Simon Möller, Stephan Ott *Von dem Versuch, ein Gesetz in einem Wiki zu schreibenJurPC Web-Dok. 81/2009, Abs. 1 - 33 |
Am Anfang des Projektes stand eine Idee: Ist es möglich, ein Gesetz unter Einbindung all derjenigen zu entwerfen, die direkt von ihm betroffen wären - also insbesondere den Bürgern und den mit diesem Rechtsgebiet befassten Juristen? Ein solcher Entwurf könnte geschrieben werden, indem all diese "Stakeholder" über eine sog. Wiki-Software eingebunden werden. Mittels dieser Software - so war die Idee - sollten sich die Beteiligten über mögliche Gesetzesänderungen austauschen und schließlich einen vollständigen Entwurf eines neuen Gesetzes präsentieren. | JurPC Web-Dok. 81/2009, Abs. 1 |
Das Projekt wurde durchgeführt, indem versucht wurde, einen Neuentwurf für das Telemediengesetz auszuarbeiten. Ein vollständiger Entwurf wurde aber letztlich nicht erreicht. Dieser Beitrag beschreibt die Ansatzpunkte des Versuchs, die Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben und benennt die Gründe für das partielle Scheitern. Schließlich soll erörtert werden, ob ein ähnliches Projekt - unter anderen Rahmenbedingungen - erfolgreich sein könnte. | Abs. 2 |
Diese Darstellung ist zugleich auch eine einleitende Erklärung für einen zweiten Aufsatz. In diesem geht es um einen konkreten Änderungsvorschlag für das Telemedienrecht, der Ergebnis des Projektes ist: Eine Neuformulierung der Impressumspflichten aus § 5 TMG und § 55 RStV.[2] | Abs. 3 |
I. Hintergrund: Funktionsweise eines Wikis |
Ein Wiki ist eine Software, die geschrieben wurde, um sehr einfach und schnell kollaborativ Dokumente zu verarbeiten. Wikis sind Teil des World Wide Web und können in normalen Internet-Browsern verwendet werden, benötigen also keine spezielle Client-Software. Die populärste Anwendung eines Wikis ist die Online-Enzyklopädie Wikipedia, es existieren jedoch auch unzählige andere Anwendungsfelder. Der Vorteil einer Wiki-Software gegenüber anderen vergleichbaren Systemen ist, dass sie weitgehend intuitiv bedient werden kann — so ist es für Außenstehende sehr leicht, sich am Aufbau der Dokumente zu beteiligen. Die Wikipedia verdankt ihren inhaltlichen Reichtum und ihre (freilich umstrittene) Qualität denn auch der sog. "Weisheit der Vielen"[3], die sich daraus ergibt, dass an der Erstellung der Enzyklopädie tausende Nutzer auf der ganzen Welt beteiligt sind. | Abs. 4 |
Dennoch erfordert auch der Umgang mit einem Wiki bestimmte Grundfertigkeiten. Die Textverarbeitung erfolgt nicht vollständig intuitiv, sondern erfordert die Kenntnis der Programmsprache und eine gewisse Technik-Affinität. | Abs. 5 |
II. Entstehungsgeschichte |
1. Entstehung der Idee |
Die Idee, ein solches Projekt durchzuführen, entstand während einer Redaktionssitzung des juristischen Weblogs Telemedicus. Die Redaktion besteht im Kern aus fünf Jurastudenten, die sich alle im Bereich des Internet- und Medienrechts spezialisiert haben.[4]Zugleich knüpft die Idee an einen Versuch an, der in Neuseeland durchgeführt wurde: Dort hatte die Nationale Polizeibehörde im Rahmen der Konsultationsprozesse zu einem neuen Police Act auch ein Wiki eingesetzt. Nach eigenen Angaben erzielte das neuseeländische Projekt "überwältigende Resonanz".[5] | Abs. 6 |
2. Start des Projekts |
Die Redaktion legte sich, nachdem sie das Projekt beschlossen hatte, darauf fest, den Ablauf des Projektes zunächst offen zu lassen. Unter Berücksichtigung des Prinzips "perpetual beta" sollte zunächst nur ein initialer Aufruf veranlasst werden, so dass die konkrete Projektplanung erst unter Einbeziehung der neu erreichten Interessierten durchgeführt werden würde. Daher wurde zunächst nur eine Wiki-Software des populären Typs "Mediawiki" installiert, eingerichtet und die grundlegenden Texte zum Einstieg verfasst. Einzelne Redaktionsmitglieder übernahmen dabei die technische Administration. | Abs. 7 |
