Landesarbeitsgericht München |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer, der als SAP-Fachintegrator eingesetzt ist, eigenmächtig und entgegen seiner Berechtigung sich eigene Zugriffsberechtigungen im SAP-System verschafft und sich dabei vollständige Lese- und Schreibrechte am Qualitätssicherungssystem einräumt. Sofern der Arbeitnehmer diese Rechte im Rahmen der Erledigung seiner Arbeitsaufträge benötigt, darf er sich die Rechte nicht eigenmächtig verschaffen, sondern muss die erforderliche Genehmigung seiner Vorgesetzten einholen. |
Anm. der Redaktion: Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen von RA Dr. Martin Pröpper zu diesem Urteil (JurPC Web-Dok. 254/2009). |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 89 KB) |
[online seit: 01.12.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, Landesarbeitsgericht, Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Rechteverschaffung im SAP-System - JurPC-Web-Dok. 0256/2009 |