JurPC Web-Dok. 179/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/20102511167

AG Frankfurt a.M.
Urteil vom 25.03.2010

30 C 2598/08-25

Keine Haftung des Anschlussinhabers für Handlungen eines Dritten bei belehrendem Hinweis durch den Anschlussinhaber

JurPC Web-Dok. 179/2010


 

Leitsatz (der Redaktion)

Steht fest, dass nicht der Anschlussinhaber, sondern ein Dritter eine Musikdatei über den Internetanschluss mittels einer Filesharing-Software heruntergeladen hat und ist der Dritte vom Anschlussinhaber ausdrücklich darauf hingewiesen worden, den Internetanschluss und Tauschbörsen im Internet nur zu legalen Zwecken zu nutzen, haftet der Anschlussinhaber nicht auf Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten, da eine Überwachungs- und Kontrollpflicht des Anschlussinhabers nur besteht, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Dritte den Anschluss für rechtsverletzende Handlungen nutzen wird.

Anm. der Redaktion:
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 02.11.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., AG, Keine Haftung des Anschlussinhabers für Handlungen eines Dritten bei belehrendem Hinweis durch den Anschlussinhaber - JurPC-Web-Dok. 0179/2010