In der Folge veröffentlichten Mitglieder des Gründungsteams Aufrufe auf den Weblogs "Telemedicus" und "Netzpolitik.org", sich an dem Projekt zu beteiligen und sich auf einer zugehörigen Mailingliste anzumelden. "Telemedicus" erreichte zu dieser Zeit etwa 300 Leser pro Tag,[6]"Netzpolitik.org" gehört dagegen zu den meistgelesenen Weblogs Deutschlands.[7] Telemedicus richtet sich gezielt an im Medienrecht spezialisierte Juristen, Netzpolitik.org beschäftigt sich ebenfalls schwerpunktmäßig mit Fragen rund um die Regulierung des Internets, hat allerdings keine spezifisch juristische Ausrichtung. In der Folge berichteten mehrere andere Online-Medien über das Projekt.[8] | Abs. 8 |
Nach dem ersten Aufruf meldeten sich zunächst etwa 15 Interessenten auf der Mailingliste an. | Abs. 9 |
3. Ablauf des Projektes |
Am Beginn standen somit ein betriebsfertiges Wiki, eine Mailingliste und ein Team von ca. 8 Personen, die sich — mit unterschiedlichen Schwerpunkten - am Aufbau der Projektstruktur und des Wikis beteiligten. Im Folgenden soll der zeitliche Ablauf systematisch dargestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen Phasen sich teilweise zeitlich überschnitten. | Abs. 10 |
a) Verhandlungen über die interne Organisation |
Die interne Organisation des Projektes war absichtlich bisher noch nicht erfolgt und sollte nun unter Einbeziehung der neuen Teilnehmer erfolgen. Daher stießen die initialen Gründer zunächst über die Mailingliste eine Diskussion darüber an, wie das Projekt sich organisieren sollte. An dieser Diskussion beteiligten sich nur 4-5 Personen; sie verlief schließlich ergebnislos. Bis zum Ende des Projektes hatte sich keine Struktur gebildet. Verantwortlichkeiten, Pflichten und Rechte der Beteiligten blieben somit undefiniert. | Abs. 11 |
b) Definition der Arbeitsphasen und Arbeitsweise |
Zunächst wurden zwei Vorschläge erörtert, wie der Gesetzesentwurf entstehen sollte. Es wurden konkret zwei Vorschläge formuliert: | Abs. 12 |
Erster Vorschlag: Aufbau einer Wissens-Sammlung mit darauf aufbauender Formulierung des Gesetzestextes |
Kerngedanke dieses Vorschlags war, zunächst keinen konkreten Gesetzesvorschlag zu erstellen, sondern lediglich die Kernbereiche des Telemedienrechts in Form von lexikonähnlichen Artikeln zu skizzieren. Die Beiträge sollten, ähnlich zur Wikipedia, flüssig zu lesen sein, allerdings nicht enzyklopädische Ausrichtung haben. Der Fokus sollte vielmehr darauf liegen, Defizite der bisherigen Rechtslage auszumachen und zu dokumentieren. Auf diese Weise sollte, am Ende des Arbeitsprozesses, eine konkrete Formulierung des jeweiligen Problems liegen. Auf das beschriebene Problem antwortend sollte schließlich ein konkreter Formulierungsvorschlag für einen Neuentwurf erarbeitet werden. | Abs. 13 |
Zweiter Vorschlag: Direkte Formulierung des Gesetzestextes |
Der Gegenvorschlag berief sich darauf, dass eine zu lange Vorlaufphase dem eigentlichen Projekt (einen Gesetzesentwurf zu formulieren) schaden könnte. Zum einen sei der Aufbau von vollständigen Wiki-Artikeln sehr arbeitsaufwändig, zum anderen bestünde die Gefahr, dass die jeweiligen Autoren der Artikel während des Erstellungsprozesses zu "Experten" würden, so dass insbesondere Nichtjuristen von einer Diskussion abgeschreckt würden. | Abs. 14 |
Die "Mehrheit" (ein echter Mechanismus zur Entscheidungsfindung wurde nie eingeführt) folgte schließlich dem ersten Vorschlag. In der Folge begannen die Teilnehmer mit dem Aufbau von Wiki-Artikeln. | Abs. 15 |
