LG Aurich |
ZPO § 935 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Auch bei einer als Weihnachtsgruß formulierten E-Mail-Sendung kann es sich um unverlangt zugesandte rechtswidrige E-Mail-Werbung handeln. Für die Verfolgung eines derartigen Verstoßes im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fehlt es jedoch an einem Verfügungsgrund, da die Frage der Rechtmäßigkeit und der Wiederholungsgefahr in einem normalen Zivilverfahren geklärt werden können und gerade bei Weihnachtsgrüßen die Gefahr einer weiteren Belästigung erst nach Ablauf von weiteren 12 Monaten droht. |
Hinweis der Redaktion: Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Tim O. Becker hingewiesen. |
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[online seit: 27.02.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Aurich, LG, E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0028/2007 |