LAG Rheinland-Pfalz |
BGB § 626 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung kann anzunehmen sein, wenn ein Arbeitnehmer entgegen eines ausdrücklichen Verbots nach einer einschlägigen Abmahnung das Internet für private Zwecke nutzt. Darüberhinaus kommt eine kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten auch bei einem unbefugten Download von Dateien in einer erheblichen Menge auf betriebliche Datensysteme in Betracht. 2. Ein "Surfen im Internet" für ca. eine Stunde pro Monat stellt keine umfangreiche private Nutzung des Internet in dem oben genannten Sinne dar. |
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[online seit: 08.01.2008] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Rheinland-Pfalz, LAG, Außerordentliche Kündigung wegen Privatnutzung des Internet - JurPC-Web-Dok. 0003/2008 |