LG München I |
UrhG § 95a Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Der Anbieter eines Online-Magazins im Internet ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung verpflichtet, einen Hyperlink, der auf die Internetseite eines Anbieters für Software zur Umgehung von Kopierschutz verweist, zu unterlassen, da in dem Hyperlink kausal und objektiv zurechenbar eine Unterstützung des Verstoßes gegen § 95a Abs. 3 Nr. 1 UrhG durch Werbung für die Umgehungssoftware zu sehen ist. |
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[online seit: 15.01.2008] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, Verbot des Setzens eines Hyperlinks - JurPC-Web-Dok. 0002/2008 |