JurPC Web-Dok. 33/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722331

LG Mannheim
Urteil vom 29.09.2006

7 O 76/06

Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Filesharing

JurPC Web-Dok. 33/2007


 

Leitsatz (der Redaktion)

Die Haftung desjenigen, der nicht selbst den Urheberrechtsverstoß begangen hat, und ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, als Störer in Anspruch genommen wird, setzt voraus, dass Prüfungspflichten verletzt wurden. Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer nach den Umständen eine Prüfung zumutbar war. Soweit ein Anschlussinhaber seinen Familienangehörigen, insbesondere seinen Kindern den Internetanschluss zur Verfügung stellt, beruht die Eröffnung des Zugangs auf dem familiären Verbund. Prüfungs- und Überwachungspflichten sind in diesen Fällen nur insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Verhaltens der Kinder ist nicht zumutbar. Bei einem volljährigen Kind, das bezüglich Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor den Eltern hat, kann es sinnvollerweise keiner belehrenden Einweisung über die Nutzung des Internet bedürfen.

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[online seit: 05.03.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Mannheim, LG, Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Filesharing - JurPC-Web-Dok. 0033/2007