JurPC Web-Dok. 171/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082311173

OLG Köln
Beschluss vom 28.08.2008

6 W 110/08

Vervielfältigung und Veröffentlichung von redaktionell gefertigten Leitsätzen im Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei

JurPC Web-Dok. 171/2008


UrhG §§ 3, 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung von individuell und redaktionell geschaffenen Leitsätzen zu einer gerichtlichen Entscheidung in dem Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei stellt eine widerrechtliche Verletzung der Bearbeiterurheberrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG dar.

2. Die erforderliche Schöpfungshöhe für die Zubilligung der Werkqualität nach §§ 3, 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ist schon dann gegeben, wenn im Hinblick auf die Vorlage der Entscheidung vom Bearbeiter der Leitsätze eine Gliederung und Auswahl der für einen Leitsatz geeigneten Entscheidungsgründe vorgenommen wurde, ohne dass sich die Leitsätze etwa in einer wörtlichen Wiedergabe der gerichtlichen Gründe erschöpfen.

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[online seit: 11.11.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, OLG, Vervielfältigung und Veröffentlichung von redaktionell gefertigten Leitsätzen im Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei - JurPC-Web-Dok. 0171/2008