| Im vdf Hochschulverlag an der ETH Zürich ist dieses Jahr
ein Buch mit dem Titel "Internet und Recht" erschienen. Das Thema wird
von Autor Christoph Spahr auf 155 Seiten A 5 (mit Abbildungen) abgehandelt. Es
reiht sich ein in eine Vielzahl von neuen Werken mit Titeln wie "Das
Internet und sein Recht" (Kohlhammer, 2000, 139 S., DM 52,80) von
Loock-Wagner, "Internet-Recht" (Fortis 2000, 187 S., DM 34,80) von
Eichhorn oder von Koch als Praxishandbuch mit Checklisten und Mustern
(Oldenbourg 1998, 749 S., DM 148), "Recht des Internet" (C.F. Müller
2000, 2. Aufl. 164 S., DM 44,00) von Arndt/Köhler, "Rechtsfragen des
Electronic Commerce" (Orell Füssli 1997, DM 78,00) von Widmer/Bähler
oder "Werbung und Recht im Internet von A-Z" (Deutscher Fachverlag
1999, 214 S., DM 98,00) von Freitag/Mitschke, "Der Internet Rechtsberater:
Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten" (Bundesanzeiger
1999, 193 S., DM 88,00) von Börner, Heitmann, Sengspiel u.a.. oder "Unternehmen
Multimedia: ein Rechtshandbuch zum Internet" (Himmelstürmer 1999, 311
S., DM 39,80), herausgegeben von Wülfing. Aufgrund dieser Marktlage wird
man von einer weiteren Neuerscheinung besondere Anreize erwarten müssen.
Auffällig ist, dass das Buch streng aus schweizer Sicht verfasst ist.
Leider wird diese Beschränkung im Titel nicht einmal angedeutet; insofern
liegt ein gewisser Etikettenschwindel vor. Auch für Juristen müsste
Internationalität beim Thema "Internet" im Jahre 2000 allerdings
Standard sein. Leider bietet aber bereits die Einleitung mehr zum
internationalen Recht als das konkrete Kapitel 4.6 "kollisionsrechtliche
Aspekte" zum allgemeinen Vertragsrecht. Man fragt sich, was denn, wenn
nicht die Internationalität, Rechtsfragen des Internet von gewöhnlichen
Rechtsfragen unterscheidet. Greifbare Beispiele und pointiert formulierte
Kurz-Einführungen vermitteln dem juristischen Laien oder Einsteiger zwar
das Bewusststein dafür, an welche tatsächlichen Aktionen und
Interaktionen im Netz sich (überraschende) Rechtsfolgen knüpfen können.
In dieser Weise stellt das Werk in einer Art tour de force tatsächlich die
Rechtsgebiete Schuldrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht,
gewerblicher Rechtsschutz und Computerkriminalität vor. Im Bereich
Strafrecht erläutert der Autor zum Beispiel den Freispruch von CompuServe
in zweiter Instanz nach dem presseträchtigen Prozess vor dem AG München.
Aber das war dann das Ende der Fahnenstange.
| JurPC Web-Dok. 12/2001,
Abs. 1 |