LG Bremen |
BGB § 12 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Der Begriff "Beirat" genießt Namensschutz. "Beirat" bezeichnet bei einem Stadtteil zwar keine Behörde, aber eine kommunale Einrichtung, der bestimmte Aufgaben zur Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungen eingeräumt worden sind. Aufgrund der eindeutigen Bezeichnung kommt dem Begriff Namensfunktion zu. 2. Durch die Verwendung des Domainnamens "stadtteilbeirat-woltmershausen.de" tritt auch eine Zuordnungsverwirrung ein, da eine hinreichende Ähnlichkeit zum Namen des Berechtigten besteht, so dass die Bezeichnungen verwechselbar sind. Die Interessen werden dabei auch dann verletzt, wenn die Fehlvorstellung des Verkehrs durch die sich öffnende Webseite sofort wieder beseitigt wird. |
Hinweis (der Redaktion):
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Klaus-Dieter Franzen, Kanzlei Engel und Partner, Bremen, aufmerksam gemacht. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 31 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 113 KB) |
[online seit: 02.05.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als
PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils
in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Bremen, LG, stadtteilbeirat-woltmershausen.de - JurPC-Web-Dok. 0071/2007 |