JurPC Web-Dok. 70/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722571

LG Köln
Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 09.02.2007

81 O 174/06

Google AdWords Werbung

JurPC Web-Dok. 70/2007


MarkenG §§ 4, 14

Leitsatz (der Redaktion)

Die Nennung eines markenrechtlich geschützten Begriffes als AdWord bei der Werbung in der Suchmaschine Google stellt eine Verwendung der Marke in kennzeichenmäßiger Form dar und führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Dabei fällt entscheidend ins Gewicht, dass das beworbene Angebot im Kontext des Markennamens und Firmenschlagwortes platziert worden ist, um die Werbewirksamkeit der Marke für die Präsentation des eigenen Sortiments zu nutzen.

Hinweise (der Redaktion):
1. Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Klaus-Dieter Franzen, Kanzlei Engel und Partner, Bremen, aufmerksam gemacht.
2. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 02.05.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, LG, Google AdWords Werbung - JurPC-Web-Dok. 0070/2007