Dieter Höbbel *PC entwirft Scheidungsurteile- Das hat er in Niedersachsen mit Hilfe des sog. F T CAM Systems schon weit mehr als 50000 mal getan. -JurPC Web-Dok. 55/2000, Abs. 1 - 17 |
Zur Großfamilie des F T CAM Systems gehören 5 Väter, 3 Kinder, 1 Nasciturus, 1 Onkel, 1 Urgroßvater und 1 Familienoberhaupt (1). | JurPC Web-Dok. 55/2000, Abs. 1 |
Das erste Kind wurde 1980 im FamG Hannover geboren. Im Kindesalter entstanden ca. 600 Formulare. Jedes Formular ist ein in sich abgeschlossener Arbeitsvorgang, d. h. ein Verfügungs-, Beschluss- oder Urteilsmuster. Ca. 400 Formulare regeln die Arbeit des Richters, die restlichen betreffen die Arbeit der Geschäftsstellen, Kanzlei und Rechtspfleger. Die permanent erweiterten und verbesserten Formulare schlagen Arbeitsschritte vor, die aufgrund der 20jährigen Erfahrung der Verfasser die Arbeitszeit der Anwender erheblich verkürzen und die Qualität der Arbeitsprodukte erhöhen. Der Anwender kann immer zwischen mehreren Varianten (durch Ankreuzen) wählen und behält daher seine intellektuelle Freiheit. Er ist bei der Alltagsarbeit nicht mehr auf Gesetzestexte, Rechentabellen oder Kommentare angewiesen, weil alles autark in den Formularen geregelt ist: Alle Verfahrenswege sind Schritt für Schritt aufgebaut und können bei Bedarf anhand der jeweils angegebenen gesetzlichen Grundlagen überprüft werden. Das Kind lebt noch heute und erfreut sich bester Gesundheit (2). Seine Freunde sind vor allem Dezernatsneulinge und Richter, die entweder wenig Aktenumlauf haben wollen (mit dem Ausfüllen des Verfügungsformulars wird der Arbeitsvorgang endgültig erledigt; mit der Unterschrift unter das Formularurteil entsteht das Originalurteil) oder die ein kompliziertes Scheidungsurteil herstellen müssen (z.B. mit Ausländerbeteiligung oder mit schwierigem Versorgungsausgleich). | Abs. 2 |
Das zweite Kind wurde 1990 geboren. Es ist ein WORKS für DOS 3.0 Kind (3). Es lebt zwar noch, kränkelt aber (als DOS-Programm). Dennoch wird es unvergesslich bleiben, weil es als erstes deutsches Computerprogramm den Familienrichtern die Augen geöffnet hat: Man braucht nicht jeden Beschluss und nicht jedes Urteil zu diktieren oder per Formular zu entwerfen, der PC kann z.B. ein unterschriftsreifes Scheidungsverbundurteil herstellen! | Abs. 3 |
Zu diesem Kind, das sich noch nicht z.B. mit "Mausklicks" füttern läßt, hat sich 1994 das dritte Kind aus der Winword Welt gesellt: Es ist ein WINWORD Kind und kann alles, was seine Geschwister können, nur besser und schneller. Es braucht zum Leben: einen 486er oder stärkeren Prozessor, ein CD ROM Laufwerk, Windows 95/98/NT und schließlich MS WORD für Windows 6 oder 7 (4). Mit der Installation erhält der Anwender eine sog. RuntimeVersion von ACCESS 2.0, d.h. es werden die Programmteile automatisch mit installiert, die der PC für das Arbeiten mit den Datenbanken benötigt. Der Anwender selbst hat mit diesem Programm nichts zu tun. | Abs. 4 |
Wie entsteht das Scheidungsurteil? | Abs. 5 |
1. Der Anwender wird gefragt, was für ein Scheidungsurteil
er herstellen will
- Scheidung oder Abweisung Scheidungsantrag? - mit deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen? - mit oder ohne Zustimmung des Antragsgegners? - mit oder ohne Tatbestand und Gründe Scheidung? - mit oder ohne Sorgerechtsregelung? - mit oder ohne Versorgungsausgleich? | Abs. 6 |
2. Der PC ermittelt, ob er das Urteil herstellen kann, was er in ca. 80 % der Fälle bejaht. Dann öffnet er ein Datenbankmuster, das die für den konkreten Fall passenden Detailfragen enthält. Hierbei bietet er alle möglichen Antworten an. Der Anwender klickt die passende Antwort mit der Maus an. Verlangt die Fallkonstellation eine individuelle Begründung (z.B. Scheidung wegen unzumutbarer Härte, streitiges Sorgerecht, Ausschluß Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit), so öffnet sich ein Fenster zur Texteingabe an der passenden Stelle des Urteils. | Abs. 7 |