c) Die inhaltliche Arbeit |
Größere Entwürfe entstanden im Verlauf des Projektes zu folgenden Themen: "Intermediärhaftung", "Tracking / Datenschutz", "Suchmaschinen", "Anwendungsbereich des TMG" und "Impressumspflichten". Diese Entwürfe wurden unterschiedlich weit entwickelt. Hier wirkte sich stark aus, dass die Teilnehmermenge mit nur 8 Personen sehr gering war. Dies war für die Ausarbeitung des Entwurfs viel zu wenig: Ein vollständiger Entwurf hätte geschätzt aus etwa 20 ausgearbeiteten Artikeln bestanden, die jeweils unter hohem zeitlichem Aufwand hätten erarbeitet werden müssen. | Abs. 16 |
Die dünne Personaldecke wirkte sich nicht nur auf das Entstehen der Artikel an sich aus, sondern auch auf die dazu geführten Diskussionen. In einem Projekt, das an sich ja kollaborativ angelegt war, kam letztlich nur bei einem einzigen Themenbereich eine echte Zusammenarbeit zustande: bei den Impressumspflichten.[9] | Abs. 17 |
d) "Einschlafen" des Projektes |
Im Verlauf des Projekts wurde klar, dass in der aktuellen Zusammensetzung das selbst gesetzte Ziel (einen vollständigen Entwurf auszuarbeiten) nicht erreicht werden würde. Zu dieser Frage führten die Teilnehmer über die Mailingliste Diskussionen, wobei Einigkeit darüber stand, dass man das Projekt nicht einfach aufgeben dürfe und mehr neue Mitglieder anwerben müsste. Diese Vorschläge setzte aber niemand in die Tat um — mangels definierter Strukturen war auch niemand dafür verantwortlich. | Abs. 18 |
Nachdem in den ersten drei Wochen noch relativ viel an dem Projekt gearbeitet wurde, stellten die Teilnehmer ihre Arbeit nun einer nach dem anderen ein. Dies geschah freilich nicht in Form einer förmlichen "Abmeldung", sondern sukzessiv. Letztlich fiel das Projekt nach ca. zwei Monaten in ein Stadium der Inaktivität, nur sporadisch unterbrochen von einzelnen Aufrufen, wieder mehr Aktivität zu zeigen. In diesem Zustand befindet sich das Projekt bis heute. | Abs. 19 |
III. Gründe für das Scheitern — Verbesserungsvorschläge für Folgeprojekte |
Das Projekt war von Anfang an als Experiment angelegt. Vorwissen auf diesem Gebiet existierte fast gar nicht; insofern konnte auch niemand die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Im Verlauf der Durchführung zeigten sich vielfältige Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten führen jedoch nicht dazu, dass ein solches Projekt generell unmöglich wäre. Im Folgenden sollen deshalb auch Gegenmaßnahmen genannt werden, die bei etwaigen Folgeprojekten angewandt werden können. | Abs. 20 |
1. Schwierigkeiten bei der Formulierung des Gesetzes |
Es zeigte sich, dass es bereits enorm aufwändig ist, überhaupt formal korrekt ein Gesetz zu formulieren. Es existieren umfangreiche formelle Vorgaben, die zu kennen längst nicht zum Standardrepertoire eines im Medienrecht spezialisierten Juristen gehört. Hinzu kommen Schwierigkeiten in der Regelungstechnik; hier galt es, z.B. mit Generalklauseln und der Regelbeispielstechnik korrekt umzugehen und dabei die optimale Abwägung zwischen Abstraktion und Bestimmtheit zu finden. | Abs. 21 |
Im Fall des Telemediengesetzes ergaben sich Probleme insbesondere bei zwei Punkten: zum einem bei der Abgrenzung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern,[10]zum anderen im Umgang mit der detailreichen, hoch komplexen und u.E. in vielen Bereichen kontraproduktiven Überregelung des Rechtsgebietes durch EG-Richtlinien. Der Spielraum bei der Formulierung des Entwurfs (der von Anfang an als Entwurf eines deutschen Gesetzes konzipiert war) war insofern stark eingeschränkt. | Abs. 22 |
2. Art und Maß der Teilnehmer |
