LG Dortmund |
BGB § 312d Abs. 4 Nr. 2 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Eine Versiegelung im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB liegt nicht vor, wenn eine CD-ROM oder eine DVD lediglich mit einem Tesafilmstreifen zugeklebt ist. Ein Siegel ist eine besondere Form der Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen mit Hilfe des Siegels. Ein solches Siegel kann vom Kunden nach dem Öffnen der Ware auch nicht ohne weiteres ersetzt werden. Dies ist bei einem Tesafilmstreifen grundsätzlich anders. |
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[online seit: 27.03.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Dortmund, LG, Tesafilmstreifen keine Versiegelung - JurPC-Web-Dok. 0044/2007 |