3. Sind alle Daten abgefragt, ermittelt der PC im Hintergrund, welches Serienbriefmuster (5) für den konkreten Fall passt. Er verbindet selbständig das Serienbriefmuster mit den Daten des konkreten Falles und stellt im Hintergrund das Scheidungsurteil zusammen. | Abs. 8 |
4. Der Richter kann sich den Urteilsentwurf des PC auf dem Bildschirm ansehen und den Text beliebig ändern - ein unverzichtbares Merkmal seiner richterlichen Unabhängigkeit. | Abs. 9 |
5. Bestätigt der Richter den Urteilsentwurf und erteilt er den Befehl zum Druck des Originalurteils, wird das Urteil als normale Textdatei gespeichert. Mit anderen Worten: Ein richterliches Urteil wird geboren, der Richter übernimmt die Verantwortung. Wenn man den Urteilsentwurf schon vor dem Scheidungstermin herstellt und ihn aufgrund des erwarteten Sitzungsverlaufs nicht mehr zu ändern braucht, kann man das Original am Ende der Sitzung unterschreiben. | Abs. 10 |
6. Nach dem Scheidungstermin kann "man" (Richter (6), Kanzlei oder Geschäftsstelle) durch einfachen Mausklick alle erforderlichen Textprodukte herstellen, also Leseabschrift, Ausfertigungen und Abschriften für Ehemann und Ehefrau, jeweils unterschiedliche Teilausfertigungen für Standesamt, Jugendamt, Kinder ab 14 Jahre, Versorgungsträger. Das sind mitunter 50 - 60 Seiten. Wer einmal gesehen hat, wieviel Arbeit es ist, all dies durch Kopieren und Ausschneiden herzustellen, kann die Arbeits- und Zeitersparnis für das so knappe Folgedienstpersonal erst richtig beurteilen. | Abs. 11 |
Welche EDV Kenntnisse benötigt der Anwender? Im Prinzip keine oder nur minimale. Er muss mit einer Maus klicken und mit der Tastatur schreiben können. Alles andere erledigt das F T CAM System. Das Notwendige kann man einem PC Neuling in 1-2 Stunden erklären. Ein Nutzer mit geringen EDV Kenntnissen braucht keine Schulung. | Abs. 12 |
Einer der Hauptvorteile für den Dezernatsneuling ist, dass er für die Herstellung der PC Scheidungsurteile nur geringe Rechtskenntnisse aus dem Familienrecht benötigt, und daß er die Zeitersparnis für die streitigen Fälle (Unterhalt, Sorgerecht) benutzen kann. Selbst ein erfahrener Familienrichter muß bekennen: Der PC ist viel schneller als jedes noch so gekonnte Diktat. Und er macht praktisch keine Fehler. Ergebnis: Die Rechtsmittelquote sinkt. | Abs. 13 |
Die Erfahrung über Jahre zeigt: Jeder, der diese Arbeitsmethode ausprobiert hat, versteht nicht mehr, warum andere anders arbeiten. So wie ein jugendlicher Mitteleuropäer ungläubig hört, daß noch heute viele Afrikaner morgens 30 km zur Schule laufen. | Abs. 14 |
Zum Schluß zum Onkel und zum Nasciturus: | Abs. 15 |
Die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen haben in den letzten Monaten das Progamm EUREKA Fam entwickelt (7). Es ist für Serviceeinheiten im FamG gedacht und unterstützt die Alltagsarbeit aller Angehörigen des FamG. Alle Mitglieder der Serviceeinheit, dazu gehören auch die Richter, sind durch ein PC-Netz untereinander verbunden. Es wird eine Schnittstelle zwischen den Programmen EUREKA Fam und F T CAM geben. Das bringt folgende weitere Vorteile für alle Beteiligte: | Abs. 16 |
Da alle Daten im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens in einer
zentralen Datenbank gespeichert werden, können alle Mitarbeiter der
Serviceeinheit jederzeit auf die Daten einer Scheidungsfamilie zugreifen, also
z.B. der Richter auf die Daten der Geschäftsstelle: Er kann den aktuellen
Sachstand abfragen, bei Terminsreife terminieren und damit die automatisierten
Terminsladungen in Gang setzen, das Protokoll des Scheidungstermins und das
Scheidungsurteil vorbereiten .... Bei der Herstellung des Scheidungsurteils kann
er alle Daten auf seinen PC ziehen, die früher einmal von irgendjemand
eingegeben worden sind, z.B. das Rubrum, Heiratsdatum, Namen und Geburtsdaten
der Kinder, Namen und Auskünfte der Versorgungsträger ....
