LG Berlin |
BGB §§ 1004, 823; GG Art. 1, 2 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Dem Betreiber der Internetplattform "meinprof.de", auf der im Rahmen eines Forums Meinungsäußerungen zur Qualität von Professoren und Lehrern eingestellt werden, obliegt keine allgemeine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von Einträgen. Eine solche Prüfpflicht ist nur zumutbar, wenn der Betroffene zuvor im Wege einer Abmahnung konkrete Persönlichkeitsrechtsverletzungen geltend gemacht hat. Nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Beiträgen sind diese vom Betreiber der Plattform unverzüglich aus dem Forum zu entfernen. |
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[online seit: 18.09.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als
PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils
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Zitiervorschlag: Berlin, LG, meinprof.de - JurPC-Web-Dok. 0145/2007 |