Ermittlungsverfahren bedeutsame Informationsmaterial durch verschiedene Dienststellen gleichzeitig aufarbeiten zu lassen. Dabei wird einer aus der strafprozessualen Beweislage folgenden Grundanforderung an eine strukturierte Aufbereitung von Ermittlungsverfahren Rechnung getragen und dazu jede Information mit einer Fundstelle zu belegen. Abs. 12

Erneut im Mittelpunkt der Erörterungen eines speziellen Arbeitskreises des EDV-Gerichtstages stand das Thema "Sicherheit und EDV", in dem vor allem dem Problem der Mißbrauchssicherheit von Magnetkarten nachgegangen wurde. Die praktische Situation ist leider schon fast alltäglich: die EC-Karte ist weg, das Konto leergeräumt, die Bank weigert sich, Ersatz zu leisten. Die juristische Problematik ist schnell umschrieben: wer muß nachweisen, daß die Karte gestohlen und die Pin-Nummer vom Kontoinhaber nicht leichtfertig bekanntgeben worden ist? Bisher haben die Banken dahingehend argumentiert, daß ohne vorherige Kenntnis der Geheimzahl keine Abhebungen möglich seien. Es gibt aber eine Fülle von Möglichkeiten, den Code der Magnetkarten auch ohne Kenntnis der PIN-Nummer zu knacken, sei es durch geheime oder offene Beobachtung, sei es durch unterstützende Rechner mit entsprechender Software; auch schlichtes Ausprobieren ist bei entsprechender Kenntnis der mathematischen Grundlagen in vertretbarer Zeit möglich. Diese im Arbeitskreis intensiv diskutierten neuen Erkenntnisse haben inzwischen auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung gezeigt und das Oberlandesgericht Hamm in einem als sensationell bewerteten Urteil (31 U 72/96) dazu bewogen, von der bisherigen Rechtsprechung des ersten Anscheins abzuweichen und dem Kreditinstitut die volle Beweislast dafür aufzuerlegen, daß der Bankkunde die PIN-Nummer weitergegeben habe. Abs. 13

Der Arbeitskreis "Handbuch und Dokumentation" befaßte sich mit den Anforderungen, denen Softwaredokumentationen entsprechen sollen und verfolgte das Ziel, zur Verbesserung der oft unzureichenden Beschreibungen von Softwareprodukten beizutragen. Dazu wurden aus rechtlicher und technischer Sicht Kriterien für die System- und Anwenderdokumentation vorgestellt, rechtliche Anforderungen an elektronische und schriftliche Dokumentationen sowie die Rechtsfolgen fehlender oder unvollständiger Handbuchlieferungen behandelt und aus der Sicht eines Programmautors die praktischen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und die unterschiedlichen Funktionen von Handbuch und Hilfesystem dargestellt. Abs. 14

Ausgehend von der Überlegung, daß der alle Anforderungen abdeckende EDV-Musterarbeitsplatz noch keinesfalls Realität ist, ging man im Arbeitskreis "EDV-Management in der Anwaltskanzlei" den Fragestellungen nach, was der Anwalt von der EDV erwarte, was die EDV vom Anwalt verlange und wieviel EDV-Management der Anwalt brauche. Im Spannungsfeld zwischen der "großen" Lösung durch spezielle Kanzleisoftware und den individuellen Einsatz von gängiger Standardsoftware wurden Lösungsansätze vorgestellt und von den Teilnehmern diskutiert. Abs. 15

Der Arbeitskreis "Softwarebewertung", in dem in den Vorjahren bereits ein allgemeiner Kriterienkatalog zur Bewertung von Rechtsanwendersoftware und - in Zusammenarbeit mit dem Familiengerichtstag - ein besonderer Katalog zur Bewertung familienrechtlicher Programme verabschiedet worden ist, wendete sich in diesem Jahr den Datenbanken auf CD-ROM und damit dem derzeit wohl gängigsten elektronischen Medium im juristischen Bereich zu und erörterte die Thematik aus der unterschiedlichen Sicht von Anwendern, Softwareberatern und Verlagsvertretern. Abs. 16

Im Mittelpunkt des Rechtspfleger-Arbeitskreises stand die zum 1.1.1999 in Kraft tretenden Insolvenzrechtsreform und deren elektronische Umsetzung. Neben die Unternehmensinsolvenz tritt dann die Verbraucherinsolvenz mit den komplexen Regelungen der Restschuldbefreiung. Diese völlig neuen gesetzlichen Regelungen werden nicht nur die Justiz mit einer großen Anzahl von zusätzlichen Verfahren und damit erheblichen Zusatzaufgaben belasten, sondern auch für Schuldnerberatungsstellen und Anwaltschaft neue Dienstleistungsbereiche eröffnen. Vorgestellt wurden in diesem Arbeitskreis die in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Schritte für eine elektronische Unterstützung der noch einzurichtenden 19 Insolvenzgerichte des Landes durch das Projekt IT-INSO. Abs. 17

Last but not least wurden in einem Arbeitskreis zum Thema "Such- und Ordnungskriterien in juristischen Datenbanken am Beispiel von juris" aktuelle Suchsysteme skizziert, neue Tendenzen zu ihrer Verbesserung dargestellt und in diesem Zusammenhang über der Entwicklungsstand der Arbeiten an der neuen juris-Sachgebietsgliederung berichtet.

Abs. 18

Zum "Internet" - einem Dauerthema des EDV-Gerichtstages - wurden eine Reihe von Arbeitskreisen durchgeführt, in denen der erste Zugang zum Internet, die Erstellung einer eigenen Homepage, die eigene Datenbank im Internet und am Beispiel der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit die Darstellung eines Gerichts im Internet behandelt wurden. Abs. 19

Auch die elektronische Spracherkennung fand wieder große Beachtung. In einem speziell eingerichteten Sprachlabor konnten hier zehn interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem umfangreichen praktischen Test des Spracherkennungssystems der Fa. Phillips teilnehmen, der mit sehr zufriedenstellenden Ergebnissen abgeschlossen worden ist.

Abs. 20

Besonders reichhaltig beschickt war in diesem Jahr die Firmenbegleitausstellung, in der für die Teilnehmer des Gerichtstages vielfache Gelegenheit bestand, sich über das umfangreiche Sortiment juristischer Software aller Art, über Dienstleistungsangebote auf dem Gebiet der Informationstechnik und nicht zuletzt die Palette des Angebots zahlreicher Fachverlage und elektronischer Publikationsorgane zu informieren. Besonders intensiv genutzt wurde dabei von den Teilnehmern auch die Möglichkeit, selbst mit den Autoren von Programmen und Büchern zu diskutieren und praktische Anwendungsmöglichkeiten zu erörtern.

Abs. 21

Der nächste EDV-Gerichtstag wird vom 1.-3.4.1998 in Saarbrücken stattfinden. Im Internet ist der EDV-Gerichtstag erreichbar unter http://edvgt.jura.uni-sb.de/

JurPC Web-Dok.
3/1997, Abs. 22


Weiteres zum Thema im Internet:
(Red.)



* Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages.

Zurück zum Textanfang.

[15.10.97]

Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Viefhues, Wolfram, Bericht über den 6. Deutschen EDV-Gerichtstag vom 09.04.1997 bis 11.04.1997 in Saarbrücken - JurPC-Web-Dok. 0003/1997