Der Richter braucht also selbst kaum noch Daten einzugeben. Er kann von der erstmals geschaffenen Situation profitieren, daß der richterliche Arbeitsplatz voll integriert ist. Umgekehrt können die Mitarbeiter der Serviceeinheit das vom Richter hergestellte Scheidungsurteil abrufen und per Mausklick die Ausfertigungen und Teilausfertigungen des Scheidungsurteils herstellen. | JurPC Web-Dok. 55/2000, Abs. 17 |
Anmerkungen:
(1) Väter sind außer dem Verfasser: Dieter Schaffelder, Otto Seibert, Gustel Wolff, Heinz-Dieter Nolte, alle RiAG am AG Hannover. Das F T CAM System wird von allen 17 hannoverschen und von vielen der 120 niedersächsischen Familienrichtern benutzt. Onkel ist das Familiengerichtsprogramm EUREKA Fam, verkörpert durch den Leiter des Entwicklungsteams, RiOLG Klaus Schlüter, OLG Oldenburg. Urgroßvater ist Bill Gates, da alle Versionen des F T CAM Systems in der Microsoft Welt entwickelt wurden. Familienoberhaupt ist das Niedersächsische Ministerium der Justiz, verkörpert durch Minister Dr. Wolf Weber und MinR Carl Fritz Fitting. Das MJ hat die Urheberrechte für Niedersachsen erworben und stellt das F T CAM System allen niedersächsischen Familienrichtern zur Verfügung. (2) Von 1980 - 1990 waren die Formulare CONTEXT Dateien, von 1990 - 1994 waren es WORKS für DOS 3.0 Dateien, seit 1994 sind sie WINWORD Dateien, nutzbar mit den Programmen WINWORD 6.0, 7.0 oder 8.0. Die Formulare setzten sich aus insgesamt ca. 4 000 Bausteinen zusammen, die beim AG Hannover z. Zt. als HIT Texte auf einem Zentralrechnersystem Siemens MX 500 gespeichert sind. Nach Einführung von EUREKA Fam werden die Bausteine zusätzlich als WINWORD Texte verfügbar sein. (3) Es wurde in DRiZ 1995, S. 283- 284 beschrieben. Der Artikel führte zu zahlreichen Anfragen deutscher Familienrichter. Viele benutzen seitdem die WORKS für DOS Version. (4) Windows 3.11 reicht nicht aus. Wegen der zahlreichen Makros und der andersartigen Struktur von WINWORD 8.0 ist es z. Zt. nicht möglich, das F T CAM System mit WINWORD 8.0 zu nutzen. Man kann aber sowohl WINWORD 8.0 als auch WINWORD 7.0 auf ein- und demselben PC installieren. (5) Serienbriefe sind Textmuster (wie z.B. ein Werbeschreiben), die mit inviduellen Daten (z.B. Namen und Adressen) "gefüttert" werden. Das ergibt ein für den Einzelfall passendes Schreiben. In der WORKS für DOS Version gibt es 70 Datenbanken und über 2.000 Serienbriefe, in der WINWORD Version aufgrund der andersartigen Struktur nur noch 1 Datenbank und 200 Serienbriefe. (6) Trotz des verschwindend geringen Mehraufwands lehnen manche Kollegen den erweiterten Druckauftrag ab, weil sie "keine Kanzleiarbeit erledigen wollen", oder weil sie den PC nicht für einige Minuten blockieren wollen. (7) Es soll bis Ende des Jahres bei den niedersächsischen Familiengerichten das bisher eingesetzte Programm SIJUS Fam ersetzen. |
* Dr. Dieter Höbbel ist Vizepräsident des Amtsgerichts Hannover. |
[online seit: 03.04.2000] |
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: Höbbel, Dieter, PC entwirft Scheidungsurteile - JurPC-Web-Dok. 0055/2000 |