JurPC Web-Dok. 172/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082311172

Dienstgericht für Richter bei dem LG Düsseldorf
Urteil vom 29.01.2008

DG 5/2007

Verletzung richterlicher Unabhängigkeit durch dienstaufsichtliche Weigerung elektronisch eingegangene Anträge in Papier vorzulegen

JurPC Web-Dok. 172/2008


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Weigerung der Präsidentin des Landgerichts, einem Amtsrichter, der in der Abteilung Handelsregister eingesetzt ist, auf Anforderung auf elektronischem Weg eingegangene Anmeldungen zum Handelsregister in auf Papier gedruckter Form vorzulegen, verletzt den Amtsrichter in seiner richterlichen Unabhängigkeit.

2. Mit der gesetzlichen Festlegung, dass eine elektronische Registerführung eingeführt wird und Anträge zum Handelsregister elektronisch einzureichen sind, ist keine gesetzgeberische Entscheidung getroffen worden, wie der einzelne Richter seine Arbeit zu erledigen hat. Daher ist alleine die konkrete Weigerung der Präsidentin des Landgerichts Gegenstand des Verfahrens.

3. Die persönliche Einschätzung des Richters, dass er die Vorgänge unter Vorlage von Papierausdrucken bearbeiten möchte , ist grundsätzlich einer Überprüfung durch die Dienstaufsicht nicht zugänglich und von allen Beteiligten zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit hinzunehmen.

4. Die grundsätzliche Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, findet ihre Entsprechung nicht in einer ausnahmslos gegebenen Pflicht des Richters, diese Technik auch tatsächlich zur Anwendung zu bringen.

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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[online seit: 11.11.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: LG Düsseldorf, Dienstgericht für Richter bei dem , Verletzung richterlicher Unabhängigkeit durch dienstaufsichtliche Weigerung elektronisch eingegangene Anträge in Papier vorzulegen - JurPC-Web-Dok. 0172/2008