U.E. für die Durchführung eines Projektes dieser Art (abhängig von dem bearbeiteten Gesetz) mindestens 20, besser 30 Teilnehmer erforderlich. Diese Teilnehmer müssten bereit sein, einen signifikanten Teil ihrer Zeit in ein derartiges Projekt zu investieren. | Abs. 23 |
Wie sich zeigte ist zudem, um ein Gesetz zu formulieren, ein sehr hohes Maß an Vorwissen erforderlich: Die Teilnehmer müssen nicht nur die juristischen Regelungstechniken gut beherrschen, sie müssen auch die fachlichen Probleme erfassen und in der Lage sein, passende Lösungen zu formulieren. Das abverlangte Wissen kann somit eigentlich nur von spezialisierten Juristen eingebracht werden. Neben den fachlichen und fach-juristischen Kenntnissen wurde aus den oben genannten Gründen auch noch umfangreiche Expertise im Bereich des Staats- und Europarechts benötigt. Auf rein freiwilliger Basis und und mit einer nur so kleinen Gruppe von qualifizierten Mitarbeitern ließ sich ein Projekt dieser Art daher nicht realisieren. | Abs. 24 |
Ein neues Projekt müsste auf einer deutlich größeren Basis stattfinden. Voraussetzung wäre, dass einer der wichtigen Akteure des Bereichs (z.B. eine politische Partei oder ein Ministerium) sich dauerhaft und mit einigem Einsatz dem Projekt verschreibt. Es ist wohl auch notwendig, ein echtes Anreiz-System für die Teilnehmer zu schaffen; nötig wäre zumindest eine Aufwandsentschädigung für die aktivsten Mitglieder, die deren Qualifikation und Einsatz angemessen wäre. Als Anhaltspunkt mag dienen, wie viel Geld für vergleichbare fachliche Gutachten aufgewendet wird; dies sind oft Zahlen im hohen fünfstelligen Bereich. | Abs. 25 |
Falls das Projekt darauf ausgelegt ist, im großen Maßstab freiwillige Bearbeiter von außen einzubinden, bietet es sich an, ergänzend auch eigene, hauptamtliche Mitarbeiter an dem Wiki arbeiten zu lassen. Wichtiger Faktor wäre noch die größere Erfolgsaussicht, die sich aus dem Einfluss des Auftraggebers ergibt: Wer sich sicher ist, dass seine Arbeit nicht im luftleeren Raum "verpufft", wird sich auch mehr auf sie konzentrieren. | Abs. 26 |
3. Technische Basis |
Auch wenn ein Wiki darauf ausgelegt ist, sehr leicht bedienbar zu sein - eine gewisse technische Grundkenntnis ist nötig. Ebenso war erforderlich, dass sich ein Autor mit der Bedienung der Software und den Arbeitsabläufen vertraut macht. Diese Einstiegshürden waren - insbesondere für Juristen, die ja nicht zwangsläufig technisch erfahren sein müssen - praktisch relativ hoch. | Abs. 27 |
Es ist daher wichtig, potentiellen Mitarbeitern den Einstieg möglichst einfach zu gestalten. Eintrittsschwellen sind möglichst niedrig zu halten; von einer Registrierungspflicht ist (wie auch bei der Wikipedia) abzusehen. Es hat sich auch gezeigt, dass die Wiki-Software "Mediawiki" nicht optimal geeignet ist. Eventuell bietet sich ein anderes System, das auf WYSIWYG-Basis arbeitet, eher an; insbesondere die "Diskussions-Seiten" sind für eine echte Diskussion ungeeignet. Eventuell kann man den Autoren auch durch eine Umgestaltung der Wiki-Software und einen starken technischen Support den Einstieg erleichtern. | Abs. 28 |
4. Fehlende Organisationsstruktur |
Wie oben erwähnt, hatten die Ideengeber und Gründer des Projektes absichtlich darauf verzichtet, eine Struktur vorzugeben. Dies geschah in der Erwartung, dass sich die Teilnehmergruppe aus sich heraus konstituieren würde. Dies hatte den Hintergrund, durch die frühere Einbindung der Teilnehmer in die wichtigen Entscheidungsprozesse auch eine höhere Motivation der Teilnehmer zu erreichen. | Abs. 29 |
