JurPC Web-Dok. 222/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002177164

LG Braunschweig
Beschluss vom 20.12.2001

21 O 2178/01 (082)

www.pruefungsrecht.de

JurPC Web-Dok. 222/2002


ZPO § 91 a

Leitsätze (der Redaktion)

1. Aus der Reservierung und Verwendung des beschreibenden Begriffs "Prüfungsrecht" in einer Internet-Domain folgt grundsätzlich kein Wettbewerbsverstoß.

2. Der Verkehr zieht aus dem Hinweis "Prüfungsrecht" in der Domain nicht notwendigerweise den Schluss, dass das Angebot unter dieser Adresse von einem Rechtsanwalt stammt.

3. Eine Abmahnung (vorliegend: wegen der Verwendung der Domain "www.pruefungsrecht.de") begründet noch keine Sonderrechtsbeziehung, die zu einer Pflicht zur Aufklärung oder einer Pflicht zur Gegenabmahnung führt.

Anmerkung der Redaktion
Der Rechtsstreit befindet sich derzeit zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss beim OLG Braunschweig.

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[online seit: 22.07.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Braunschweig, LG, www.pruefungsrecht.de - JurPC-Web-Dok. 0222/2002