OLG Hamm |
Leitsatz (der Redaktion) |
Der Telefondienstleistungsanbieter hat eine aus dem Telefondienstvertrag folgende Nebenpflicht, zum Schutz des Kunden bei Dauerverbindungen über 0190-Nummern nach einer Stunde Gesprächsdauer eine automatische Trennung der Verbindung vorzunehmen. |
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[online seit: 13.01.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Verbindungsunterbrechung bei 0190-Verbindungen - JurPC-Web-Dok. 0023/2003 |