Wie sich herausstellte, waren diese Erwartungen falsch. Es gab innerhalb der Teilnehmergruppe kaum Tendenzen, eine echte Organisationsstruktur herzustellen und so unterblieb dies auch bis zum Schluss des Projektes. | Abs. 30 |
Einem neuen Projekt ist dazu zu raten, von vornherein zumindest ein Mindestmaß an Struktur vorzugeben. Auch wenn zu viel Kontrolle und Struktur die Kreativität der Teilnehmer einschränken, so müssen doch zumindest die grundlegenden Organisationsstrukturen festgelegt sein: Es müssen Mechanismen zur Entscheidungsfindung existieren; es muss fest umgrenzte Verantwortungsbereiche und Pflichtenkreise geben. Innerhalb der Autoren muss auch eine gewisse Hierarchie existieren, denn nur so können konkrete Pflichten zugewiesen und durchgesetzt werden. | Abs. 31 |
IV. Ergebnis |
Nach dem bisherigen Erfahrungsstand ist davon auszugehen, dass der grundsätzliche Ansatz — einen Gesetzesentwurf in einem Wiki zu formulieren, wobei sich jeder "Stakeholder" beteiligen kann - durchaus erfolgversprechend ist. Ein professionelles Projektmanagement ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen;[11]ebenso erfordert ein solches Projekt hohen materiellen Aufwand sowohl im technischen als auch im personellen Bereich. | Abs. 32 |
Berücksichtigt man diese Vorgaben, so
hätte ein Projekt dieser Art u.E. gute Aussichten auf Erfolg. Dem Risiko
des Scheiterns gegenüber steht die Möglichkeit, signifikant zum
Fortschreiten der Rechtsentwicklung beizutragen: Nicht nur, dass dem
Gesetzgeber ein effizienter, moderner Entwurf eines neuen Gesetzes
präsentiert werden kann — falls das Beispiel Schule macht, ergeben sich
möglicherweise auch ganz neue Ansatzpunkte für die Gesetzgebung. | JurPC Web-Dok. 81/2009, Abs. 33 |
F u ß n o t e n |
[1] Simon Möller ist Rechtsreferendar in Leipzig und Autor des Weblogs Telemedicus.info; Dr. Stephan Ott ist im Zentrum Bayern Familie und Soziales tätig und betreibt die sog. Links & Law Webseiten (http://www.linksandlaw.com, http://www.linksandlaw.de und http://www.linksandlaw.info). |
[2] Siehe hierzu Ott/Möller, TMG Wiki: Vorschläge für eine Neuregelung der Impressumspflicht für Webseiten, JurPC Web-Dok. 80/2009. |
[3] Der Begriff geht zurück auf James Surowiecki, The Wisdom of Crowds, Doubleday 2004. |
[4] Mehr zu der Redaktion unter http://telemedicus.info/pages/telemedicus.html; beide Autoren schreiben auch für Telemedicus. |
[5] http://www.policeact.govt.nz/wiki/. |
[6] Schätzung; die genaue Reichweite lässt sich nicht verlässlich ermitteln. |
[7] Netzpolitik.orgbelegte damals in den "Deutschen Blogcharts" Rang 5, vgl. http://www.deutscheblogcharts.de/archiv/2008-44.html. |
[8] Übersicht unter http://tmg.telemedicus.info/wiki/BackLinks. |
[9] Die Arbeitsabläufe in diesem konkreten Fall sind ausführlich dargestellt bei Ott/Möller, TMG Wiki: Vorschläge für eine Neuregelung der Impressumspflicht für Webseiten, JurPC Web-Dok. 80/2009. |
[10] Zum Gesetzgebungsprozess Hoeren, NJW 2007, 801; zur Abgrenzung der Regelungsbereiche Schmitz, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 11. Teil (TMG), § 1 Rn. 4 ff. |
[11] Ein guter
Ansatzpunkt: Litke, Projektmanagement, Hanser Verlag 2007.
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Simon Möller ist Rechtsreferendar in Leipzig und Autor des Weblogs Telemedicus.info;
Dr. Stephan Ott ist im Zentrum Bayern Familie und Soziales tätig und betreibt die sog. Links & Law Webseiten (http://www.linksandlaw.com, http://www.linksandlaw.de und http://www.linksandlaw.info). |
[ online seit: 21.04.2009 ] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
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Zitiervorschlag: Möller, Simon, Von dem Versuch, ein Gesetz in einem Wiki zu schreiben - JurPC-Web-Dok. 0081/2009 |