JurPC Web-Dok. 68/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722464

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 07.02.2007

5 U 140/06

Werbung für den Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen

JurPC Web-Dok. 68/2007


UWG §§ 3, 5 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Grundsätzlich kann die Angabe, dass der Erwerb von veräußerbaren Gegenständen (vorliegend: der Zweiterwerb von gebrauchten Softwarelizenzen) rechtlich zulässig und wirksam ist, eine Werbeaussage im Sinne des § 5 UWG sein. Erforderlich ist aber, dass diese Angabe geeignet ist, den Umworbenen irrezuführen. Daran fehlt es, wenn der Anbieter der gebrauchten Softwarelizenzen auf seinen Internetseiten ein Gutachten eines Rechtsprofessors veröffentlicht und zitiert, in welchem auf den bestehenden juristischen Meinungsstreit bezüglich der Zulässigkeit des Zweiterwerbs gebrauchter Softwarelizenzen hingewiesen wird und auf den Internetseiten weiter die Auffassung vertritt, der Zweiterwerb sei zulässig. Die Werbeaussage bewegt sich damit im Bereich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsäußerung und begründet nicht den Vorwurf unlauteren Verhaltens.

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[online seit: 24.04.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Werbung für den Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen - JurPC-Web-Dok. 0068/2007