LG Mannheim |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Soweit ein Internetanschluss Familienangehörigen und insbesondere Kindern zur Verfügung gestellt wird, sind Prüfungs- und Überwachungspflichten hinsichtlich der Nutzung des Internet nur insofern anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. Bei einem volljährigen Kind, das bezüglich Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen Eltern hat, kann es sinnvollerweise keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internet bedürfen. |
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[online seit: 22.05.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Mannheim, LG, Prüfungspflichten bei Filesharing - JurPC-Web-Dok. 0083/2007 |