JurPC Web-Dok. 12/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/20011611

Alexander Konzelmann *

Rezension zu Spahr, "Internet und Recht", vdf 2000

JurPC Web-Dok. 12/2001, Abs. 1 - 3


Konzelmann, Alexander
Im vdf Hochschulverlag an der ETH Zürich ist dieses Jahr ein Buch mit dem Titel "Internet und Recht" erschienen. Das Thema wird von Autor Christoph Spahr auf 155 Seiten A 5 (mit Abbildungen) abgehandelt. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von neuen Werken mit Titeln wie "Das Internet und sein Recht" (Kohlhammer, 2000, 139 S., DM 52,80) von Loock-Wagner, "Internet-Recht" (Fortis 2000, 187 S., DM 34,80) von Eichhorn oder von Koch als Praxishandbuch mit Checklisten und Mustern (Oldenbourg 1998, 749 S., DM 148), "Recht des Internet" (C.F. Müller 2000, 2. Aufl. 164 S., DM 44,00) von Arndt/Köhler, "Rechtsfragen des Electronic Commerce" (Orell Füssli 1997, DM 78,00) von Widmer/Bähler oder "Werbung und Recht im Internet von A-Z" (Deutscher Fachverlag 1999, 214 S., DM 98,00) von Freitag/Mitschke, "Der Internet Rechtsberater: Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten" (Bundesanzeiger 1999, 193 S., DM 88,00) von Börner, Heitmann, Sengspiel u.a.. oder "Unternehmen Multimedia: ein Rechtshandbuch zum Internet" (Himmelstürmer 1999, 311 S., DM 39,80), herausgegeben von Wülfing. Aufgrund dieser Marktlage wird man von einer weiteren Neuerscheinung besondere Anreize erwarten müssen. Auffällig ist, dass das Buch streng aus schweizer Sicht verfasst ist. Leider wird diese Beschränkung im Titel nicht einmal angedeutet; insofern liegt ein gewisser Etikettenschwindel vor. Auch für Juristen müsste Internationalität beim Thema "Internet" im Jahre 2000 allerdings Standard sein. Leider bietet aber bereits die Einleitung mehr zum internationalen Recht als das konkrete Kapitel 4.6 "kollisionsrechtliche Aspekte" zum allgemeinen Vertragsrecht. Man fragt sich, was denn, wenn nicht die Internationalität, Rechtsfragen des Internet von gewöhnlichen Rechtsfragen unterscheidet. Greifbare Beispiele und pointiert formulierte Kurz-Einführungen vermitteln dem juristischen Laien oder Einsteiger zwar das Bewusststein dafür, an welche tatsächlichen Aktionen und Interaktionen im Netz sich (überraschende) Rechtsfolgen knüpfen können. In dieser Weise stellt das Werk in einer Art tour de force tatsächlich die Rechtsgebiete Schuldrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Computerkriminalität vor. Im Bereich Strafrecht erläutert der Autor zum Beispiel den Freispruch von CompuServe in zweiter Instanz nach dem presseträchtigen Prozess vor dem AG München. Aber das war dann das Ende der Fahnenstange. JurPC Web-Dok.
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Letztlich dient dem Werk das Internet nur als Anlass, bisher dem Recht der Willenserklärung und der vertraglichen Vereinbarung gegenüber unempfindliche Kaufleute an einem spannenden Beispiel diese vermeintlich trockene Materie näherzubringen. Die in der praktischen Auswirkung weitgehenden kontinentaleuropäischen Ähnlichkeiten im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts finden leider keinerlei Erwähnung. Im Rahmen der Kurzübersicht zum Urheberrecht wird recht unmotiviert ein gesamter Bundesgerichtsentscheid im Wortlaut wiedergegeben. Das Literaturverzeichnis enthält fast ausschließlich schweizer Nachweise. Im Bereich des web-gestützten Kreditkartengeschäfts werden in Fußnoten schweizer Firmen beworben. Insgesamt gaukelt das Werk unbewusst die Existenz eines "schweizer Internet" vor und schürt Unbehagen gegenüber "fremden" Rechtsordnungen. Abs. 2
Der Autor kommt sogar zu der These, die Internationalität des Netzes sei ein "rechtlicher Nachteil" (S. 17 f.) und sie würde als "altbekanntes Problem" die Strafverfolgung erschweren (S. 138). Dass es sich hierbei nicht um ein Problem, sondern um eine rechtliche Besonderheit handelt, deren Vorteil darin besteht, das Internationale Zivilprozessrecht, das IPR und die internationalen Abkommen zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung aufzuwerten und zur praktischen Anwendung des Völkervertragsrechts beizutragen, findet keine Beachtung. Zugunsten des Werkes kann neben der didaktisch klugen Heranführung von schweizer Kaufleuten an Grundzüge des Rechts das explizite Anliegen gewertet werden, scheinbar neue Rechtsfragen des Internet auf altbekannte Fragestellungen zurückzuführen (S. 18).
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* Dr. jur. Alexander Konzelmann ist Lektor für elektronische Medien beim Richard Boorberg Verlag, Stuttgart.
[online seit: 15.01.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Konzelmann, Alexander, Rezension zu Spahr, "Internet und Recht", vdf 2000 - JurPC-Web-Dok. 0012/2001