OLG Frankfurt |
BGB §§ 433, 145, 120 |
Leitsatz |
Bei einem Kaufvertrag, der über das Internet "online" geschlossen wurde, kann der Verkäuferin ein Anfechtungsrecht nach § 120 BGB zustehen, wenn der Kaufpreis, zu dem der Käufer bestellt hat, infolge einer Formeländerung in der Software des Providers niedriger dargestellt wurde als er tatsächlich war. |
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[online seit: 10.03.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, Anfechtungsrecht bei Online-Kaufvertrag - JurPC-Web-Dok. 0091/2003 |