JurPC Web-Dok. 86/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/200924477

OLG Karlsruhe
Urteil vom 30.01.2009

14 U 131/08

Internetveröffentlichung einer Verbandssanktion für einen Sportler/Sportfunktionär

JurPC Web-Dok. 86/2009


GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5

Leitsatz (der Redaktion)

Die Auslegung oder Veröffentlichung einer Namensliste mit Sperren und Strafen für Sportler oder Sportfunktionären eines Sportverbandes fällt unabhängig von der Einordnung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dabei müssen im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht wahre Angaben in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind. Auch die Tatsache, dass bei Eingabe des Namens des Betroffenen in der Suchmaschine Google dessen Eintrag leicht aufgefunden werden kann, ändert daran nichts, da mit einer solchen Suche keine öffentliche Stigmatisierung oder Anprangerung verbunden ist.

 

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[online seit: 28.04.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Karlsruhe, OLG, Internetveröffentlichung einer Verbandssanktion für einen Sportler/Sportfunktionär - JurPC-Web-Dok. 0086/2009